1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

1&1 nie wieder!!

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by bernd2302, Sep 5, 2008.

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  1. bernd2302

    bernd2302 ROM

    Wie ich in den ganzen bis jetzt gelesenen Erfahrungsberichten lesen konnte, geht bzw. ist es vielen vor mir genauso mit 1&1 ergangen.
    Hier mein Bericht:
    Auch ich habe durch einem so genannten Profiseller bei 1&1 einen DSL16000 - Vertrag abgeschlossen, mit dem Hinweis, dass ich mich bei allen Problemen an Ihn und nicht an die teuere Sevicehotline wenden kann, was aber nicht stimmte, wie ich heuer feststellen musste.
    Ich muss aber dazu sagen, dass ich bis zum Juli 2007 auch keine Probleme mit 1&1 hatte.
    Die begannen mit einer Mail, die von 1&1 eine Tages zu mir ins Haus geflattert kam.
    In der Mail wurde mir angekündigt, dass voraussichtlich ab September 2007 bei uns ein Komplettpaket ohne Telekomanschluss möglich wäre, man muss sich "nur" für die entsprechende Freischaltung "vormerken" damit man rechtzeitig zum Kündigen des Telefonanschusses benachrichtigt wird.
    Gesagt, getan, man will ja auch die rund 17€ bei der Telecom sparen.
    Ab dann begann das Warten auf die Nachricht......bis September.
    Als ich dann Mitte September eine Mail an 1&1 schickte, wurde mir mitgeteilt, dass es bis dato noch nicht möglich ist, da die Telecom unser Gebiet noch nicht entsprechend ausgebaut hat.
    Wutentbrannt habe ich daraufhin meinen bestehenden Vertrag bei 1&1, der Ende März 2008 auslaufen sollte, gekündigt, mit dem Ergebnis, dass ich die Rückinfo von 1&1 erhalten habe, dass ich meinen Vertrag durch die "Änderung" (welche) vorzeitig bis Juli 2009 verlängert habe.
    Seltsamerweise habe ich in der Vormerkung nirgends einen Hinweis gefunden, dass ich dadurch, auch wenn diese Leistung von 1&1 nicht erbracht wird, meine Vertrag automatisch um 2 Jahre verlängere.
    Da ich den Internetanschluss aber benötige, habe ich es etwas frustriert darauf beruhen lassen, leider wie ich heute weis.
    Um nicht nochmals den gleichen Fehler zum zweiten Mal zu machen, habe ich aber im Juli 2008 den bestehenden Vertrag nochmals mit sofortiger Wirkung gekündigt, Ablauf im Internet mit Anruf und Freischaltung des PDF-Formulars sind bekannt.
    Ich habe das Formular unterschrieben und innerhalb von 2 Tagen an 1&1 per Fax geschickt.
    Nach zwei Tagen habe ich die Mail erhalten, dass dieses leider nicht lesbar sei und ich es nochmals zufaxen soll.
    Ich habe das Fax zusammen mit den Sendebericht eingescant und an die entsprechende Mitarbeiterin bei 1&1 zurückgeschickt, mit der Bemerkung, Sie soll sich die Kündigung selber ausdrucken, wenn ihr Fax schon nicht geht.
    Ein paar Tage später bekam ich die Rückinfo, dass ein Ausdrucken des Anhangs leider, anscheinend haben die bei 1&1 keinen Drucker, nicht möglich wäre und ich soll ihnen die Kündigung nochmals zufaxen.
    Die zwischenzeitlichen Anrufe mit entsprechenden Angeboten zur Vertragsverlängerung brauche ich nicht noch einzeln aufführen.
    Inzwischen wurde meine Kündigung (nach 7 Tagen) storniert und ich musste erneut kündigen, die gleiche Prozedur nochmals, Fax hin, allerdings von einem anderen Faxgerät, Antwort "nicht lesbar" zurück, immer die gleichen Textbausteine als Antwort auf meine Mails und so weiter.
    Mein nächstes Schreiben werden sie von meinem Anwalt erhalten, als Einschreiben mit Rückschein, mal schaun, ob das auch bei Ihnen im Haus auf unerklärliche Art und Weise verloren geht oder trotz Rückschein nicht angekommen ist.
    Ich kann von Glück sagen, dass ich ein Jahr vorher gekündigt habe, da kann ich das Spielchen noch eine Weile weitertreiben, aber wie ist das mit den Leuten, die zwei Monate vor Ablauf des Vertrages erst kündigen??
    Bis die es merken, haben Sie einen neuen Zweijahresvertrag am Hals, weil Ihre Kündigung durch diese Spielchen immer wieder storniert worden ist und die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
    Ich kann nur raten, Hände weg von 1&1, außer man hat nie vor den Provider zu wechseln, damit man in dem Tarifdschungel auch mal Geld sparen kann oder man kündigt bei 1&1 schon einen Monat nach Vertragsabschluss, damit man genügend Zeit hat die Kündigung durchzubringen.
    Drama das Ende:
    Nach nochmaliger Rückfrage bei 1&1 erhielt ich die Info, dass die zweite Seite meiner Faxe bei allen (!) nicht lesbar waren.
    Leider erst, nachdem ich das Einschreiben mit Rückschein an 1&1 geschickt hatte.
    Wie mir mein Anwalt aber sagte, ist bedingt durch die auf der ersten Seite aufgedruckten Vertragsnummer und meiner Unterschrift die zweite Seite für die Kündigung des gesamten Vertrages gar nicht notwendig und daher alles nur Schikane von 1&1 um die Kunden zu halten.
    Ich habe heute nach 4 Wochen hin und her endlich die Bestätigung erhalten, dass meine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit anerkannt wird.
    :mad::mad:
     
