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AGB Klausel rechtens bei Flatratevertrag?

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by juri_gagarin, Sep 28, 2005.

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  1. Abgeschickt von Kaiser Peter am 28 September, 2005 um 12:22:08

    Hallo,
    eine allgemiene Frage. Wenn zB. in einer AGB folgende Klausel steht, hier Internetprovider:
    --------------------
    Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.
    ----------------------

    Wird der Verbaucher daduch benachteiligt, wenn die Firma xxx 'willkürlich' festlegen kann, was zuviel oder zuwenig ist. Bei einer verkauften Flatrate (ohne Volumenbegrenzung) eh schon witzig. Darf sie die Bandbreite begrenzen (normal sind es 2MB/s)?
    Deren Vorstellungen waren zu Vertragsabschluß nicht bekannt. Sind sie jetzt immer noch nicht!

    mfg P.K.
     
  2. der.jojo

    der.jojo Kbyte

    Klingt verdammt nach 1&1 :D
    Das wird im Zweifel ein Gericht entscheiden was bei einer Flat unübliche Datenmengen sind.
     
  3. Nee 1&1 is das nicht. Das ist so ein erbärmlicher Kabelnetzanbieter aus meiner Stadt, mit Haupsitz in Berlin.

    mfg
     
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