1. Liebe Forumsgemeinde,

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BGH-Urteil stärkt Schutz vor Dialern erheblich

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Zeus, Mar 5, 2004.

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  1. Gast

    Gast Guest

    Ja, wozu hilft man dann noch? Aber das kann doch nicht heißen, daß z.B. mein Vater für einen ihm wirklich untergejubelten Dialer 100 Euro abdrücken muß?

    Konsequenterweise sollte das dann bitte auf alle Lebensbereiche ausgedehnt werden:

    Wenn es einer schafft, Dich über den Tisch zu ziehen, weil er mehr weiß als Du, mit Methoden analog zu einem Dialer (also Betrug), dann ist er eben schlauer als Du und bekommt recht... und Dein Geld...

    Ich weiß nicht, irgendwo gefällt mir diese Lösung nicht. Dir etwa?

    Ich kenne jede Menge Leute, die am PC alles andere als fit sind und habe mir auch schon die Haare gerauft.

    Viele dieser Leute sind aber eben nicht DUMM wie DAU impliziert. Sie haben nur von PCs wenig Ahnung. Einer ist z.B. Professor für Öffentliches Recht. Ein anderer hat einen Doktor in Chemie. Blödmänner sind beide ganz sicher nicht. Jeder 14-jährige kann PCs bedienen. Die wenigsten haben wirklich viel Ahnung von Jura oder Chemie... also was ist wohl einfacher?

    Tut mir leid, aber ich sehe es nicht ein, dann zu sagen, naja, hat halt keine Ahnung, löhnt er halt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Vimes
     
  2. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Man merkt Dir an, daß Du kein Jurist bist. Neu wäre mir nämlich, daß ein AG in dieser Sache bei diesem Streitwert involviert gewesen wäre. Von Hehlerei kann in dieser Angelegenheit ebenfalls nicht die Rede sein, daran fehlt schon die Tatbestandsmäßigkeit (vgl. §259 ff. StGB). Auch bzgl. des Schadensersatzes offenbarst Du Unkenntnis: Was soll Anspruchsgrundlage sein, und wo liegt der Schaden? Bei einem Inkassomandat wohl kaum bei der Telekom.

    MfG
     
  3. MHJ

    MHJ Byte

    Ich sagte ja, rein rechtlich ist mein Kommentar nicht gemeint!

    Das wiederum sehe ich eben nicht so.
    Wenn man jahrelang nur DAU's geholfen hat und ihnen immer wieder gesagt hat, du musst dies und das regelmäßig updaten bzw. dies und das solltest du lieber nicht ändern und sie machen es dann trotzdem, wozu hilft man dann noch?
     
  4. Gast

    Gast Guest

    Ähmm, ich glaube, da wurde was falsch verstanden: Nicht der Provider (Kläger) hat Schadensersatzansprüche geltend gemacht, sondern der Kunde (Beklagter).

    Platt gesagt argumentiert Der BGH wie folgt: Der 190 - Betreiber hat dem Kunden einen Dialer untergejubelt und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht. Diesen Schadensersatzanspruch muß auch der Provider gegen sich gelten lassen, da er ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Geschichte habe. Also kann der Kunde gegen die Horror-Rechnung mit seinem Schadensersatzanspruch aufrechnen und es fallen nur die normalen Gebühren an. IMHO eine juristisch sehr überzeugende Lösung.

    Es gibt jedoch einen Pferdefuß: Obiges gilt nur, wenn der Dialer nachweisbar untergejubelt wurde. Also geht der 190-Betreiber nicht automatisch leer aus, man muß vielmehr unbedingt (!) Beweise sichern.
     
  5. Ekiel

    Ekiel Byte

    Jemand pfuscht unbemerkt und ungefragt an meinem PC rum und dann soll ich horrende Summen dafür zahlen? Ja klar, hätte mich halt schützen sollen.
    So kommen nach meinem Rechtsempfinden keine Verträge zustande.
    Ich weiss jetzt echt nicht was ich dazu noch sagen soll, den Post kann man ja wohl nicht ernstnehmen.
    Das man über DAUs mal lacht ist ja ok, aber zu behaupten, sie wären ja selbst schuld, wenn sie keine Ahnung haben, geht zu weit.
     
  6. MHJ

    MHJ Byte

    Leute die sich unwissentlich einen Dialer eingefangen haben und aus diesem Grund zahlen mussten, taten dies meines Erachtens zurecht!

    Warum?

    Es gab und gibt Präventivmassnahmen, und das ist jetzt entscheidend, die KOSTENLOS sind.
    Wenn also alle Welt meinte, sie könne sich gefahrlos im Internet bewegen, massig ****oseiten etc. absuchen, keinen AntiVirus oder Anti-Dialer-Schutz installieren, und meinen ihnen passiert schon nichts, so haben sie sich eben geirrt und blechen für entweder...

    a) Ihre unglaubliche Naivität
    b) Ihr nicht vorhandendes Wissen

    Ich hab ja auch mal dumm angefangen und vor der Kiste gesessen, bis ich irgendwann mal Online gegangen bin, so wie jeder andere auch. Trotzdem hab ich ja schon vorher gewusst, das es solcherlei Gefahren gibt (durch Medien etc.).

    Egal, der Beitrag meinerseits ist unsachlich, aber ich wollte ja auch nicht über die rechtliche Lage diskutieren.
     
  7. Wer gezahlt hat, ist selbst schuld.

    Für eine Schadenersatzklage gegen die Telekom sehe ich keine tragfähige Basis. Den Schaden hat ja der Dialer-Vertreiber verursacht (und die dummen Amtsrichter, die das nicht begriffen haben).

    Das BGH-Urteil sagt nur, das die Telefongesellschaft keinen Schadenersatzanspruch gegen den Kunden hat.
     
  8. Toby

    Toby Halbes Megabyte

    Wie wirkt sich denn so ein Urteil eigentlich auf frühere Dialer-Opfer aus, die die überteuerten Gebühren zahlen mussten? Könnte da jetzt eine Schadenersatzklage auf die Telekom und anderen Telekommunikations-Dienstleister zurollen?

    Gruß,
    Toby
     
  9. So hanebüchen kommt mir die Begründung nicht vor.

    Hanebüchen fand ich die Urteile der Amtsgerichte, dass die Kunden zahlen mussten, weil der Dialer auf ihren Rechner war.

    Offenbar hat der Provider nicht mehr versucht, einen Zahlungsanspruch aus einem Vertrag zu konstruieren.

    Der Provider hat wohl versucht, den Kunden auf Schadenersatz zu verklagen, weil der Kunde keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe.

    Diesen Schadenersatzanspruch halte ich für hanebüchen.

    Ich sehe überhaupt keinen Grund, für einen unbemerkt installierten Dialer zu zahlen.

    Hinter den "eigenwirtschaftlichen Interessen" steckt wohl der versteckte Vorwurf der Begünstigung bzw. Hehlerei.
     
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