1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dismiss Notice

ausgehebeltes Widerrufsrecht bei ebay

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by edelossi, Aug 17, 2005.

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Was haltet Ihr davon?

  1. Richtig so. Das Widerrufsrecht gehört abgeschafft, da geschäftsschädigend.

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    12.5%
  2. Unverschämt vom Händler aber ebay hat das nicht zu interessieren.

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  3. Unverschämt vom Händler und unglaublich, dass ebay das nicht interessiert.

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    62.5%
  4. Ich habe dazu keine Meinung.

    1 vote(s)
    12.5%
Thread Status:
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  1. edelossi

    edelossi Byte

    Hallo zusammen,

    ich hatte zumindest noch nie etwas davon gehört, bis es mir nun selber passiert ist. Da versucht ein Händler mit Hilfe der ebay-Regeln das kostenlose Widerrufsrecht außer Kraft zu setzen (und ebay zuckt nur mit den Schultern). Kurz zusammengefasst hat er den Standpunkt: Entweder Du zahlst mir eine Entschädigung oder Du wirst von ebay abgemahnt.

    Die Details dazu findet Ihr unter folgenden Link:
    http://www.wahnsinn-mit-system.de/selectronica/selectronica.htm

    Gegen eine allgemeine Verbreitung des Links habe ich absolut nichts einzuwenden... *fg*

    mit besten grüßen
    edelossi
     
  2. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ja, so ergeht es einem oft mit vermeintlichen Schnäppchen. Geiz ist nun mal nicht immer geil.
     
  3. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Zahle einfach die von Dir verursachen Kosten und sieh es als Lehrgeld an.
    Und beim nächsten mal genauer lesen...
     
  4. edelossi

    edelossi Byte

    @EBehrmann
    Wie wahr....

    @magiceye04
    Also soll ich auf das mir zustehende (gesetzlich verankerte) kostenlose Widerrufsrecht pfeifen? Sorry, das entspricht nicht meinem Rechtsverständnis!
     
  5. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Prinzipiell ist es (meiner Ansicht nach) das Problem des Käufers, wenn er sich eine Angebotsbeschreibung vor Abgabe eines Gebotes nicht oder nicht richtig durchliest. Insofern halte ich das Ansinnen des Verkäufers durchaus für gerechtfertigt.

    Aber wenn das kein Kenwood-Artikel ist, warum hat ihn der Verkäufer dann (auch) in die Kategorie "Kenwood" eingestellt? War da vielleicht jemand auf Dummenfang unterwegs?
     
  6. edelossi

    edelossi Byte

    @Winnie The Pooh
    Prinzipiell bin ich Deiner Meinung, dass es das Problem des Käufers ist, ob er eine Angebotsbeschreibung richtig durchliest oder nicht.

    Genau so bin ich aber prinzipiell der Meinung, dass ein Widerruf Geschäftsrisiko des Unternehmers ist. Er kann ja gerne um eine Kostenbeteiligung bitten. Was er m.E. nicht darf, ist den Käufer unter Androhung eines Übels (Abmahnung durch ebay) zu einer "freiwilligen" Kostenbeteiligung zwingen/nötigen zu wollen. Wenn Du das Ansinnen des Händlers (unabhängig von seiner Vorgehensweise) für gerechtfertigt hälst, dann müsste das Widerrufsrecht in seiner heutigen Form abgeschafft werden.

    Angenommen ich hätte den Artikel bezahlt und geliefert bekommen. Dann hätte ich festgestellt, dass mir das Teil doch nicht zusagt. Nach derzeitigem Recht wäre ich berechtigt gewesen das ganze bei voller Erstattung des Kaufpreisen (incl. Versand) wieder zurück zu geben. Deiner Meinung nach, gehört diese Regelung also abgeschafft?

    mit besten grüßen
    edelossi
     
  7. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Abgeschafft wohl nicht, aber zumindest in Teilen überarbeitet.
    Es geht doch nicht an, dass jemand ohne nachdenken bestellt, dann storniert oder zurückschickt und der Händler hat die Kosten (Porto, Verwaltung u.s.w.) an der Backe. Zumindest diese Kosten sollte der Käufer tragen.
     
  8. andy33

    andy33 Megabyte

    Auch wenn ich mich nur ungern auf die Seite solcher Geschäftemacher stelle, so kann ich das auch aus sicht des Händlers verstehen.

    Na gut, das will ich erklären.

    Zunächst einmal hat der Händler ja nicht schlimmes getan, ausser vielleicht, das sein Noname Produkt in der falschen Rubrik stand.
    Im Angebotstext und der ausführlichen Beschreibung, steht mit keiner Silbe etwas von Kennwood.

    Da trifft der Spruch: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil." auf jeden fall zu.

    Nun stelle man sich einmal vor, das jeder zweite hingeht und fleissig mitbietet um dann bei Zuschlag zu sagen, "Ätsch, das will ich aber gar nicht"!

    Der händler ist dann erst mal gearscht, denn er bleibt auf den Abgebot und Verkaufsgebühren sitzen.

    Das kann es meiner Meinung nach auch nicht sein. Oder liege ich da so daneben?