  2. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Entschuldige Bitte das ich das jetzt so schreibe,aber spätestens bei der zweiten Mail hätten Doch bei Dir die Alarmglocken läuten müssen.Sich auf solche Spielchen einzulassen ist gelinde gesagt naiv.
    Da wird dann eine Mail verschickt mit Verteiler
    an der ersten Stelle steht da dann die Regulierungs Behörde für Telekomunikation.
    Dann hängst noch ein schwall von E Mailadressen von medien von
    TV Zeitschriften usw dran.
    Und zuguter letzt noch denn Hinweis falls wieder nicht lesbar sein sollte,
    schicke ich das nächstemal denn Gerichtsvollzieher vorbei.
    Kostet ca 120 Euro aber dafür liest der denn solange die Kündigung vor bis Sie es verstanden haben.
    Aber normaler weise werden die schon nach der Mail ganz zahm.
    Wenn die merken das Sie mit Dir Spielen können tun Sie es auch,wenn Sie merken das Du Dich wehrst lassen Sie es.

    Gruß
    neppo
     
  3. Bonsay

    Bonsay Viertel Gigabyte

    Und Du meinst, dass das "nur" dieser Provider so macht. Das Internet ist voll mit solchen Schilderungen quer durch alle Schichten der Anbieter.
     
  4. E.Kasupke

    E.Kasupke ROM

    Warum so einen Affentanz mit einer Kuendigung? Die Kuendigung wird fristgerecht geschrieben und per Einschreiben mit Rueckantwort abgeschickt. Dann koennen die machen was sie wollen.
     
  5. Bonsay

    Bonsay Viertel Gigabyte

    Leider stimmt das auch nicht ganz. Ein Einschreiben mit Rückantwort bedeutet "nur" soviel, dass irgendjemand in dem Unternehmen das Schreiben entgegengenommen hat. Weiterleiten und Bearbeitung ist dann noch nicht sichergestellt (Der Pförtner hat unterschrieben und dann sein Butterbrot damit entsorgt)
    Ich weiss, das ist jetzt Theorie, aber in der Praxis passiert das schon hin und wieder.

    bonsay
     
  6. E.Kasupke

    E.Kasupke ROM

    In jedem Unternehmen gibt es einen Posteingang. Nicht jeder Angestellte eines Unternehmens ist berechtigt Post in Empfang zu nehmen und den Empfang zu bestaetigen. Wenn du die Rueckantwort bekommst, dann ist die Post auch dort angekommen. Alles weitere ist dann nicht dein Problem. Vor Gericht wird immer die Rueckantwort gelten. Ebenso kann per E-Mail gekuendigt werden, sobald der Vertragsgegner eine E-Mailadresse angegeben hat. Und dies ist bei fast allen der Fall. es gibt eindeutige gesetzliche Regelungen fuer solche Angelegenheiten. Leider sind diese sehr undurchsichtig und fuer den "normalen" Buerger schwer verstaendlich.
     
