1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

ärger mit ebay

Discussion in 'Web-Know-how für die Homepage' started by PlatinXP, Dec 4, 2004.

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  1. PlatinXP

    PlatinXP Byte

    Ich hab mir ne Grafikkarte bei Ebay gekauft (419,95€) + 6,90€ leferung und 4% Versandersicherung.
    Jetzt konnte der Verkäufer aber nicht liefern wegen Lieferproblemen vom Zwischenhändler. Ich hab dann storniert weil man mir keine Infos über einen vorraussichtlichen Liefertermin sagen konnte.

    Jetzt hab ich ne email von Ebay bekommen:

    Betreff: eBay-Mitteilung: Einvernehmliche Einigung wegen des nicht bezahlten bzw. zurückgegebenen Artikels mit der Artikelnummer ............. Ihre Antwort ist erforderlich.

    Hallo ..........,

    Wir setzen uns wegen des folgenden Artikels mit Ihnen in Verbindung:GeForce ......... (Artikelnummer .............)

    Der Verkäufer .............. hat uns informiert, dass Sie sich darauf geeinigt haben, den Kauf für den obigen Artikel nicht abzuschließen bzw. dass Sie den Artikel wieder zurückgegeben haben. Daher hat der Verkäufer eine Gutschrift der Verkaufsprovision angefordert.

    Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dieser Einigung zustimmen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie nicht wegen eines unbezahlten Artikels verwarnt werden.

    Bitte beachten Sie: Sowohl Sie als auch der Verkäufer können trotzdem für den jeweils anderen eine Bewertung für diese Transaktion abgeben.

    Klicken Sie hier, um auf diese Mitteilung zu antworten: ..............

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie bis zum 09. Dez. 2004 nicht antworten, werden Sie wegen eines nicht bezahlten Artikels verwarnt.

    Mit freundlichen Grüßen,
    eBay

    Muss ich jetzt die Verkaufsprovision bezahlen ??
    Obwohl ich gar nicht Schuld bin das der Kauf nicht zu stande kam sondern der Verkäufer da er nicht liefern konnte.

    Was passiert bei einer Verwarnung muss ich dann trotzdem bezahlen ?

    Danke im Vorraus für eure Antworten!
     
  2. Yorgos

    Yorgos Viertel Gigabyte

    wieso Ärger mit Ebay?

    Du wirst lediglich um die Bestätigung gebeten, das Du dich mit dem Verkäufer geeinigt hast und kein Verkauf stattgefunden hat. Deine Bestätigung des Vorgangs hat nur den Zweck der Absicherung seitens Ebay, damit sie dem Verkäufer die Verkaufsprovision zu Recht erstatten und keinem Schwindel aufliegen.

    Du mußt nichts bezahlen.

    Du erhälst auch keine Verwarnung, wenn Du in der gesetzten Frist antwortest. Falls Du wirklich einmal berechtigte Verwarnungen gesammelt hast, dann sperrt Dich Ebay einfach aus.
     
  3. PlatinXP

    PlatinXP Byte

    Ok Danke!

    Ich hab halt nicht so viel Erfahrung mit Ebay. Und wenn man das nicht weiß dass die der Verkäufer die Gutschrift von eBay zurück bekommt kann man das nicht wirklich aus dem Text entnehmen.
     
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