1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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30.000 Mahnungen verschickt: Festnahme

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by TomokiG, Aug 30, 2004.

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  1. TomokiG

    TomokiG ROM

    Man mag mich etwas paranoiisch nennen, aber diese E-Mail wirkt auf mich weniger wie ein "Fehler". Zum einen fehlt eine persönliche Anrede, d.h. der Empfänger wurde nicht namentlich genannt, um eventuell auftretende Fehler zu vermeiden. Als weiteres steht im Absender nur der Name "Buchhaltung" und das von einer Domain, die mindestens seit Samstag nicht belegt ist.
    Aber was mich am meisten stutzig macht, ist der Fakt, dass die E-Mail an meine Support-Adresse gegangen ist, die ich absichtlich nicht in Newsgruppen und -lettern benutze.
    Die Chance, dass es wirklich nur ein Versehen war, steht bei mir bei nahezu 0,00 %.

    PS. Ich habe die Kontoverbindung in der E-Mail-Adresse weggelassen...

    °TomokiG°
     
  2. Geist

    Geist Kbyte

    Wer so viele Email-Adressen gesammelt hat, macht das nicht aus versehen!
    Was macht der sonst damit? Mieser Spammer?
     
  3. Hulky

    Hulky Byte

    Wer bei solchen Mails was überweisst ist aber ziemlich Naiv.Und dem ist auch nicht zuhelfen.Das liest man doch raus, das das ein Fake ist. Wer unterschreibt schon mit "Buchhaltung",ohne weiteren Name usw. und ohne Hinweise worum es eigentlich geht und wofür man die Summe bezahlen soll. :aua:

    GMX sortiert solche Mails bei mir schon lange als Spam aus....;)
     
  4. nreher

    nreher Byte

    Für unseren Freund und Helfer, die Polizei müßte es ja wohl ein leichtes sein, die Verteilerliste dieses ominösen Herrn zu checken! Wie kommt er an die Adressen, wozu braucht er sie, hat er sie regelmäßig in Anspruch genommen, um zum Bleistift seriöse Newsletter zu versenden etc. pp...
    So läßt sich doch schon die Glaubwürdigkeit des Versenders ganz locker überprüfen.

    Der absolut unpersonifizierte Text der Mahnung hört sich allerdings verdammt nach dem hundertfach und meist mit Würmern verseuchte, in meinem "Unerwünscht Ordner" gelandete Spam der letzten Monate an!

    @TomokiG: du müßtest doch eigentlich eine Ahnung haben, wie dieser Mann an deine Addy kommt - wenn da alles mit rechten Dingen zugeht!
     
  5. wilex

    wilex ROM

    Ich hab diese Mail auch erhalten, und frage mich genauso, wo der Kerl die Adresse her hat. Sie ging an meine Geschäftsadresse, mit der ich mich garaniert nicht in Foren rumtreibe oder auf sonstigen Seiten angebe. Ich hab den Verdacht, dass es sich hier um eine "echte" Kundenliste eines Unternehmens handelt.

    Und 30.000 Sendungen sind auch nicht sooo viel! Ist ja schon fast Glückssache eine zu bekommen :D Ich denke, dass es ein ganz gezielter Versuch war, von der Dummheit einiger ängstlicher Zeitgenossen zu profitieren!

    Aber davon mal abgesehen: Ist die Mahnung denn rechtlich korrekt formuliert? Und wenn nein: Kann man ihn dann überhaupt für irgend etwas belangen?!

    grüße
    wilex
     
  6. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    Diese Form einer Mahnung ist allerdings durchaus üblich, wenn auch nicht per e-mail. Wir machen das genauso. Unsere Mahnungen sind maschinell erstellte 3-Zeiler, da steht nur Rechnungsnummer, Betrag, Zahlungsfrist. Warum sollten wir für säumige Kunden auch mehr Aufwand betreiben ?
     
  7. Meiner Meinung ist die theoretische Aussicht auf 899.700,00 EUR ein sehr gutes Motiv. Die kriminellle Energie ist dennoch als eher gering anzusehen. Wenn der Typ es schafft, durch geschickte Argumente und Antworten auf gewiss nicht dumme Fragen der Staatsanwaltschaft seine Glaubwürdigkeit zu belegen und zu zementieren, dann wird er mit einem "blauen Auge" davon kommen und das Verfahren wird eingestellt.

    Wenn jemand so naiv (und dumm) war, dieser Mahnung Folge zu leisten, dann wird der Typ dennoch dazu verpflichtet sein, das Geld zurück zahlen zu müssen.

    Allein die Meldung finde ich schon erschreckend. U. a. der Lokalsender hier auch, denn daraus wurde ein großer Bericht. Die zunehmende Zahl der Spams muss wohl schon eine gewisse Gleichgültigkeit und Resignation bei den Empfängern hervorgerufen haben. Spamfilter haben da ihren Teil dazu beigetragen, denn diese leisten gute Arbeit. Aber diese Tat hat ne andere Qualität.

    Allein die Tatsache, dass sich jemand mit dieser Masche - sofern sie denn eine war (ich formuliere bewusst vorsichtig - eine Mörderkohle einschieben will, ruft bei der großen Schar der Internet-User große Empörung hervor.

    greetz
    LC

    @°TomokiG°
    ich hoffe, Ihnen ist das Postgeheimnis, unter welches auch E-Mails fallen dürften, bekannt. Sollte ich im Irrtum sein, bitte ich um Entschuldigung.
     
  8. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Irgendwie widersprichst Du Dir selbst. Einerseits "geringe kriminelle Energie", "mörderkohle" andererseits - ja was denn nun?

    "Geschickte Argumente und Antworten" - wo lebst Du denn? Warst Du schon einmal bei einer Vernehmung anwesend? Weshalb werden die wohl das mutmaßliche Tatwerkzeug beschlagnahmt haben?

    Und welche abstruse Folgerung: "blaues Auge" und "Einstellung des Verfahrens". Man, man. Es ist schon beeindruckend, wie Du ohne Sachkenntnis mal eben so handstreichartig StGB und StPO wegwischst. Fehlende Kenntnis offenbart sich auch in der Anklage wider Tomo. Das Postgeheimnis der §§202 ff. StGB bezieht sich auf Schriftstücke, nicht aber Emails. Ferner ist auch fraglich, ob eine Schädigung vorliegt: Weder gehen Adressant noch Adressat als auch ein ermittelbarer Ansatz dieser Daten aus dem zitierten elektronischen Schreiben hervor.

    Alles klar? :)
     
  9. Ich denke nicht, daß es sich hierbei um einen Irrtum handelt.
    Es handelt sich eher um einen Anfängerphishinghacker. Er hat es ausprobiert, ziemlich dilletantisch, wie weit er damit kommt. Mit dem großen Geld hat er bestimmt nicht gerechnet, aber wenn z.B. 500 Personen ohne große Umstände gezahlt hätten, hätte sich der Coup gelohnt und dann beim nächsten Versuch wären es wahrscheinlich 300.000 Personen gewesen. Aber dilletantischer Weise hat er die Rückverfolgbarkeit schlecht gestarnter Phishing unterschätzt.

    Außerdem: Rechtlich snd per eMail zugestellte Mahnungen gar nicht statthaft, da keine Nachverfolgbarkeit der erfolgreich Zustellung gegeben ist - es gibt keine "Einschreib" eMails.
    Darüberhinaus: Postgeheimnis findet bei eMails keine Anwendung - so weit ich weiß, da eMails nicht von "Beamten" bzw. speziell geschulten Personen zugestellt werden.

    que
     
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