1. Liebe Forumsgemeinde,

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Ärger mit einem Käufer bei Ebay

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by seeblick66, Aug 9, 2005.

Thread Status:
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  1. Hallo,
    ich brauche dringend Euren Rat in einem Streitfall mit einem Käufer bei Ebay:

    Folgendes erlebe ich dort gerade:
    vor ca. 10 Tagen habe ich dort einen Anhänger unter der Bezeichnung 'Silberanhänger' an einen Käufer zum Preis von EUR7,05 in einer Auktion unter dem Hinweis: Privatverkauf nach neuem EU-Recht: keine Garantie, keine Rückgaberecht, siehe auch BGB §312 Absatz 4 Nr.5" verkauft. Der Käufer wünschte nach Ende des Angebots unvesicherten Versand, da keine großen Werte bewegt werden würden. Ich haben diesem Wunsch zugestimmt und nach Bezahlung den Artikel versendet.

    Ein paar Tage später erhilet ich eine E-Mail, dass der Anhänger angekommen ist und sich bei einer Überprüfung beim Juwelier herausgestellt hätte, dass er nicht aus Silber sondern aus einer anderen Metall-Legierung sei. Ich solle doch Rückmeldung geben.

    Daraufhin habe ich dem Käufer geantwortet, dass ich den Artikel ursprünglich mit dem Hinweis er sei aus Silber gekauft habe und im Vertrauen auf diese Aussage die Artikelbeschreibung erstellt habe. Gleichzeitig habe ich die Rücknahme des Artikels gegen Erstattung des Kaufpreise und des Portos für die Rücksendung angeboten.

    Als Antowrt erhielt ich vom Käufer eine Nachricht, in dem er sowohl die Erstattung des Kaufpreise, des Portos für die ursprüngliche Zusendung und die Erstattung der Kosten für die Überprüfung übernehmen solle, damit der Käufer keinerlei Verlust bei dieser Auktion macht.

    Daraufhin habe ich geantwortet, dass der Käuder die Überprüfung beauftragt hat und daher auch für die Bezahlung zuständig ist. Außerdem gab ich zu bedenken, dass er vor Abschluß der Auktion über eine Anfrage hätte klären können, aus welchem Material der Artikel genau ist (zumal ich angegeben hätte es sei keine Punzierung am Schmuckstück zu erkennen).
    Ich erwähnte weiterhin, dass er einen gültigen Kaufvertrag hat, und ihm ersichtlich war kein Rückgaberehct und keine Garantie bei diesem Kauf zu haben, da ich dies in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen hatte. Ich würde ihm aber entgegenkommen und den Artikel gegen Erstattung des von ihm gezahlten Betrages (Kaufpreis inkl. Porto zurücknehmen)

    Die nächste Anwort vom Käufer kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen, denn er schreibt..

    da ich kein Interesse an der Überprüfung der Legierung hätte, würde dies ein schlechtes Licht auf mich werfen

    so hab ich das nie behauptet...


    2. er hätte ein mir faires Angebot gemacht und ich würde ihn auf den Portokosten sitzenlassen

    nach meinem Verstädnins ist es ein Entgeegnkommen von mir den Artikel zurückzunehmen, Anspruch darauf hat er nicht, zumal ich nicht absichtlich eine falsche Beschreibung eingestellt habe...


    3. seiner Meinung nach entpricht der (einklagbare) Schaden dem Anschaffungswert eines entsprechenden Artikel aus Silber und der würde weitaus höher sein als der Kaufpreis???

    Ist der Streitwert denn nicht nur der Verkaufspreis von EUR7,05???


    Außerdem droht der Käufer mit Starfanzeige???

    Auf dieses Schreibe hab ich nochmals zurückgeschreiben, dass ich jeden Betrugsvorwurf zurückweise und ihm mein Entgegenkommen duch das Angebot der Artikelrücknahme gezeigt habe und außerdem an einer einvernehmlichen Klärung interessiert bin.


    Was soll ich alsVerkäufer denn von solchen Reaktionen halten???
    Meine Recherchen auf Hilfeseiten zu Problemen mit Ebay-Käufen haben ergeben, dass der Käufer keinen Anspruch auf Rückgabe hat. Ich ihm aber aus Kulanzgründen die Rücknahme anbieten kann, da sich meine Artikelbeschreibung als falsch herausgestellt hat und ich nicht wissentlich eine falsche Beschreibung abgegeben hab...lieg ich mit dieser Ansicht so falsch???

    So nun hab ich genug dazu geschrieben und würde mich über Eure Antworten/Tips oder Erfahrungen mit ähnlichen Problemem sehr freuen...

    Viele Grüße
    Seeblick
     
  2. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,
    ich würde an deiner Stelle mal bei www.snakecirty.de einen Thread zu dem Thema eröffnen, die sind bei sowas ziemlich fit.


    Grüße Jasager
     
  3. McDog

    McDog Kbyte

    Na ja, hier scheint der Verkäufer mehr Schwierigkeiten zu machen als der Käufer. Wenn ich bei eBay etwas kaufe, gehe ich davon aus, dass der Artikel die zugesicherten Eigenschaften hat. Ich möchte das nicht extra überprüfen oder durch eine Mailnachfrage verifizieren müssen.

