1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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1 & 1 führt Zeitbeschränkung bei Weekend Tarif ein

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by AMDUser, Nov 26, 2003.

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  1. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Quellenzitat:

    Kunden mit dem 1&1-Pauschaltarif 1&1 Weekend müssen ihre Surfgewohnheiten nur zwei Monate nach der Einführung des neuen Tarifs umstellen: Neukunden erhalten für 9,95 Euro Pauschale pro Monat künftig nur noch jeweils sechs Online-Stunden für den Zugang per Modem oder ISDN pro Samstag, Sonn- oder Feiertag, an denen sie ohne weitere Kosten surfen können. 1&1 nennt diesen neuen Tarif 1&1 Weekend Plus. Für jede weitere Surfminute berechnet der Anbieter 1,45 Cent. Bislang gab es für die Einwahl keine Zeitbegrenzung. Bestandkunden sind zwar vorerst nicht betroffen, voraussichtlich werden deren Verträge jedoch ebenfalls auf die neuen Bedingungen umgestellt. Anzeige


    Grund für die Tarifänderung sind vermutlich durchschnittliche Online-Zeiten der Kunden, die deutlich über den Erwartungen des Anbieters liegen. Da der Anbieter bei Schmalband-Zugängen pro Minute ein bestimmtes Entgelt an die Verbindungsnetzbetreiber abführen muss, sind pauschale Gebührenmodelle nur dann ohne Verluste realisierbar, wenn die Kunden diese zurückhaltend nutzen oder wenn die Preise dafür so hoch angesetzt sind, dass der Anbieter auch bei voller Nutzung der pauschal abgegoltenen Online-Zeiten keine Verluste einfahren kann. (uma/c't)

    Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/uma-25.11.03-001/
     
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