1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Armes Deutschland...

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Sascha Förster, Oct 7, 2014.

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  1. Bei Fahreflucht durch die Dashcam aufgenomme scene erkennt das Kennzeichen des Unfallfahrers und ich gebe die Aufnahme an die Polizei weiter und soll 300k Strafe zahlen??? Einfach nur ein Witz in einem von einer lächerlichen Regierung regiertes land...
     
  2. Silvester

    Silvester Viertel Gigabyte

    Tja wirklich armes Deutschland. Man sollte halt den Artikel lesen, bevor man seine Stammtischmeinung kunt tut.
    Es geht darum wenn man so was in Internet stellt. Und man muß nicht jeden Scheiß in Facebook und co setzen.
    Meine Fraus sagte, nachdem ich das Selfi des Affen gezeigt hatte: "Was sagt uns das ? Nur Affen machen Selfis"
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Aber eben nicht nur. Das Leute eine auf den Deckel bekommen, die ungefragt solche Filme ins Netz stellen ist ok. Wenn sie aber ausschließlich zur Beweissicheung bei z.B. einem Unfall dienen und nicht in die Öffentlichkeit gelangen, ist das sicher ein ganz anderes Thema. Eine höchst richterliche Entscheidung dazu, scheint mir dringend notwendig. Zumal in dem Zusammenhang vermutlich geklärt wird, welche Voraussetzungen so eine Kamera erfüllen muss, um gesetzeskonform zu arbeiten.
     
  4. missiregis

    missiregis Halbes Megabyte

    > Eine höchst richterliche Entscheidung dazu, scheint mir dringend notwendig.<

    was halten die Pfeifen der deutschen Regierung denn davon, dem Bundestag einen Änderungsantrag in den Datenschutzgesetzen vorzulegen? - oder brauchen die dazu erst die Erlaubnis von den Göttern USA/EU?
     
  5. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Das wäre Zeitverschwendung. Satt einer Ergänzung um ein oder zwei Sätze, würden sie das gesamte Datenschutzgesetz aufschnüren, um dem Bürger allen möglichen Mist mit unterzujubeln. In der Öffentlichkeit käme nur die - im Grunde positive - Geschichte mit den Dashcams an und das ganze Machwerk würde dann früher oder später eh vorm BGH landen.
     
  6. tongatonga

    tongatonga Byte

    Toller Stil!
    *BIS* zu 300.000 Euro kann man aufgebrummt bekommen. Nirgendwo steht, dass so eine hohe Strafe tatsächlich verhängt wird, oder dass die Absicht dazu besteht.


    Wer früher stirbt, ist länger tot.
     
  7. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Tja wir leben eben in einen Rechtsstaat ohne Verständnis für Gerechtigkeit, ein Land wo jeder Anwalt und Richter die § anders auslegen kann.
     
  8. john.hawk

    john.hawk Byte

    Im zweiten Fall wäre der Inhaber der Dashcam ja selbst Zeuge und kann (durch vorherige, nichtöffentliche Überprüfung des Videomaterials, sollte er sich nicht erinnern) Kennzeichen und Tathergang zu Protokoll geben. So bleiben die Rechte am eigenen Bild aller Passanten und weiteren Verkehrsteilnehmer gewahrt. Der Schuldige kann ermittelt werden.

    Ich verstehe Euch nicht. Sonst wird immer gleich nach der Einhaltung des Datenschutzes geplärrt, wenn irgendwo Kameras zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit installiert werden. Da aber inzwischen jeder "Pups" gefilmt und in die soz. Netzwerke gestellt wird, haben die Bürger wohl kein Gespür für den maßvollen Umgang mit persönlichen Daten mehr. Das gilt besonders für die Generation 18 - 40 Jahre, wie ich meine.

    Ich denke, daß die 300.000 Euro eine Härtefall/Obergrenze darstellt. Solange aber Das Videomaterial als Beweismittel sowohl von der Exekutive, als auch von der Judikative nichtöffentlich zur Ermittlung von Straftaten verwendet wird, werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
     
    Last edited: Oct 7, 2014
  9. Und das in Bayern?? oioioi!!
    Nun dann sollten alle Iphone , Samsungbesitzer etc auch bestraft werden?? Was da alles im Netz herumschwiirt!!
    Oder besser:
    Schon wieder eine Geldquelle entdeckt . . . . .
     
