1. Liebe Forumsgemeinde,

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Anspruch auf EVN vom Provider ???

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by ghost rider, Jun 20, 2002.

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  1. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Hi @ll,

    wie sieht es beim Thema Einzelverbindungsnachweis aus, wenn der Provider diese Daten nicht an die Telekom übermittelt, ich dies jedoch extra Schriftlich beim Provider per Einschreiben angefordert habe, mir einen Einzelverbindungsnachweis weiterhin zuzustellen bzw. der Telekom wie in der Vergangenheit zu übermitteln ???

    Besteht da ein Rechtsanspruch darauf ???

    Denn ich möchte meine Verbindungen schon Nachvollziehen können (Stichwort: Prehacking usw.)...

    mfg ghostrider


     
  2. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Danke...

    bin mal gespannt...

    mfg ghostrider
     
  3. zYxeLu

    zYxeLu Byte

    Hi!
    Die sind 100% dazu verpflichtet, dir diese Daten zu geben.
    Da du Call-byCall "drinne bis" Wird es ja auch aufgelistet.
    D.h. die Telekom kann und muss diese Daten auch haben.
    Die EVN sind KOSTENLOS an den Kunden weiterzugeben.
    Die Telekom erhält diese Daten und schickt dir diese auch mit der Rechnung. In der Regel reicht ein anruf bei der T.
    Grüsse
    zYx
     
  4. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Danke... dann werd ich die mal mit dem Paragraphen mal konfrontieren.... .

    Hatte da nämlich schon mal den Kundenservice am Telefon und die haben doch glatt behauptet, daß sie dazu nicht verpflichtet seien diese Daten zur Verfügung zu stellen.

    mfg ghostrider
     
  5. ghost rider

    ghost rider Megabyte

    Danke für die Antwort...

    ...aber bedeutet das jetzt dann mal "übersetzt", daß der Provider mir bzw. der Telekom nach wie vor den Einzelverbindungsnachweis erstellen muß oder nicht ???

    Denn der Provider meldet ja erstmal seine Kosten bei der Telekom an und nicht direkt bei mir.... (bin call-by-call) drinnen.

    mfg ghostrider
     
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