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1 und 1 2.Umzug Kündigung?

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by Triggy789, Dec 18, 2009.

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  1. Triggy789

    Triggy789 ROM

    Moin also folgendes Problem stellt sich für A dar.

    A und seine Freundin B wollen zusammenziehen und am besten den Vertrag von 1und1 nicht mitnehmen. Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde, B ist zum Februar umgezogen und musste damals auch ihren 1und1 Anschluss mitnehmen. Dieser lief zum damaligen Zeitpunkt schon 1 Jahr. Die Laufzeit wurde einfach automatisch neu gestartet und die 24 Monate Vertragslaufzeit liefen von vorn los. Jetzt ist ja bald wieder ein Jahr seitdem vergangen. Kann ja eigentlich nicht sein, dass sie jetzt wieder den Anschluss mitnehmen "müssen" und wieder 24 Monate Vertragslaufzeit an der Backe haben, obwohl ja im Prinzip 24 Monate rum sind.
    Ebenfalls kostet der gleiche Vertrag jetzt 10 € weniger, darauf würden sie sich noch einlassen. Aber wieder 24 Monate zu den alten Konditionen ist schon hart.

    Was können sie tun um eventuell ganz aus dem Vertrag rauszukommen oder sieht jemand andere Möglichkeiten das Problem zu lösen?

    Vielen Dank im Voraus!
     
    Last edited: Dec 18, 2009
  2. salim_aliya

    salim_aliya Halbes Megabyte

    Hallo,

    ein Umzug ist laut Recht kein Grund zur Sonderkündigung, außer in dem Gebiet, wo A und B hinziehen ist kein DSL Verfügbar.

    Aus dem Vertrag kommt ihr sonst nicht raus, solange eine Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Sprich: Ihr könnt nichts machen, da der Provider noch Anspruch auf Zahlung hat.

    Ihr könnt aber folgendes probieren: Wenn ihr sofort wechseln wollt, bietet dem provider eine bestimmte Summe an Geld an (ca. 200€ z.B.) und bittet um den Rücktritt aus dem Vertrag. So wäre ein schneller wechsel möglich.

    Was aufjedenfall passieren muss um nicht schonwieder 24 Monate verpasst zu kriegen: Kündigt den Anschluss umgehend.
     
    Last edited: Dec 18, 2009
  3. Triggy789

    Triggy789 ROM

    Naja dann bekommen sie die doch trotzdem verpasst wenn sie mit dem Anschluss umziehen, egal ob der schon gekündigt ist. oder nicht?
     
  4. Sele

    Sele Freund des Forums

    Dann sollen sie eben den Umzug des Anschlusses sein lassen.
     
  5. salim_aliya

    salim_aliya Halbes Megabyte

    In diesem Fall denke ich, dass das nicht zulässig wäre, außer es wird ein neuer Vertrag abgeschlossen, weil z.B. die jetzige Leistung so nicht erbracht werden kann und dafür eine andere erbracht werden soll (z.B. statt 16.000 nur 6.000) Aber auch hier glaube ich tritt das Sonderkünigungsrecht ein, da du nicht für eine andere Dienstleistung zustimmen musst, sondern auf die erbringung der jetzigen Leistung beanspruchen kannst. Wie das aber genau ist, weiß ich nicht, hier musst du dich an die Verbraucherzentrale wenden und nachfragen. Aber ich denke, so ungefähr müsste es sein.
     
  6. VB-Coder

    VB-Coder Megabyte

    Wenn A und B zusammen ziehen und beim gleichen Provider sind gibt es u.U. die Möglichkeit einen Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu Kündigen. Wobei der ältere der beiden Verträge bestehen bleibt. Wenn A und B es genau wissen wollen, sollten sie C aufsuchen. Wobei C in dem Falle die nächstgelegene Verbraucherzentrale ist ;)
     
  7. Silvester

    Silvester Viertel Gigabyte

    Die erste Antwort ist das A und O. Ein Umzug ist kein Sonderkündigungsgrund. Außer es ist berufsbedingt und durch seinen Arbeitgeber veranlasst. Auch wenn man in der neuen Bleibe kein DSL hat gibt es keine Sonderkündigung.

    Hier kann man nur auf die Kulanz des Providers hoffen. Oder man löhnt weiter bis zum bitteren Ende.
     
  8. PartyDance

    PartyDance Byte

    Nicht ganz. Wenn der Anbieter in der neuen Whg. aus technischen Gründen (Dämpfung für DSL zu hoch, Glasfasergebiet, Muxer vorhanden) kein DSL bereitstellen kann, dann kann der Kunde den Vertrag außerordentlich beenden. Da gab es mal ein Urteil gegen 1+0, die auch der Meinung waren, obwohl sie aus technischen Gründen kein DSL mehr schalten konnten, aber der Kunde trotzdem weiterzahlen sollte. Aber sie haben den kürzeren gezogen !

    Aber nicht, wenn der Kunde z.B. zu einem anderen Anbieter geht, oder aber kein DSL mehr haben will. In solchen Fällen ist der alte Vertrag bis zum Vertragsende weiter zu zahlen !

    Wenn jetzt wie in diesem Fall A und B zusammenziehen, dann sollte man mit seinem Anbieter das Gespräch suchen. Denn wenn in der neuen gemeinsamen Whg. ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, dann löst fast jeder Anbieter ein Vertrag aus Kulanz auf. Das gilt aber nur, wenn A und B bei dem gleichen Anbieter ihre jetzigen Verträge haben. Sind es zwei verschiedene Anbieter, so wird einer sein nicht mehr nutzbaren vertrag bis zum Laufzeitende weiter zahlen müssen.

    Desweiteren sollte endlich einmal bedacht werden, dass die Verträge Standort gebunden sind und es sich somit bei einem Umzug trotz Umzugsservice um einen völlig neuen Vertrag mit auch neuer MVLZ handelt !
     
  9. Indako

    Indako Kbyte

    Das gilt nur bei Versicherungen wo man bei zwei Verträgen doppelt versichert währe. Zum Beispiel Hausrat.

    Ansonsten gilt, wie PartyDance schon geschrieben hat, man schließt den DSL und Telefonvertrag für einen bestimmten Standort ab. An diesen Standort ist man die eingegangene Frist gebunden. Das viele Provider bereit sind einen Umzug zu zustimmen ist reine Kulanz. Das Sie dafür eine neue Vertragslaufzeit wünschen ist verständlich. Durch den Umzug entstehen ja auch kosten.

    Das viele Provider mit der Vertagsauflösung oft einverstanden sind, wenn an der neuen Wohnung kein DSL möglich ist, das ist auch reine Kulanz. Wie geschrieben, der Vertrag ist am Standort gebunden.
    :ironie:
    Schließlich wird ja keiner vom Provider gezwungen die alte Wohnung vor Vertragsende zu kündigen. Er kann ja bis zum Vertragsende in die alte Wohnung fahren um zu surfen.
    :ironie:
    Auch Umzug aus Beruflichen Gründen ist nicht Grundsätzlich ein Kündigungsgrund. Es gibt da Urteile in beide Richtungen. Das eine Gericht sagt ist quasi höhere Gewalt, andere sagen das hätte man bei Vertragsabschluß bedenken müssen.
     
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