1. Liebe Forumsgemeinde,

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Betrug bei Ebay

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by xxx1984xxx, Jan 13, 2005.

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  1. Hallo zusammen,

    ich habe mir bei Ebay einen 15 Zoll TFT für 128€ bei einer Privatperson ersteigert. Nachdem DHL den Monitor geliefert hat, musst ich leider feststellen, dass er nicht funktioniert.

    Ich habe mit dem Verkäufer per E-Mail Kontakt aufgenommen, aber er behauptet, dass der Bildschirm noch funktioniert hat, als er ihn verschickt hat.

    Kann mir jemand weiterhelfen und mir schreiben, was ich für Möglichkeiten habe?!


    Danke im Voraus

    Florian
     
  2. btpake

    btpake Guest

    Hallo Florian!

    Wenn ...
    .... oder so ähnlich unter der Auktion stand hast Du wahrscheinlich schlechte Karten.
    Wenn dieser Ausschluß nicht aufgeführt war greift, ich glaube auch bei Privatpersonen, das Fernabgabegesetz und der Verkäufer ist zur Regulierung (Umtausch, Rücknahme, Reperatur) verpflichtet.
     
  3. andy33

    andy33 Megabyte

    Wenn du das teil per DHL bekommen hast, dann wird es doch wahrscheinlich als sog. Postpaket geschickt worden sein. Zumindest gehe ich nicht davon aus das der Monitor weniger als 2,5 Kilo wiegt.

    Nun denn, Postpakete sind Standardmäßig bis zu 500 Euro versichert. Das heisst, Du kannst mit dem Gerät UND der Verpackung zum Postamt gehen und einen Transportschaden anmelden. Dazu solltest Du aber auch die Unterlagen mit dem Kaufpreis und die schriftliche Aussage des Verkäufers mitnehmen, wo drin steht das der Monitor funktioniert hat.

    So, die Verpackung ist deshalb wichtig, weil es auch Vorschriften für Verpackungen , Polsterungen bei der Post/DHL gibt. Sollte der Verkäufer das Gerät im original Karton versendet haben, hast Du gute karten, da diese Herstellerseitig meist sehr gut geschützt sind und so auch als Verasndkartonage taugen.

    Hat der Verkäufer das Gerät in einer selbstgebastelten Verpackung mit schlechter Polsterung geschickt, kann die Post das monieren und Zahlungen verweigern.

    Also viel Glück

    andy33
     
  4. Hey ihr 2,

    @btpake - Dieser Satz stand nicht drunter. Hat das Auswirkungen?
    @ Andi33 - das ist ne gute Idee. Danke. ich denke, das werd ich mal ausprobieren
     
  5. annette65

    annette65 Kbyte

    Hallo,

    versuchen kannst du es ja - aber möglicherweise wird´s nichts bringen, zumindest dann nicht, wenn bei der Post jemand den Fall bearbeitet, der Bescheid weiss.
    Denn, der Post muß der Schaden bei Übergabe des Paketes angezeigt werden. Nicht danach.
    D.h., wenn keine äußeren Schäden am Paket sichtbar sind, dann ist es meist eine Sache des Verkäufers. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wobei fallweise unterschiedliche Endscheidungen getroffen werden.
    Wenn äußere Schäden sichtbar sind, hättest du diese, wie soeben beschrieben, bei Übergabe anzeigen müssen.

    Der liefernde Betrieb (Post) haftet nicht für "nicht funktionstüchtige Geräte".

    Nur weil der Verkäufer sagt, das Gerät müsse funktionieren, muß die Post (und alle anderen Speditionsbetriebe auch) nicht gleich haften.

    Wenn also keine äußeren Schäden sichtbar sind, die darauf schließen lassen, dass der Spediteur die Ware nicht ordnungsgemäß transportiert hat, geht´s ins "Eingemachte".

    Schau mal, ob du etwas findest, was auf unsachgemäßen Transport schließen lässt, die Verpackung aber Heil geblieben ist, vorausgesetzt, sie ist auch wirklich noch in Ordnung.

    Grüße, Annette. :)
     
  6. btpake

    btpake Guest

    Dann hast du rein theoretisch Anspruch auf Gewährleistung.

    Lies hier: http://www.pcwelt.de/know-how/recht/33475/
     
  7. deas

    deas Halbes Megabyte

    Wenn der Verkäufer sagt, das Gerät funktioniert und es ist defekt, dann ist es meiner Meinung nach egal, ob er als Privatperson Widerruf bzw. Gewährleistung ausschließt oder nicht, da da schon ein Betrugsverdacht aufkommt. Und bei Betrug haften natürlich auch Privatpersonen, sonst könnte ja jeder seinen Elektroschrott als heil verkaufen, statt ihn ins Recyclingcenter zu geben.
    Bliebe nur noch die Sache mit dem Transportschaden, so könnte er sich womöglich rauszureden versuchen.
    Der Verkäufer ist auf jeden Fall verpflichtet, die Ware so wie beschrieben zu versenden und nicht anders.
    Wäre ja noch schöner! Wende Dich an den Verkäufer und evtl. auch an ebay - defekte Sachen als heil zu verkaufen geht nicht!
    Privatperson sein heißt nicht, das Gesetze nur für die anderen gelten.
    Gruß - deas
    (P.S.: Sorry - Hab eben erst gesehen, daß der Thread schon 1/2 Jahr alt ist...)
     
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