    Stelle dir mal folgendes vor. Du erwirbt ist über eBay einen Artikel, der nicht die zugesicherten Eigenschaften hat. Der Verkäufer redet sich damit heraus, dass er es nicht besser gewusst habe. Du würdest dich doch bannig ärgern. Insofern finde ich die Reaktion des Käufers sehr verständlich.

    Du bist sogar zur Rücknahme verpflichtet, wenn die Ware nicht die zugesicherten Eigenschaften hat. Privatverkauf hin oder her ist in diesem Falle ganz egal. Das könnte man fast, wenn auch unwissentlich, als Betrug bezeichnen. Sei lieber vorsichtig bei der Beschreibung deiner Waren, wenn du etwas als Silber bezeichnest muss es auch Silber sein und nicht irgend eine Legierung. Und wenn du das nicht genau weißt, schreibe es lieber dazu. Also beiße die Zähne zusammen und geh auf die Forderungen des Käufers ein und sei bei der nächsten Artikelbeschreibung auf jeden Fall genauer.

    McDog
     
  4. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    @ McDog:

    Nun mal langsam mit den jungen Pferden. Wenn der Käufer eine Überprüfung beim Juwelier in Auftrag gibt, ohne den Verkäufer vorher über den Mangel überhaupt in Kenntnis zu setzen, dann kann er von ihm nicht die Erstattung der Kosten verlangen.

    Der Verkäufer hat doch dem Käufer die Erstattung des Kaufpreises zuzüglich Porto angeboten. Ich würde allerdings wirklich empfehlen, dem Käufer alle entstandenen Portokosten zu erstatten, denn die Artikelbeschreibung war ja nun nachweislich unrichtig - und das ist nun mal eindeutig die Schuld des Verkäufers. Lediglich die Übernahme der Kosten für das Gutachten kann er ablehnen.

    Allerdings geht es hier um Beträge, die meiner Ansicht nach weder ein Gutachten noch einen Rechtsstreit rechtfertigen.
     
  5. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ich meine auch, bei den Beträgen sollte sich eine Einigung finden. Wie hoch sind denn die Kosten der Überprüfung. Manche Dinge kann man mit einem kurzen Telefonat schneller und besser klären, als mit tausend Mails.

    Eine Betrugsanzeige würde bei dieser Summe wohl im Sande verlaufen. Klage? Wegen solcher Summen? Da wäre mir schon meine Zeit zu Schade.

    Also einigt euch. Wie, das ist euer Verhandlungsgeschick, Juwelierkosten vielleicht halbe halbe. Immer noch besser als der ganze Stress.
     
  6. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,
    aber wenn ich mich überhaupt an den Gutachtenkosten beteiligen würde, würde ich mir erst mal das Gutachten des Juweliers zeigen lassen, weil behaupten kann das ja jeder.


    Grüße Jasager
     
  7. Hallo,

    vielen Dank für die Antworten. :-)

    Das Gutachten des Juweliers habe ich bisher nicht gesehen. Die Kosten für das Gutachten sollen laut Aussage vom Käufer bei EUR2,00 liegen.

    Vielen Dank für den Tip mir das Gutachten zusenden zu lassen.

    Außerdem habe ich stets die Rücknahme gegen Kaufpreis- und Portoerstattung für die Rücksendung und zuletzt auf für die Zusendung angeboten, da sich meine Beschreibung ja als falsch herausgestellt hat. Auf dieses letzte Angebot habe ich bisher keine Antwort vom Käufer.

    Nochmals vielen Dank Euch allen für die Antworten! :-)

    Seeblick



    Hallo, danke für die Antworten.
    Ich als Verkäufer habe kein Interesse an einer Klage. Kosten für den Juwelier sollen bei EUR2,00 liegen.
    Die Einigung ist bisher nicht erfolgt, da vom Käufer immer neue Forderungen kamen.

    danke für die Hinweise..habe dem Käufer zuletzt die Übernahme aller Portokosten angeboten und deutlich erklärt, an einer einvernehmlichen Lösung interessiert zu sein. Bisher habe ich auf dieses Angebot keine Antwort vom Käufer.

    Viele Grüße
    Seeblick


    Die Funktion 'Ändern' ist ja wirklich praktisch :-) ..sorry für die Mehrfach-Beiträge..bin neu hier und hab das 'Ändern' Knöpfchen übersehen....
     
  8. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Machst du dich wirklich wegen zwei Euro so fertig? Sieh es als Lehrgeld, überweis die Kohle, laß die Prinzipienreiterei und vergiß die Sache einfach.

    P.S.: Du kannst deine Beiträge auch ergänzen und mußt nicht immer neu posten. ;)
     
  9. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ja echt mal, was sollen die Selbstgespräche hier??

    Wozu gibts denn den hier: [​IMG]

    Gruß, Andreas
     
  10. Netzmeister

    Netzmeister Kbyte

    Zwei Euro?
    Das ist es echt nicht Wert! Bevor Du eine schlechte Bewertung bekommst, solltest Du die gut 10 Euro abschreiben und Dich auf die Forderung des Käufers einlassen - bevor der noch auf andere Gedanken kommt...
     
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