1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

19,95 Euro geklaut

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Benjamin Schischka, Feb 23, 2012.

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  1. Benjamin Schischka

    Benjamin Schischka Redaktion

    Kennen Sie jemanden, der betroffen ist?

    Am meisten beunruhigt mich, dass die Betrüger an so viele Kontodaten gekommen sind...
     
  2. ohmsl

    ohmsl Viertel Gigabyte

    Viele Opfer haben sich bei CoBi getroffen.
     
  3. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Eine Rückbuchung sollte doch kein Problem sein.
     
  4. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    und wenn das Betrügerkonto inzwischen leergeräumt ist?
     
  5. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Ich kenne niemanden.
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Bei Abbuchungen behält sich die Bank eine Sperrfrist beim Empfänger vor. Selbst wenn sie das nicht tut, ist dies das Problem der Bank. Eine Rückbuchung samt Gutschrift geht innerhalb von Sekunden und ist für den Rückbuchenden kostenlos.
     
  7. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Also sollte eine fehlerhafte Abbuchung auf den eigenen Konto (absichtlich/unabsichtlich) immer zurückgebucht werden können.
     
  8. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    eine fehlerhafte Abbuchung vom eigenen Konto: nö, z.B. bei fälschlicher/ fehlerhafter selbst getätigter Überweisung. Geld ist futsch. Du musst den falschen/richtigen Empfänger selbst drum bitten, den falschen/richtigen Betrag rückzuzahlen.
    Anders beim Lastschriftverfahren, hier ist Rückbuchung, bzw. Widerspruch bis 6 Wochen(Sperrfrist national) möglich.
    > http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift
     
    Last edited: Feb 27, 2012
  9. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nein. Das gilt nur für Abbuchungen, die du nicht selbst bei deiner Bank in Auftrag gegeben hast. Bei meiner Bank kann ich auch noch Überweisungen zurück holen, wenn dies vor einer bestimmten Stichzeit (die buchen nämlich - Stichwort: Wertstellung - Überweisungen im Block einmal am Tag). Ähnliches gilt für Kreditkarten. Das Prozedere ist aber langwieriger, da man in der Regel erst mit der Kartenabrechnung widersprechen kann.
     
    Last edited: Feb 27, 2012
  10. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Ich meinte damit schon das Lastschriftverfahren. :rolleyes:
     
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