1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Atelco? Auf Nimmerwiedersehen!

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Netzmeister, Oct 18, 2003.

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  1. Netzmeister

    Netzmeister Kbyte

    Atelco hat einen vorher überzeugten Kunden verloren:
    Ich habe mein System (Win 2000 pro; Athlon 1500, >500 MB) letztes Jahr für reichlich Kohle ausgestatten; z. B. mit einem der ersten DVD-Brenner (Traxdata [baugleich mit Ricoh 5121]). mit Nero 5.x konnte ich ohne Probleme CDs brennen, aber bei den DVDs verweigerte die Konstellation Nero mit DVD-Brenner den Dienst.
    Nach neuem BGB-Recht habe ich 2 Jahre das Recht auf Wandlung, aber Atelco wollte mir nur den Zeitwert (!!!) des Brenners erstatten - der Zeitwert: 89 EUR, damals 279 EUR. Alternativ bot man mir an den Brenner einzuschicken, was aber "bis zu 8 Wochen dauern" kann. ( 8 Wochen ohne Brenner, mit dem ich mein Geld verdiene).
    Es gab weder ein Austauschgerät (beim Autohändler bekommt man einen Erstazwagen!) noch einen Verdienstausfall.

    ATELCO? Nie wieder!
     
  2. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    "Wandeln" kann man nach "neuem BGB-Recht" überhaupt nicht mehr, da besagtes Rechtsinstitut (§§459, 462 BGB aF) zugunsten des Rücktritts abgeschafft worden ist.

    Auch kann man nicht aus Gutdünken heraus zurücktreten. An erster Stelle steht der Nacherfüllungsanspruch (§§437 Nr. 1, 439 BGB). Nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung kann man bei einem erheblichen Mangel auch zurücktreten (§§437 Nr. 2, 323, 440).

    Aus Deiner Schilderung geht nicht hervor, was genau Dein Problem war. Hast Du über ein Jahr lang keine DVD in Kombination mit Nero gebrutzelt, oder was war los?

    Ebenso ist die Erstattung des "Zeitwertes" teilweise korrekt. Wider Deinen Anspruch auf Herausgabe der Kaufpreiszahlung aus dem Rücktritt kann der VK mit dem Nutzungsersatz aufrechnen, den Du gemäß §346 I schuldest.
     
  3. Netzmeister

    Netzmeister Kbyte

    Brennen von DVDs war unmöglich.
    1. Nachfrist: keine Besserung
    2. Nachfrist: dito

    Dann Wandlung gefordert, die nicht erfolgte.
    Ateleco hat Rechner zurückbehalten, da sie behaupteten einen Auftrag für Reparatur bekommen zu haben- lag nicht vor! :böse:
    Erst bei Androhung die Polizei zu rufen wurde der Rechner wieder rausgerückt.
    Verkaufspersonal hat vom BGB nicht die Spur einer Ahnung. Von Kundenfreundlichkeit noch weniger! :kotz:
     
  4. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Wieso gibst du da den kompletten Rechner ab wenn es nur um das DVD-Laufwerk geht. Wenn ich dich richtig verstanden habe hast du dort keinen Komplettrechner erworben. Wenn die das DVD-LW da Aus / Einbauen müssen kostet das natürlich extra.

    Zudem antwortest du auf ein Posting das fast 2-Jahre alt ist.

    Wolfgang77
     
  5. Netzmeister

    Netzmeister Kbyte

    Warum fragst Du, wenn Du Dir die Antwort selber gibst? ;)

    Solange es nicht entfent wurde...
    Warum schreibst Du dann? :rolleyes:
     
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