1. Liebe Forumsgemeinde,

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Abmahnwelle in Deutschland?!

Discussion in 'Smalltalk' started by mario-a, Dec 30, 2005.

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  1. mario-a

    mario-a ROM

    Hallo,

    meine Name ist Mario A. und ich bin 17 Jahre alt.
    Der Grund dieses Beitrages ist, das ich mal auf die Abmahnwelle die in Detschland herrscht hinweisen möchte.

    Viele den den Leuten hier im Forum wissen, sicher gar nicht um was es geht, daher werde ich hier kurz meine Abmahnungen erläutern:

    Ich habe meine Webseite (http://www.to-you.de) in jahrelanger Kleinstarbeit, anfangs mit Html, erstellt. Mühevoll und mit großem zeitlichen Aufwand und ohne fremde Hilfe habe ich die Programmiersprache PHP und SQL selbst erlernt. Um mein Kenntnisse zu erweitern, wurden von mir immer wieder neue Sachen in die Website eingebaut. Unter anderem auch eine datenbankgestützte Bildergalerie. Da eine Bildergalerie natürlich ohne Bilder sinnlos ist, surfte ich im Web, um nach Bildern zu suchen, die man frei verwenden darf. Unter anderem fand ich 2 Webseiten bei denen folgendes stand:

    your source for free wallpapers und
    They're all free and high-quality, with no logos or watermarks
    Leider war mein Kenntnisstand nicht der heutige:

    Am 02.08.2005 wurde ich von einer Hamburger Kanzlei zeitgleich zwei mal, wegen 12 Fotografien, von einem Frankfurter Pressedienst, und einem Münchner Fotografen per Einschreiben abgemahnt.

    Die Bilder wurden natürlich sofort gelöscht und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.

    Für diese 12 Bilder sollte ich nun rund 6000.- € Abmahn- und Lizenzgebühren zahlen. Das heißt ca. 2300.- € an die Anwältin und 3600.- € an Lizenzgebühren. Der Streitwert beträgt gesamt 49.500.- € .

    Nach dem ich die Höhe und die Rechtmäßigkeit der Forderung angezweifelt habe, wurde von einem Frankfurter Pressedienst durch die Rechtsanwältin, Klage eingereicht. Der 1.Gerichtstermin fand in Hamburg beim Amtsgericht am 1.11.2005 statt. Über 500 km von meinem Wohnort entfernt!

    Nachdem wir uns an den Hessischen Rundfunk und RTL gewand haben und die beiden Fernsehsender bei der Gerichtsverhandlung anwesend waren, hat es die Anwältin vorgezogen, kurz nach Prozessbeginn telefonisch beim Richter mitzuteilen, nicht zum Prozess erscheinen zu wollen. Wie der Richter mitteilte, habe die Anwältin Bedenken, wegen des Presseaufgebotes im Saal zu erscheinen, obwohl Sie sich bereits im Gerichtgebäude befand. Die Klage der Anwaltskanzlei wurde daraufhin abgewiesen und es erging Säumnisurteil. Gegen dieses Säumnisurteil kann nach Zustellung, innerhalb 14 Tagen, Einspruch eingelegt werden.

    Tja nun ist der nächste Gerichstermin für den 7. Februar anberaumt wurden...

    Daher die Frage an alle die das Hier lesen? Findet ihr das Gerecht? Ist es deutsches Recht eine Jugendlichen wegen Nutzung von 12 Bildern in den Ruin zu treiben?

    Ich habe hier diesen Text geschrieben um alle anderen von solchen Abzo**en zu schützen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario A.

    P.S. Unter:
    http://www.rettet-das-internet.de
    http://www.smartbroking.de
    http://www.beckmannundnorda.de/abmahnung.html
    http://mitglied.lycos.de/InternetRechtOnline/
    http://www.abmahnung.de/
    findet ihr noch mehr Material zum Thema Abmahnungen.
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wie wir das finden ist relativ egal. Grundsätzlich gilt: nichts was man im Netz findet (grade Bilder usw.), sollte man auf der eigenen Seite veröffentlichen, da man nie wirklich sicher sein kann, wer die Rechte daran hat - Unwissenheit schützt... usw. Was die Gebühren angeht, damit beschäftigt sich ja grad das Gericht. Eine andere Methode diese Kosten festzustellen gibt es leider zur Zeit nicht.

    Gruss, Matthias
     
  3. mario-a

    mario-a ROM

    Richtig, um die Gebühren kümmert sich das Gericht, aber wenn es nach dem geht, kann ich gleich mal einen Kredit aufnehmen.

    Aber denkst du wirklich es ist gerecht von einem Jugendlichen Pro Bild 300 Euro zu verlangen, obwohl es nur ein paar Leute angesehen haben?

    Die Abmahnungen sind eine Sache, aber die überhöhte Kostenrechnung eine andere...
     
  4. Sele

    Sele Freund des Forums

    2300,- € für das Aufsetzen eines Schreibens sind maßloser Wucher. Sicher gibt es lt. BRAGO festgelegte Sätze, aber auch einen Ermessensspielraum. Die liebe Dame sollte sowohl den Wert 3600.- €, als auch den Streitwert erläutern und begründen, auf den sich die Anwaltsgebühren beziehen.
    Ziemlich schwer dürfte der Anwältin der Nachweis eines Schadens durch die Verwendung der Bilder fallen. Hoffentlich kann sie überhaupt nachweisen, dass es ein CopyRight auf die beanstandeten Bilder gibt.

    Interessant dürfte sicher auch der genaue Text des Schreibens sein, denn entstammt der einem bereits fertigen Standardtext (wie gern bei Massenabmahnungen verwendet), bei dem nur der Name des Abgemahnten geändert werden muss, sind die Sätze lt. BRAGO nicht gültig. Das Problem dürfte nun sicher darstellen, dies nachzuweisen.
     
  5. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Hier hat sich jemand erfolgreich gegen eine kostenpflichtige Abmahnung gewehrt. Allerdings lag da der Fall ein wenig anders.

    Ich sehe das eigentlich wie Sele und kalweit, auch ich empfinde sowohl den Streitwert wie die Anwaltskosten als unangemessen hoch.

    War dort, wo du die Bilder herhast, kein Hinweis auf die Rechte an den Bildern vorhanden? Und falls nicht, kannst du das nachweisen?
     
  6. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Dieser Dr. Bahr vertritt auch unseren Streiter hier...
     
  7. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Tut mir leid, das habe ich überlesen.
     
  8. tac0211

    tac0211 Byte

    Was heißt hier abmahnwelle? Du hast Lizenprodukte genutzt, für die Du keine Nutzungsgebühr bezahlt hast. Die besitzer haben das Copyright auf den Bildern und können das Geld von Dir verlangen. SO einfach ist das!

    Weiß nichzt warum Du Dich beschwerst!
     
  9. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Hast du so lange gebraucht, um zu antworten?

    tztz
     
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