1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Ärger mit eplus

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Mibi, Nov 22, 2007.

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  1. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Obwohl ich fristgerecht gekündigt habe, sogar 1 Jahr vor Ablauf, verweigert eplus rotzfrech das Vertragsende. Fax-und Sendebericht, das ich auch nochmals an eplus gesendet habe, liegt vor.

    Leider hat sich bei der Kündigung ein "Fehlerteufel" eingeschlichen, ich habe bei der Mobilnummer die letzte Ziffer nicht korrekt angegeben, anstatt die 3 die 2. Und genau da beißt sich eplus fest.
    Die Vertragsnummer, die auch mit angegeben hatte, ist allerdings korrekt.
    Ich hatte nochmals angerufen und höflich um Klärung gebeten, leider ohne Erfolg, eplus stellt sich stur.
    Ich werde dieses wohl über Anwalt laufen lassen, zumal die Kundennummer bei der Kündigung korrekt war.
    Habe ich aus rechtlicher Sicht gute Chancen?
     
  2. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Das ist eine Rechtsfrage, die stellst Du am besten in einem Rechtsforum. Soweit ich orientiert bin, dürfen Privatpersonen keine Rechtsauskunft erteilen.
     
  3. ohmsl

    ohmsl Viertel Gigabyte

    Denke schon.:spitze:
     
  4. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte


    Ich möchte hier ja auch keine Rechtsauskunft, sondern eher eure Einschätzung bezüglich meiner Chancen.

    ohmsl, danke dir für deine Meinung, ich bin in dieser Sache eigentlich auch optimistisch, aber die ganze Sache nervt mich natürlich sehr:mad:
    Ich habe eplus auf jeden Fall auch die Einzugsermächtigung entzogen, und werde auch erstmal abwarten, was der Anwalt sagt, denn eines ist sicher, das lasse ich mir nicht gefallen!
     
  5. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

  6. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Danke, hatte ich bereits! Wie gesagt, ich sehe in meinem Fall die Sache inzwischen gelassen entgegen. Ich habe auch schon einen Termin mit dem Anwalt:)
     
  7. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    So, komme gerade vom Anwalt. Dieser riet mir gar nichts zu machen, d.h.nichts mehr bezahlen und falls abgebucht wird, stornieren.Falls Klage erhoben werden sollte, oder ein Inkassounternehmen beauftragt wird, übernimmt der Anwalt diesen Fall sehr gern. Aus rechtlicher Sicht habe ich also gute Chancen:)
     
  8. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Versteh ich nicht. Du kündigst ein Jahr vor Ablauf, also neun Monate früher, als musst und ePlus erzählt was von falscher Nummer. Warum kündigst du dann nicht noch mal mit der richtigen Nummer?
    Abgesehen mal davon, dass du ja die richtige Vertragsnummer angegeben hattest.
     
  9. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    ...ich wußte gar nicht, dass ein Jahr 9 Monate hat, das hast du wohl mit einer Schwangerschaft verwechselt:ironie:

    Ich habe übrigens 13 Monate vor Ablauf gekündigt. Wahrscheinlich war das zu früh, da eplus anscheinend keine Unterlagen mehr vorliegen.


    Bei der Angabe der Mobilnummer hatte ich mich ja auch vertan(letzte Ziffer anstatt eine 3 eine 2, wie bereits erwähnt)...und da klammert sich eplus dran, ich zitiere mal kurz" Eine erneute Prüfung Ihrer Unterlagen hat ergeben, dass uns eine Kündigung vor dem 30.Oktober 2007 zu der Rufnummer xxxxxxx9893 nicht vorliegt" Keine Ahnung, was das mit dem 30.Oktober 2007 zu tun hat???
    Lieber zu früh kündigen, als zu knapp, und erneute Kündigung bringt, glaub ich nichts, da der Vertrag im August 07 endete.
    Aber auf die korrekte Vertagsnummer, kommt es ja auch, wie du völlig richtig erkannt hast, an.
    Aber vielleicht hast du sogar recht, die Kündigung vom 29.07.2006 mit der richtigen Mobilnummer zu korrigieren, aber bringt das was? Wird sowas anerkannt?
     
  10. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ Mibi
    Bringt Dir zwar im Moment nichts, hilft aber für die Zukunft.

    Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und mit der Kündigung eine Bestätigung der Kündigung einfordern. liegt diese nach einer angemessenen Zeit (14 Tage) nicht vor, dann die Bestätigung noch einmal anmahnen.

    Wenn du das alles früh genug angehst, hast Du genügend zeit zum reagieren. Hast du die Bestätigung vorliegen, ist alles im grünen Bereich.

