1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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1und1 - Prozessbetrug, Rechtsbeugung?

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by RALeo, Oct 28, 2011.

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  1. RALeo

    RALeo ROM

    Ein Mandant von mir ist von seinem alten Provider zu 1und1 gewechselt. 1und1 hat sich in dem Vertrag schriftlich verpflichtet, sämtliche Wchselformalitäten, insbesondere die Kündigung beim alten Provider, zu übernehmen. Natürlich geschah, wenn man davon absieht, dass der neue Anschluss geschaltet wurde, nichts, so dass mein Mandant für mehrere Monate doppelt zahlen musste, insgesamt ein Schaden von knapp 300 . Man sollte meinen, einen solchen Prozess könne man gar nicht verlieren - weit gefehlt. Im Prozess rügte 1und1 mit Vehemenz die Zuständigkeit des Kieler Amtsgerichts, indem man bestritt, dass man sog. "Fliegende Stände" (das begründet die Zuständigkeit des AG am Wohnsitz des Kunden) habe - obwohl 1und1 auf seiner Homepage potentiellen Resellern anbietet, fliegende Stände zur Verfügung zu stellen.... Man bestritt außerdem, das man zugesichert habe, die Kündigung für den Kunden durchzuführen. Das war zwar schriflich erklärt worden, aber wen kümmert das schon? 1und1 jedenfalls nicht.
    Der Prozess wurde dann aus formalen Gründen vom Amtsgericht Kiel (das in der Verhandlung keinerlei Zweifel an der Begründetheit der Forderung hatte) an das Amtsgericht Montabaur, wo 1und1 sitzt, verwiesen. Warum 1und1 mit Vehemenz Verlegung nach Montabaur beantragt hatte, wurde mir klar, als ich mit dem ICE nach M. gefahren bin. Um vom Bahnhof nach Montabaur (ein Städtchen mit 12000 Einwohnern) zu gelangen, muss zunächst um den riesigen Glaspalast von 1und1 (mW 4000 Mitarbeiter) herumgehen. Im Amtsgericht sitzt dann ein Richter, der nach dem Geschäftsverteilungsplan 90% der Klagen gegen 1und1 bearbeitet, und eine nette Dame von 1und1. Man kennt sich zwangsläufig recht gut, und so läuft dann der Prozess ab. Ich habe innerlich mit der Frage gerechnet, was ich hier, in 1und1-Village, überhaupt wolle.....
    Die Klage wurde natürlich abgewiesen - mit der Begründung, mein Mandant habe nicht nachgewiesen, dass er bei seinem alten Provider nicht noch die Mindestvertragslaufzeit habe erfüllen müssen (was nicht der Fall war). Ich habe Zeugnis eines Mitarbeiters des alten Providers angeboten, dass der Vertrag ohne Frist gekündigt werden konnte - abgelehnt, weil ich den Namen des Mitarbeiters nicht genannt habe (wer weiß den schon?).
    Gegen das Urteil war Berufung wegen des geringen Streitwertes nicht möglich, nur die Gehörsrüge (dann prüft das Gericht nochmal sein eigenes Urteil....). Mit der Gehörsrüge habe ich eine schriftliche Bestätigung des alten Providers eingereicht - ohne Begründung abgelehnt.
    Das Beste an dem Verfahren:

    Ich habe von der Homepage von 1und1 zitiert, auf der es heißt:

    Komplett-Paket bei 1&1 bestellen
    1&1 kümmert sich um den Rest
    Die Kündigung bei Ihrem alten Provider sowie die Rufnummern-Mitnahme übernimmt nun 1&1 für Sie.
    Bitte beachten Sie, dass die Umstellung erst nach Ablauf Ihrer derzeitigen Vertragsbindung bei Ihrem jetzigen Provider erfolgt.
    Ein Anschluss-Wunschtermin kann hier leider nicht berücksichtigt werden, da die Schaltung sofort nach Ende des Vertrags mit dem bisherigen Anbieter erfolgt.

    Nun fragt der geneigte Leser, was wohl der Richter dazu gesagt hat? Nichts, rein gar nichts. Überlesen hat er's nicht, denn dieser eigentlich prozessentscheidende Passus wurde mehrfach zitiert. Das ist Recht in 1und1-Village.

