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Audio CD nicht in MP3-Anlage abspielbar

Discussion in 'Audio' started by nordlicht3, Aug 20, 2003.

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  1. nordlicht3

    nordlicht3 Megabyte

    Ich habe mir vor Kurzem nach langer Zeit mal wieder eine Audio CD (CDA) gekauft. Als ich die CDA in meine Stereoanlage eingelegt habe, gab sie mir nach ewig langen einlesen ein "No Disc" aus. Sprich sie hat die CD nicht erkannt. Meine Stereoanlage unterstützt MP3-CDs, CD-Rs und CD-RWs. Kann es daran liegen, dass sie deshalb die Kopiergeschützte CD nicht abspielen kann? (Bei normalen Rohlingen funktioniert es und MP3-CDs kann die Anlage auch lesen.)
    Was sollte ich sonst noch tun? Denn eine Sicherungskopie darf ich mir laut neuem Urheberrecht ja auch nicht mehr anfertigen, da ich den Kopierschutz nicht umgehen darf. Ist denn legal die CDA mit einem MP3-Ripper zurippen und dann die MP3-Dateien als normale CDA oder als MP3-CD zu brennen?
     
  2. kadajawi

    kadajawi Megabyte

    schick die CD zurück (bzw. zum Händler bringen), mit dem Hinweis das deine Anlage sie nicht abspielen kann. Mal sehen... Der Hinweis auf der CD sagt ja nur das es nicht auf dem PC abspielbar ist... wenn deine Anlage es also nicht abspielen kann, sollte man sie doch zurückgeben können...
     
  3. nordlicht3

    nordlicht3 Megabyte

    Besorg dir Feurio, www.feurio.de das Programm liest fast alle Musik-CD\'s und brennt dir eine vernünftige CD
     
  4. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    1 !!!! Kopie ist ja auch nach dem neuen Gesetz statthaft, welches unser Bundespräsident noch unterschreiben muss damit es rechtskräftig wird.
     
  5. nordlicht3

    nordlicht3 Megabyte

    Dann kann auch keiner was dagegen haben,wenn du dir eine lauffähige Kopie erstellst,sonst manöveriert sich die Musikindustrie ja selbst ins Abseits,wenn du nur PC +Verstärker hast,wer kann dir das ankreiden,wäre ja wohl Schwachsinn.Will man dem Verbraucher jetzt eine Anlage vorschreiben,die den Richtlinien der Musikindustrie entspricht,?
    [Diese Nachricht wurde von nordlicht3 am 20.08.2003 | 23:25 geändert.]
     
  6. mvsxyz

    mvsxyz Byte

    Bei mir läuft sie aber nur auf dem Computer und jeder anderen Stereoanlage außer der mit MP3-Fähigkeit.
     
  7. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Eine Audio-CD sollte sich in jeder HiFi-Anlage abspielen lassen, nur was ist mit diesen Kombi}s hier http://www.heise.de/ct/cd-register/ ?
     
  8. nordlicht3

    nordlicht3 Megabyte

    Wenn du eine Audio-CD kaufst,sollte sie auf deiner Stereoanlage laufen,sie muß nicht auf dem Computer laufen,im Übrigen gehe ich davon aus,daß du dir eine Kopie,z.b.fürs Auto herstellen darfst,(bisher war das so)
    [Diese Nachricht wurde von nordlicht3 am 20.08.2003 | 20:05 geändert.]
     
  9. ulrik

    ulrik Kbyte

    Schlag die Geldsauger, die Dir nicht funktionierenden Schrott verkaufen (wollen) mit ihren eigenen Mitteln:
    Spiel die CD über den Line in der Soundkarte ab, nimm die Tracks auf die Festplatte und brenn diese später auf ne eigene CD.
    Das ist ein MITSCNEIDEN UND NICHT STRAFBAR, denn Du kopierst die Kauf-CD ja nicht.
    Dann bring den Original-Scheiß zurück mit der wahren Bemerkung, daß diese nicht in Deiner Stereoanlage abspielbar ist - ein Sachmangel,
    wie vorher kommentiert, und lass Dir die Kohle wiedergeben.
    Denn diese CD entspricht nicht den Standardvorgaben einer CD.
    Irgendwann werden die Hersteller es dann schmerzhaft merken, daß
    für den Verbraucher die Schmerzgrenze überschritten wurde!
     
  10. kadajawi

    kadajawi Megabyte

    Ja, aber in diesem Fall würde ich sagen die CD geht zurück. Selbst wenn auf der CD ein Hinweis Kopierschutz steht... es wird soweit ich weiss nur darauf hingewiesen das die CD nicht in Computern abspielbar ist. Da der problematische CD Player aber kein Computer ist, ist die CD fehlerhaft. Die müssten sie IMHO zurücknehmen.
     
  11. turp

    turp Halbes Megabyte

    Eine Kopiergeschütze CD entspricht nicht dem Standard für Audio-CDs. Je nachdem als was Du diese CD gekauft hast und abhängig davon, ob für den Laien verständliche Einschränkungen deutlich von aussen sichtbar angebracht sind liegt eine Sachmangelhaftung vor.
     
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