    Hast du keine Bestätigung, kann so etwas wie jetzt passieren. Du hast eine Kundennummer angegeben und eine falsche Telefonnummer. Du hast den Vertrag mit der Telefonnummer gekündigt, diese Telefonnummer konnten sie der Kundennummer nicht zuordnen, also haben sie das ganze ignoriert.

    Die Kundennummer hat nicht direkt etwas mit dem Vertrag zu tun, theoretisch könntest Du ja mehrere Verträge mit unterschiedlichen Telefonnummern haben, dann hast du aber trotzdem nur eine Kundennummer. Was würdest du nun sagen, wenn du einen Vertrag kündigst und die klemmen die das falsche Telefon ab, oder noch schlimmer, gleich alle.

    Ich verstehe Dich ja, aber es kann ganz gut sein, dass Du aus dem Vertrag so nicht rauskommst. Ich kenne den Wortlaut Deiner Kündigung nicht. Wenn Du aber sinngemäß so gekündigt hast: "Betrifft Kundennummer 333. Hiermit kündige ich zum ***** den Telefonvertrag zu der Telefonnummer 777." Dann hast du ganz schlechte Karten, denn dann hast du den Vertrag zu der angegebenen Telefonnummer gekündigt. Stimmt die Nummer nicht, Pech gehabt. Dann kannst du jetzt nur zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, verlange aber eine Bestätigung der Kündigung.

    Dieses ist keine Rechtsberatung. Ich habe mir nur Gedanken gemacht, wie so etwas zustande kommen kann und meine Gedanken dazu wiedergegeben.
     
  11. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Diese Nachricht habe ich gestern an E-plus gefaxt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    da der obige Vertrag meinerseits fristgerecht gekündigt wurde, betrachte ich Ihre Nachricht als gegenstandslos.
    Ich war heute beim Anwalt, und habe diesem die Sachlage geschildert.
    Diese Angelegenheit, so meinte er, könne ich hinsichtlich meiner Unterlagen, sehr gelassen entgegen sehen. Er riet mir, etwaige Beträge nicht zu begleichen, und Abbuchungen seitens E-Plus zu stornieren, was ich sowieso exakt so ausgeführt hätte!
    Unabhängig davon, wie diese Angelegenheit ausgeht(ich bin aus rechtlicher Sicht sehr optimistisch), können Sie sicher sein, dass ich ganz bestimmt nie wieder E-plus Kunde werde und Freunde und Bekannte von E-plus abraten werde!
    Einfach unglaublich, wie E-plus mit aller Macht versucht, noch ein paar Euro zu verdienen, und das wegen eines kleinen Formfehlers. Das ist ja schon lächerlich!

    Mit freundlichen Grüßen,
     
  12. Urs2

    Urs2 Megabyte

    Aber, aber... der erste Teil hätte doch genügt, das hier zitierte war nun wirklich überflüssig.

    - Wie es auch ausgehen wird... bin optimistisch > einen Rechtsstreit zettelt man erst an, wenn man sich SICHER fühlt. Nur das lässt man den Gegner spüren.

    - Einen Formfehler vorab zugeben? Die sollten den doch ins Feld führen und beweisen, dass es ein hier relevanter Fehler war. Und warum er zur Ungültigkeit der Kündigung führen muss.
    Ein Formfehler ist ein Fehler wie andere Fehler auch, es geht hier nicht um die Bibel, mit deren lässlichen und "Todfehlern"...

    - Beschimpfen mag Deinem Ego gut tun, effizient ist so etwas nie. Unternehmen lesen keine Briefe, Angestellte tun das, und die müssen nicht einmal persönlich etwas "verbrochen" haben. Allenfalls fühlt sich jetzt ein Unschuldiger persönlich beleidigt und wird die Suche nach weiteren Formfehlern ganz verbissen beginnen.

    Dein Anwalt hatte das sicher nicht so gemeint...

    Gruss Urs
     
  13. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Ja,ok hast ja recht, ich habe meinen Frust ein wenig freien Lauf gelassen, da mich die ganze Sache und Sturheit seitens E-plus sehr nervt. Aber aus rechtlicher Sicht fühle ich mich, in Anbetracht dessen, was mir der Anwalt gesagt hat, schon sicher. Ausschlaggebend bei meiner Kündigung ist ja auch die Kundennummer(Vertragspartnernummer), die ich ja korrekt angegeben habe. Und wegen einer falschen Ziffer bei der Mobilnummer, kann E-plus nicht einfach die Kündigung für ungültig erklären. Anders hätte es ausgesehen, wenn ich nur die Mobilnummer angegeben hätte.
     
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