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Einleitung eines Verfahrens wegen Rechtsbeugung gar nicht erst in Erwägung gezogen. Die Begründung, in aller Kürze zusammengefasst: Völliger Quatsch, diese Strafanzeige.
    Mein Rat: Verträge mit 1und1 sollte man nur abschließen, wenn man bereit ist, sich in sein Schicksal zu ergeben.:bet:
     
  2. X.MAN

    X.MAN Moderator

    :schieb: => Erfahrungen mit Firmen
     
  3. Bonsay

    Bonsay Viertel Gigabyte

    Dann bist Du Rechtsanwalt??

    Wenn meine Vermutung oben stimmt, sollte man(n) sich mit so was auskennen. Mit wem hat der "Mandant" denn den Vertrag abgeschlosen?? Dieser "fliegende" Händler bekommt ja "nur" Provision, stellt "nur" den Kontakt zwischen Mandant und Provider her.

    Dass das erst dann klar wurde, kann ich nicht verstehen. Da gibt es einen anderen Grund dafür und der heisst -> Gerichtsstand
    (Dass das einem RE nicht bekannt ist :confused:).
    Hier mal was zum nachlesen -> http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gerichtsstand.html

    Kurzer auszug von der Seite
    Bitte?? Nicht dabei gehabt?? Und das als RE (wenn ich das noch immer richtig interpretiere)


    Über den anderen Rest möchte ich mich jetzt nicht weiter auslassen. Und nicht meinen, ich würde für den Provider arbeiten oder so was. Aber man sollte sich vor Abschluss eines Vertrages halt mal (besser oder überhaupt) informieren.

    bonsay
     
    Last edited: Oct 30, 2011
  4. Hallo Herr Rechtsanwalt RALeo,

    die Sache ist wohl etwas schief gelaufen, mit einem fliegenden Gerichtsstand kann Kiel wohl nicht begründet werden. Bei den seit Juli 2007 von 1&1 angebotenen Verträgen handelt es sich um sog. Komplettverträge, ohne Telekomanschluss. Die letzten Meter liegen somit nicht bei der Telekom ("nicht Dritter"), wie 1&1 immer behauptet. Die Server stehen auch nicht in Montabaur, behauptet 1&1, sondern im Raum Karlsruhe und in Hanau (s. 1&1 Pressemeldungen). Die von 1&1 immer wieder behauptete Möglichkeit einer Einwahl von "überall" in das Internet ist nach den AGB, Nutzung unter Punkt 5 verboten.

    Damit ist ein gemeinsamer Erfüllungsort am Wohnsitz des Kunden gegeben, der Gerichtsort richtet sich somit nach § 29 ZPO.

    Wichtige Gerichtsentscheidungen sind im Zusammenhang:
    1. KG Berlin - Mobilfunkverträge - örtliche Zuständigkeit - Az.: 2 AR 37/07
    2. BGH - Access-Provider-Verträge - Serverstandorte ohne Bedeutung -
    Az.: III ZR 338/04 vom 23.03.2005
    3. AG Fürth - mangelnde Bandbreite bei 1&1 - Gerichtsort, § 29 ZPO -
    Az.: 340 C 3088/08 vom 30.03.2009
    4. AG Meldorf - DSL-Vertrag - Gerichtsort - § 29 ZPO - AZ.:81 C 1403/10.
    5. AG Ehingen - verspätete Bereitstellung DSL-Zugang - § 29 ZPO -
    AZ 1 C 356/07 vom 11.01.2008.
    6. AG Lahr - mitnahme des Vertrages zum neuen Wohnsitz - § 29 ZPO -
    AZ.: 5 C 121/10.
    7. AG Oldenburg - Access-Provider-Vertrag - Alice - § 29 ZPO -
    AZ.: 7 C 7487/09 vom 16.03.2010.

    In dem geschilderten Fall sollte ggf. Strafanzeige wegen Prozessbetrug erstattet werden, bei der örtlichen Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, das in Koblenz Ermittlungen grundsätzlich verweigert werden. Das Aktenzeichen der Verweisung nach Montabaur bitte angeben.

    Ich sammel konkret Verweisungsbeschlüsse nach Montabaur, möglichst mit Schriftatz der Beklagten samt der gelogenen Begründung zum Gerichtsort. Ich habe Strafanzeige erstattet, gerne an gropius.... @live.de
    Wer zwecks Klage gesammelte Argumente als Beweis benötigt, der kann sich ebenfalls gerne melden, auch Rechtsanwälte.


    Hinweis: Es handelt sich hier nicht um eine Rechtsberatung.
     
    Last edited: Feb 24, 2012
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