1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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5 Tipps: Fallen beim Online-Handel umgehen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by vasyl, Mar 21, 2005.

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  1. vasyl

    vasyl Byte

    Da kann ich nur lachen. Denn gerade von Powerseller wurde ich mal betrogen. Und ist es nicht schwierig die Bewertungen zu manipulieren? Da traue ich eher einem Menschen, der was ab und zu verkauft als dem, der 5000 Bewertungen hat und zu 99,9 "gut"
     
  2. tom.stein

    tom.stein Byte

    Die Aussage des Artikels, die Rechtsprechung zum Rücktrittsrecht bei Verkäufen sei nicht gefestigt, besagt, dass der Abrtikel eigentlich nichts besagt.

    Tatsächlich aber ist die Linie der Gerichte klar: Wenn aus Versehen ein Zahlendreher für ein zu niedrigen Preis oder ein überhöhtes Gebot sorgte, besteht kein Kaufvertrag, d.h. man kann zurücktreten. Wenn der Verdacht des Betruges besteht (z.B. ein Powerseller verkauft immer für "Mindestgebot 1 Euro"), dann muss man für diese Frechheit haften.

    Ebenso verhält es sich bei Versandkosten: Sie dürfen höher als das Porto sein, aber wenn sie mehr als ca. doppelt so hoch wie das Paketporto sind, hat man vor Gericht gute Karten, als Betrüger auch noch die Gerichtskosten zahlen zu dürfen...

    Tom
     
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