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Bewerbungskostenrückerstattung vom Arbeitsamt gilt die auch noch im Jahr 2006?

Discussion in 'Smalltalk' started by Berndlickt, Dec 24, 2005.

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  1. Berndlickt

    Berndlickt Byte

    Bewerbungskostenrückerstattung vom Arbeitsamt gilt die auch noch im Jahr 2006?

    Meine Bekannter ist jetzt ab dem 01.01.2006 arbeitslos nun hat er gehört daß es anscheinend ab dem Jahr 2006 keine Bewerbungskostenrückerstattung vom Arbeitsamt gibt d.h. 5 Euro für jede Bewerbung die mann nachweisen kann stimt daß?
     
  2. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Was? Als Arbeitsloser beommt man / bekam man fünf Euro für jede nachgewiesene Bewerbung? Das kann ja, wenn man es richtig anstellt, sogar ein kleines Zusatzeinkommen werden.

    Als selbständiger Handwerker muss ich meine Bewerbungen, die im allgemeinen weitaus umfangreicher sind, alle kostenlos erstellen. Aber das ist ja etwas anderes, oder?
     
  3. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Meines Wissens gibt es die Regelung (es ist eine Kann-Bestimmung) immer noch:
    http://www.sozialgesetzbuch-bundess...nload-kostenlos/SGB-III-Arbeitsfoerderung.pdf Seite 56.

    Es ist nicht zu fassen - Sie sollten sich wirklich schämen.

    Als ich noch Bewerbungen geschrieben habe, mußte ich für jede einzelne davon deutlich mehr als DM 10,-- aufwenden, und ich habe keinen Pfennig davon erstattet bekommen. Abgesehen davon scheint es unter Arbeitgebern unüblich zu sein, angeforderte Unterlagen (insbesondere Bewerbungsmappen und Bewerbungsfotos, die ja den teuersten Teil der Unterlagen ausmachen) zurückzuschicken, so daß eine Mehrfachnutzung unmöglich ist.
     
  4. ghost60

    ghost60 Halbes Gigabyte

  5. Yyrgn

    Yyrgn Kbyte

    Sie werden normalerweise zurückgesandt, meist aber liegen sie im Bereich der Sekretärin und werden dort vergessen. Mal freundlich nachfragen, ob sie schon zu den Betriebsunterlagen gehören; du hättest den Arbeitsvertrag noch nicht bekommen...
     
  6. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Mach ich schon. Bitte vergebt einen armen Kleinstunternehmer. Das mit dem Zusatzeinkommen war auch nicht ganz Ernst gemeint.

    Allerdings bekomme ich, wie schon erwähnt, für meine Bewerbungen keinen müden Cent. Meine Bewerbungen werden im Volksmund Werbung und Angebot genannt. Auch der Unternehmer bekommt angeforderte Bewerbungen (Angebote, Werbeunterlagen und so weiter) nicht zurück. Nicht einmal, wenn er einen Freiumschlag beilegt.
     
  7. Flitzer_Wi

    Flitzer_Wi Kbyte


    Die Rückerstattung gilt erst, wenn er beim Amt den Antrag darauf gestellt hat!
    Höchstbetrag pro Jahr ist 265€ (53 Bewerbung in 12 Monaten)
     
  8. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Mehr als 53 Bewerbungen im Jahr sind nicht gefordert?

    Ein Arbeitsloser bekommt ca 60 % des Nettogehaltes der letzten 12 Monate. Somit sollte er auch mindestens 60 % seiner alten Arbeitszeit in die Arbeitssuche investieren. Das ergibt bei vorher 40 Stunden Woche mindestens 24 Stunden die Woche intensive Arbeitssuche, da kommt dann sicherlich mehr raus, als eine Bewerbung die Woche.

    Ich meine sogar, er hat die Pflicht, mindestens 40 Stunden die Woche in Arbeitssuche zu investieren.
     
  9. uk82

    uk82 Byte

    Warum fragt der Bekannte nicht direkt auf der Arbeitsagentur nach? Er hat doch dort einen "persönlichen", für ihn zuständigen, Ansprechpartner!

    P.S. Berwerbungskosten sind auch bei der Einkommenssteuererklärung absetzbar.
     
  10. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ uk82
    Dafür musst du aber auch erst in den Bereich kommen, in dem du Einkommensteuer zahlen musst. Das ist bei den meisten Arbeitslosen recht schwierig.

    Wo ich nichts zahlen muss, kann ich auch nichts absetzen.
     
  11. uk82

    uk82 Byte

    Es kommt darauf an, wie lange die Arbeitslosigkeit dauert. Ist jemand z.B. erst einige Monate ohne Arbeit oder bereits ein Jahr (oder länger). Desweiteren könnte es ja auch sein, dass der Bekannte einen Partner hat, der einen Arbeitsplatz sein eigen nennt und die beiden bei der Steuer zusammen Veranlagt werden.
     
  12. Blatt

    Blatt ROM

    Die Kostenrückerstattung à 5 € gibt es noch. Muss aber beantragt werden. Ab 10 Bewerbungen kann das Formular incl. Nachweisen eingereicht werden.
     
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