1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Arb.geber weigert sich mir meine Bewerbungsunterlagen wieder auszuhändigen

Discussion in 'Smalltalk' started by BLUE-SKY, Jan 13, 2006.

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  1. BLUE-SKY

    BLUE-SKY Megabyte

    Hallo,
    Ich weiß jetzt nicht ob es das Richtige Forum Hier ist?
    Aber Egal es geht ums Arbeitsrecht, und es ist für mich sehr wichtig.

    Ich leg einfach mal los

    Ich habe mal folgende Frage mir ist folgendes Passiert,
    Ich habe mich um eine Stelle als Bürokaufmann beworben, und ich wurde auch zu einen Vorstellungsgespräch eingeladen im verlauf des Gesprächs kristalisierte sich aber heraus das es sich um einen Direktvertrieb handelt ich sagte dem Herrn das es nicht,s für mich ist und ich forderte ihm auf mir meine Bewerbungsunterlagen inclusive Eventueller Kopien auszuhändigen. Dies verweigerte er mit der Begründung dass sie 10 Jahre im Archiv aufbewahrt werden und danach Vernichtet werden.

    meine Frage hierzu ist: Darf er das? oder muss er die Bewerbungsunterlagen auf Verlangen an mich herausgeben?

    Welche Schritte kann ich einleiten wenn er sich weiterhin weigert mir meine Bewerbungsunterlagen auszuhändigen?


    Vielen dank für, diese für mich Überaus wichtigen Antworten
     
  2. Pentoxus

    Pentoxus Kbyte

    Hallo,

    afaik: sind Bewerbungsunterlagen Privateigentum (abgesehen vom Anschreiben). Der Arbeitgeber hat die Unterlagen somit (eigentlich unaufgefordert) dem Eigentümer zurückzugeben. Inwiefern etwaige Kopien davon betroffen sind, weiß ich nicht.

    Eventuell mal hier nachschauen und deinen Fall dort vorbringen. Ich schätze, dass wohl erst ein anwaltliches Schreiben helfen wird, damit dein Eigentum wieder bei dir landet.

    MfG
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Meines Wissens muss ein Arbeitgeber die Unterlagen 1 Jahr lang aufheben, um sie bei Verlangen an den Bewerber zurückgeben zu können. Danach muss (kann?) er sie vernichten.
     
  4. ossilotta

    ossilotta Ehren-Moderator

    die Bewerbungsunterlagen sind Dein Eigentum und sind unaufgefordert an Dich auszuhändigen.
    Das zugehörige Anschreiben verbleibt beim Arbeitgeber.
     
  5. BLUE-SKY

    BLUE-SKY Megabyte

    Das hab ich dem auch schon gesagt. was kann ich da tun ? erweigert sich wehement, und sagt die verbleiben dort und kommen ins Archiv Basta.
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

  7. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    @ BLUE-SKY

    Wende dich bitte an einen Anwalt, der mit Arbeitsrecht vertraut ist bzw. lass dich von der Arbeitnehmerkammer deiner Stadt beraten. Diese Beratung ist kostenlos.


    @ alle anderen

    Rechtsberatung ist in Foren nicht gestattet. Sollte dies ein findiger Anwalt sehen, dann kann er die Betreiber des Forums verklagen.

    Gruß
    Nevok
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ich kann hier keine Rechtsberatung sehen...

    Gruss, Matthias
     
  9. Flitzer_Wi

    Flitzer_Wi Kbyte

    Deine Unterlagen muss er herausgeben, lediglich das Anschreiben kann für das "Archiv" einbehalten werden.

    Ich würde ihm schreiben/faxen ..., dass er binnen 7 Tagen deine Unterlagen herausrücken soll, oder er zahlt den Anwalt.

    Im Übrigen hast du laut Reisekostengesetz ein Anrecht auf Erstattung der Auslagen (i.d.R. 0,26-0,30€ pro Km).
     
  10. Quebecois

    Quebecois Halbes Megabyte

    Hallo,

    mir sind einige Sachen passiert, wo die damalige "potentielle" Arbeitgebern nur die Inhalten bzw. Kopien von der Mappe (die leere Mappen haben sie natürlich behalten) per post zurückgesendet haben.

    Seitdem sende ich mein Lebenslauf per Email als pdf Datei, bringt weniger Streß, kostet weniger und man schreibt an die betroffene Person. Die Firmen die dann antworten, haben dann auch wirklich Interesse und beim Vorstellungsgespräch bringe ich die vollständige Bewerbungsmappe mit.
     
  11. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Bewerbungsunterlagen rauszurücken das ist auch so vorgeschrieben und geregelt.

    Man zahlt ja nicht umsonst die Bewerbungskosten (Porto).

    Notfalls weiter telefonieren oder persönlich Druck machen.;)
     
  12. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, die Unterlagen zurückzuschicken, wenn er diese auch angefordert hat. Bekommt er unaufgefordert Bewerbungsunterlagen, kann ihn keiner zwingen, Zeit und Geld zu opfern, um die unterlagen zurückzuschicken.

    Bedenkt, auch für den Unternehmer kann das ins Geld gehen (auch Zeitaufwand bedeutet Geld), vor allem, wenn er niemanden braucht.
     
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