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14 Tage Rückgaberecht nicht bei defektware?

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by blacksheep80, Apr 27, 2006.

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  1. Moin Moin,

    ich muss hier mal eben meinen Ärger loswerden und hoffe ihr könntmeine Frage beantworten. Also. Ich habe mir vor ein paar Tageneinen Monitor bei Inkpool bestellt und der ist leider kaputt. Ich habe Inkpoolgeschrieben das der Monitor defekt ist und das sie ihn zurücknehmen sollen.Jetzt sagt Inkpool aber das das allgemeine Rückgaberecht von 14 Tagennicht für defektware gilt. Das ist doch beschiss oder? Oder stimmt das etwa:confused: Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.


    Gruß

    sheep
     
  2. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Ein Defekt ist ein Fall für die Garantie, nicht für das 14-tägige Rückgaberecht.
     
  3. PC-Freak88

    PC-Freak88 Kbyte

    Hi!

    Na super, dann kann doch jeder Schrott verkaufen!

    Das ist kompletter Schwachsinn, das Rückgaberecht hat damit nichts zu tun, es liegt eine Mängellieferung vor, siehe BGB!

    Wie viel hat der Monitor gekostet?
     
  4. Toll, dann sage ich das nächste mal das mir die Farbe nicht gefällt
    und kannst dann zurückgeben? Was für ein schwachsinniges Rückgaberecht ist das denn?
     
  5. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Dann kauf demnächst beim Händer um die Ecke oder im ....markt.
    Da gibt es kein 14tägiges Rückgaberecht.

    Das gibt es, weil der Kunde beim Onlinegeschäft die Ware nicht vorab besichtigen kann.
     
  6. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Du hast nicht verstanden, die müssen das Ding auch so zurücknehmen. Nur eben nicht im Rahmen des 14-tägigen Rückgaberechts, sondern als Garantiefall.


    So ähnlich gings mir mal mit einem Laptop. Hatte einen Pixelfehler, also zurück als Garantiefall. Hersteller sagt nur ein Pixelfehler ist kein Defekt, also zurück zu mir. Ich schick das Ding "im Rahmen des 14-tägigen Rückgaberechts" zurück an den Händler, die nehmens an (weil ja nicht defekt) und das Geld kam zurück.

    Bei dir ist das sozusagen genau umgekehrt, das Gerät ist ja wirklich defekt. Also schick es zurück als Garantiefall, nicht als 14-Tage-Rückgabe.
     
  7. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    Du brauchst überhaupt keine Angaben machen - fristgemäße Rücksendung reicht! Insofern war es ein Fehler, den Defekt anzugeben ... :cool:

    das Problem hierbei ist aber, dass der Händler jetzt erstmal die Gelegenheit zur Nachbesserung (Reparatur, Ersatzlieferung) haben muss! :rolleyes:
     
  8. hat sich erledigt. Mein Anwalt sagt die müssen das auch so zurücknehmen. Das Defektware nicht zurückgegeben werden kann ist absoluter Blödsinn.
    Ich muss nur eine schriftliche Wiederrufserklärung abgeben als Einschreiben u.s.w.

    ich hoffe mal das das auch stimmt und der Anwalt nicht gepennt hat beim Studium:rolleyes:
     
  9. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Ich seh das nicht als Problem an...
     
  10. Das Problem daran ist das ersteinmal alles geprüft werden muss. Dann versuchen die den Monitor zu reparieren und und und.
    Das dauert alles eine Ewigkeit. Inkpool will jetzt alles auf mich und auf den Hersteller (Samsung) abwälzen und ist zu einer Ersatzlieferung nicht bereit. DAS IST DAS PROBLEM
     
  11. dann unterstellen sie dir du hast ihn kaputt gemacht, wo du dann wieder in der beweispflicht bist.
     
  12. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    ja, das mag sein, Du hättest aber Dein Rückgaberecht wahrgenommen (Beweispflicht liegt aber beim Verkäufer!) - Deinem vorletzten Post entnehme ich, dass der ehrliche Kunde der Depp ist! :rolleyes:

    imho dürfte es keine Rolle spielen, ob die Rückgabe erfolgt, weil die Farbe nicht gefällt oder das Gerät defekt angekommen ist ...

    aber so wie es jetzt läuft, ist Dein Geld weg und in ~ 4 oder 6 Wochen kriegst Du evt. ein repariertes Gerät, das Du auch nicht mehr zurückgeben kannst im Rahmen des Widerrufs- bzw. Rückgaberechtes lt. Fernabsatzgesetz
     
  13. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wenn das Gerät ok. gewesen wäre, wäre der TO doch gar nicht auf die Idee gekommen, es zurückzugeben.

    Das Rückgaberecht ist doch nicht zum "Entsorgen" defekter Ware gedacht, sondern um den Nachteil der fehlenden Begutachtung beim Onlinekauf auszugleichen.
     
  14. Wie dem auch sei.....ich habe wie gesagt einen Anwalt hinzugezogen der mir versicherte das ich mein 14 Tage Rückgaberecht sehr wohl in Anspruch nehmen kann, egal ob kaputt
    oder nicht. Soviel dazu. Außerdem habe ich beschwerde bei Trustedshops eingereicht. Und siehe da......ein Sinneswandel.
    Inkpool ist nun plötzlich doch bereit das Gerät zurück zu nehmen:baeh:

    PS: was ist ein TO?
     
  15. K3Alpha

    K3Alpha Kbyte

    TO = Thread Opener = Threaderöffner = Du^^
     
  16. Achsoooo:jump:
     
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