    Das Wiederrufsrecht ist ja eigentlich für diejenigen gemacht, die eine Ware erhalten, die entweder nicht der Beschreibung entspricht, nicht gefällt, oder sonstwie ungeeignet ist. Sie soll den Verbraucher schützen.

    Aber wer schützt die Händler vor Spassbietern?

    Als ich noch gewerbetreibender war, habe ich bei Ebay auch Waren verkauft. Und ich habe es aufgegeben, weil ich es mir nicht leisten konnte ständig Waren zurück zu bekommen, von Leuten die einfach mal was ausprobieren wollten. Ich bin doch kein Leihhaus, nach dem Motto, Ach ich kauf mir jetzt mal ne neue Graka und wenn ich keinen Bock drauf habe dann schick ist sie zurück.

    Ich geb es ja zu, es gibt viele Schwarze Schafe bei den Ebay verkäufern, aber es gibt mindestens genau soviele schwarze Schafe bei den Kunden. Mit dem Unterschied, das die Verkäufer vor diesen nicht so gut geschützt sind.

    Mein Fazit: ich verkaufe bei Ebay nix mehr. Zumindest nicht mehr als Gewerbetreibender.
     
  9. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Wie paßt das zusammen?

    Wenigstens die eBay-Gebühren solten dem Verkäufer erstattet werden - und nichts weiter hat er verlangt. Allerdings weiß ich immer noch nicht, warum er den Artikel in die falsche Kategorie eingestellt hat...
     
  10. edelossi

    edelossi Byte

    @EBehrmann
    Das ist ein Argument.

    Ich halte dagegen, dass ein seriöses Unternehmen so etwas einkalkulieren muss. Wenn der Artikel z.Bsp. bei ebay unter Herstellungs- bzw. Einkaufswert raus geht, wärst Du als Kunde auch nicht begeistert, wenn der Händler von Dir eine Entschädigungspauschale verlangt, da die Kosten höher als der Gewinn waren. Dann muss eben ein anderes Mindesgebot festgelegt werden, um die durchschnittlichen Widerrufskosten mit verkaufter Ware wieder herein zu holen.

    Mein Schwager ist Geschäftsführer bei einem Unternehmen, dass u.a. auch einen Onlineshop betreibt. Auf Grund Ihrer Erfahrungswerte wird der Verkaufspreis so berechnet, dass evt. Verluste durch Widerrufe aufgefangen werden. Das meine ich mit einer vernünftigen Kalkulation. Die Widerrufsquote ist zudem nicht so erschreckend hoch, wie manch einer glauben mag.

    Interessant wäre auch, (wenn überhaupt in der Bilanz erscheinend), wie diese freiwilligen Kostenbeteiligungen fürs Finanzamt verbuchen werden? Der Titel würde mich brennend interessieren.... :D

    Unabhängig von der Diksussion um das für und wieder des derzeitigen Widerrufsrechtes, besteht es derzeit nun einmal. Wenn man mich da unter Androhung eines (in meinen Augen) Übels (Abmahnung und evt. daraus resultiernder Ausschluß von ebay) zur Zahlung einer Kostenbeteiligung "erpressen" will, stellen sich mir die Nackenhaare auf.

    mit besten grüßen
     
  11. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Zumindest die Versandkosten fürs HINschicken hat der Käufer zu tragen. Zurück ab 40€ Warenwert der Händler.
     
  12. edelossi

    edelossi Byte

    @magiceye04
    Absolut klar und bekannt. Bei dem von mir geschilderten Fall geht es (wie deutlich zu lesen) um einen Warenwert von 81 Euro. (Deshalb also ohne weitere Kosten)
     
  13. Edelossi

    Der hätte Dir gar nichts können! Du hättest Dir die Ware nur einfach erst einmal schicken lassen müssen! Und dann widerrufen!

    Als Verbraucher im Sinn von §13 BGB können Sie Ihren Einkauf bei uns innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der bestellten Sache ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder einfach per E-Mail an uns) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung; bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tage des Wareneingangs beim Kunden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf per Brief ist zu richten an:

    Auch die Belehrung selbst sollte eigentlich noch einmal in Schriftform erfolgen z.B indem sie der Ware beiliegt usw.

    Natürlich ist es nicht ganz verständlich, warum er nicht gleich darauf einging, so hätte er sich die Kosten der Rücksendung durch Dich , da ja über 40 € sparen können!

    Dann lies hier auch mal Punkt 6 und 7 ! So zur Info!

    http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13#textmarke7


    Winni Pooh

    Der VK kann , wenn der Käufer vom Kaufvertrag zurück tritt , was der Ossi ja tun wollte , den Artikel ein zweites Mal ohne weitere Gebühren einstellen.
    VK gebühren werden ihm dann auch nicht berechnet! Dies muß der VK beantragen und der Käufer bestätigen!

    Ein Pächter im RL zahlt doch seine feste Pacht , unabhängig davon ob sein Geschäft nun läuft oder nicht!
    Diese Pacht solltest Du hier mit den Einstellgebühren gleichsetzen, die VK-Provision muß man extra sehen ! Aber auch dafür hat Ebay ja die Mittel zur Verfügung gestellt , um diese zurück zu fordern!
     
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