  10. Solange Fahrtaufzeichner an sich nicht verboten werden, kann man mit etwas Phantasie doch das Problem lösen: Man zeigt die Filmaufnahme einem Familienmitglied oder Freund/Bekannten/Nachbar. Damit ist noch nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, da dies keine Veröffentlichung ist.

    Diese Person benennt man danach als Zeugen.

    Im Übrigen, daß das Aufzeichnen von Straßenszenen verboten sei, ist ohnehin völliger Quatsch. Dann gäbe es keine Reiseberichte als Film mehr - selbst der Tatort müsste dann im Studio gedreht werden. Also die da so laut tönenden Datenschützer sind schlicht Schwätzer!! Und die Ansbacher Richter gehören ins Repetitorium! Till :mad:
     
  11. Hallo, ich bin schon immer der Meinung, dass Datenschützer in erster Linie dem Gesindel helfen, also Leuten, die etwas zu verbergen haben bzw. Gaunern, Betrüger, Verbrechern etc. - hier z.B. Unfallverursachern ggf. sogar mit Fahrerflucht.
    Natürlich gibt es Fälle, wo ein Datenschutz greifen sollte, aber wenn es um Beweise gegen Gesindel geht, darf man nicht den bestrafen, der die Beweise vorlegt.
    Offensichtlich wollen aber hier wieder die Juristen mitreden. Dementsprechend kommen vom Gesetzgeber(überwiegend Juristen) auch immer wieder Gummiparagraphen. Diese Herrschaften studieren i. d. R. auf Steuerzahlers Kosten, um danach auf deren Kosten ein gutes Leben führen zu können.
    Handwerker und normale Kaufleute können von solchen Privilegien nur träumen. So darf ein Rechtsanwalt den größten Mist verzapfen - er hat Anspruch auf sein Honorar. Das bestätigen auch Gerichte. Ich kann das belegen...
    Solche Kameras sollten in jeden Fahrzeug vorgeschrieben werden!
     
  12. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    So kann man das wohl auch kaum stehen lassen.
    Überwiegend dient Datenschutz einem guten Zweck.
    Es gibt ja auch genügend Fälle, wo das Gesindel die Daten sammelt und auswertet - davor will ich schon geschützt werden.
    Hier haben wir halt einen Fall, wo es abzuwägen gilt, wie viel Daten gesammelt, ausgewertet und geschützt werden sollten.
    Das eigentliche Problem sind ja nicht die braven Bürger, die sich die Aufnahmen für Beweiszwecke sichern und nach der Fahrt oder einer bestimmten Zeit ohne Anzuschauen löschen. Nein, das Problem sind die Idioten, die die Aufnahmen ins Netz stellen ("guck mal hier, voll krasser Anfänger im Auto..." ) oder als Blockwart ihre Mitbürger wegen Kleinigkeiten anschwärzen ("Der hat am Stopp-Schild nur 1,5 Sekunden gehalten...").
    Ich wette, 99% aller Datenschützer greifen sich ebenfalls entsetzt an den Kopf, wenn das Weitergeben von Aufzeichnungen an Ermittlungsbehörden im Rahmen eines Gerichtsverfahrens unzulässig sein soll, nur weil ein fehlgeleiteter Möchtegerndatenschützer Amok läuft.
     
  13. ohmotzky

    ohmotzky Megabyte

    Dicke gelbe Bücher mit Namen, Adressen und Telefonnummern gefunden.

    Datenschützer sind entsetzt. :eek:
     
  14. Hascheff

    Hascheff Moderator

  15. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    schönes Beispiel, worum es (im PCW-Artikel) eben nicht geht! :D
     
  16. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    ... und dabei ist die Veröffentlichung dieses Videos auch noch völlig witzlos, weil keine einzige der drei Personen darauf zu erkennen ist. :)
     
  17. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

  18. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    > ... und dabei ist die Veröffentlichung dieses Videos auch noch völlig witzlos, weil keine einzige der drei Personen darauf zu erkennen ist.


    :dumm: aber gerade deswegen hat die Polizei es doch als "Fahndungsvideo" veröffentlicht! :rolleyes: :bussi:
     
  19. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Ja, Scasi? Und ich dachte, das war ein polizeiliches Remake der Olsen-Bande. :D
     
  20. john.hawk

    john.hawk Byte

    Der war gut. Sah lustig aus, als der Typ mit der Geldkassette nicht ins Auto passte. Beinahe hätte er laufen müssen.
     
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