  7. E.Kasupke

    E.Kasupke ROM

    Noch ein Wort dazu, wie der Posteingang in Unternehmen funktioniert. Dafuer gibt es zwei Moeglichkeiten. 1. Ein beauftragter Mitarbeiter des Unternehmens holt jeden Tag die Psot vom Zustaendigen Postamt ab. Dieser ist dann auch Unterschriftsberechtigt fuer Einschreiben. 2. Die Post wird in das Unternehmen zu einer zentralen Stelle geliefert. In beiden Faellen bekommt jede Sendung einen Posteingangsstempel mit Datum und Nummer. In einem Posteingangsbuch wird dann unter dieser Nummer der Absender festgehalten. Somit ist im Nachhinein immer eine Verfolgung der Sendung innerhalb des Unternehmens nachvollziehbar. In dem Posteingangsbuch wird auch vermerkt, an welche Abteilung des Unternehmens diese Sendung weiter geleitet wurde. Also, wenn du den unterschriebenen Rueckschein in der Hand haelst ist die Sache fuer dich erledigt. Alles andere ist Sache des Unternehmens und nicht deine.
     
  8. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Einschreiben mit Rückschein bedeutet nichts,nur das ein Umschlag angekommen ist,wenn der Empfänger behauptet der Umschlag war leer stehst da.Wenn dann mit Zeugen,denn vor Gericht ist der Rüćkschein alleine nichts wert.

    Gruß
    neppo
     
  9. E.Kasupke

    E.Kasupke ROM

    Voelliger Quatsch. Wenn ich es selber schon oft genug durch gemacht haette, dann wuerde ich dir vielleicht sogar Recht geben. Genau solche Sprueche wie deine sind es, die die Leute verunsichern und alles nur erschweren und verteuern.
    Ein Gericht wird niemals einem Unternehmen glauben, dass der Kunde einen leeren Briefumschlag geschickt hat. Mit welcher Begruendung sollte jemand einen leeren Briefumschlag versenden? Vor Gericht ist einzig und allein entscheidend, dass der Brief fristgerecht an der Anschrift des Vertragspartners angekommen ist. Wenn ich als Kunde fristgerecht die Kuendigung an den Vertragspartner geschickt habe, gibt es keine Gruende leere Briefumschlaege zu versenden. Solche Gedanken kommen nur bei den Leuten auf, die versuchen zu betruegen. Nicht der Kunde muss beweisen, dass in dem Brief die Kuendigung war, sondern das Unternehmen muss beweisen, dass in dem Brief keine Kuendigung war.
     
  10. hans10

    hans10 CD-R 80

    .... wenn du keine bestätigung der kündigung bekommst,
    dürfte es schwer sein etwas zu beweisen.

    glaubst du, die sichern sich nicht ab?
    die können sich schon die besseren rechtsanwälte leisten.
    solange es kein grundsatzurteil gibt,
    liegt es an der tagesform des richters wie das urteil aussieht.

    ... das war der idealfall vor 30 jahren,
    die tägliche praxis sieht leider ganz anders aus.
     
  11. E.Kasupke

    E.Kasupke ROM

    Natuerlich sichern sich Unternehmen ab. Aber was hast du als ehrliche Person zu befuerchten? Kein Gericht in Deutschland wird dir als Kunde unterstellen, dass du dem Unternehmen einen leeren Briefumschlag geschickt hast. Warum solltest du dies auch tun wenn du die Kuendigung fristgerecht verschickt hast. Deine Pflicht als Kunde endet damit, dass du dafuer gesorgt hast, dass die Kuendigung fristgerecht bei der dir bekanntgegebenen Anschrift angekommen ist. In jedem Vertag ist die Anschrift deines Vertragspartners enthalten. Aendert sich die Anschrift deines Vertragspartners, so ist dieser Verpflichtet, dir seine neue Anschrift mitzuteilen. Tut er es nicht, ist es sein Problem. Wie deine Kuendigung dann bei deinem Vertragspartner behandelt wird, wer sie entgegennimmt und wer sie bearbeitet, das ist nicht Sache des Kunden. Nur der fristgerechte Eingang ist das Problem des Kunden. Kein Unternehmen ausser Briefkastenfirmen, die von Vornherein auf Betrug aus sind, wird es darauf ankommen lassen, dem Kunden vor Gericht zu unterstellen, dass du ihnen einen leeren Briefumschlag geschickt hast. Leider gibt es fuer solche Faelle noch keine Grundsatzurteile, weil sich die Betroffenen Personen in vielen Faellen einlullen lassen und bezahlen und nicht dagegen angehen.
     
  12. Bonsay

    Bonsay Viertel Gigabyte

    Das soll jetzt (und ist auch jetzt) keine Rechtsberatung werden. Aber Deine Ausführung(en)
    lieber Kasupke, ist/sind vollkommen falsch. Der Absender ist in der Pflicht zu beweisen, was er abgeschickt hat und nicht dass er was abgeschickt hat. Bitte informiere Dich vorher über solche Sachen, bevor Du irgendwelche "(Halb)wahrheiten" die keine sind irgendwo verbreitest.
    Siehe hier -> http://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_(Post)
    und hier -> http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html
    oder auch hier -> http://philorama.blogspot.com/2008/05/einschreibenrckschein.html

    bonsay
     
    Last edited: Sep 9, 2008
  13. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wie auch immer, ich habe die besten Erfahrungen per Fax gemacht. Da hat noch nie jemand mit mir diskutiert, ob es angekommen ist. Vermutlich weil sowas in großen Firmen eh zentral und automatisch archiviert wird.
     
  14. E.Kasupke

    E.Kasupke ROM

    Deine Links sind gut, aber kannte ich schon vorher. Du hast nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Es geht hier nicht darum, dass jemand wichtige Dokumente oder dergleichen verschickt. In solchen Faellen ist der Rueckschein natuerlich kein Beweis fuer den Inhalt des Briefes. So habe ich es auch niemals geschrieben. Es ging darum, dass eine Kuendigung zu einem Vertrag geschickt wird. Wird diese Briefsendung fristgerecht versendet, ist davon auszugehen, dass der Kunde nicht mit Betrugsabsichten gehandelt hat. Warum sollte er auch. Er hat sich ja schliesslich korrekt verhalten. Jetzt ist Aussage gegen Aussage. Die Sendung ist fristgerecht bei dem Vertragspartner eingegangen. Jetzt stellt sich die Frage, warum der Kunde behaupten sollte dass er eine Kuending schrieb und dieses doch nicht tat. Dafuer gibt es keine Gruende. Warum soll ein Kunde einen leeren Briefumschlag an seinen Vertragspartner schicken und dafuer auch noch Einschreibegebuehren bezahlen? Der Kunde kann nicht davon ausgehen, dass seine Sendung bei dem Vertragspartner verschwindet. Und genauso sehen es die Gerichte auch.
    Und damit ist dieses Thema fuer mich beendet.
     
  15. Bonsay

    Bonsay Viertel Gigabyte

    Wer sollte denn Betrugsabsicht unterstellen. Wird diese Briefsendung fristgerecht versendet, könnte man auch davon ausgehen, dass der Kunde den Inhalt von Briefen verwechselt hat und seiner Oma die Kündigung und dem Provider das Rezept für die Suppe geschickt hat :D


    Das Rezept für die Oma wie schon oben ausgeführt? Wo bleibt der Beweis dafür oder dagegen?
    Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.

    Warum denn einen leeren Umschlag? Siehe oben

    Zu beiden -> leider nicht

    Aber wir wollen/sollten hier jetzt die Diskussion abbrechen. Nix für Ungut

    bonsay
     
  16. herbi28

    herbi28 Byte

    der gesamte 1&1 Konzern incl. seiner Töchter GMX und WEB.de arbeitet in Bezug auf Kündigungen unseriös. Du bist nicht der Einzige, bei dem Kündigungsfaxe verschwunden sind, dahinter scheint Methode zu stecken. Das Internet steckt voll von diesen Vorgehensweisen und Berichten verärgerter Kunden. Selbst die VZ haben schon eingegriffen, aber offenbar ohne Erfolg.
    Mit WEB.de hatte ich ähnliche Rechtsprobleme, die haben mir sogar das Inkassobüro auf den Hals geschickt. Da sind sie bei mir aber gerade an der richtigen Stelle gewesen. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich nicht gezahlt. Das hat natürlich Nerven gekostet. Es ist daraufhin aber nichts weiter von denen gekommen und sie haben Ruhe gegeben. Ich habe mich nur gewundert, dass die wegen 30€ so einen Aufstand machen. Ich bin mir auch sicher, dass die überwiegende Mehrheit einfach zahlt, damit Ruhe ist. Eine somit für die interessante und lohnende Geschäftsidee!
    Ich kann da wirklich nur empfehlen: Finger weg von Geschäften mit dem 1&1 Konzern.

    Herbi
     
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