1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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bitte um rat/hilfe

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by d.steffan, Jul 25, 2002.

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  1. d.steffan

    d.steffan Byte

    hallo,

    habe wegen einen test für eine internet-magazin, bei der ich redakteur bin habe ich alkohol bestellt.
    mein vesuch ging darum, brandweinhaltige sachen, zb. schnaps der ab 18 jahre ist, zu bestellen.
    selber bin ich erst 17 jahre und daher wollt ich die sicherheit der jugendlichen vor alkohol testen.

    einige nehmen den schutz der jugendlichen nicht so ernst.
    so hab ich binnen 2 tagen einen schnaps mit 40 % ausgeliefert bekommen.
    zwar war das ein einzellfall, da andere meinst eine kopie des aufweißes verlangen, jedoch dürfte so etwas
    oder sollte so etwas nicht passieren. ich gab auch ein falsches geb. datum an.

    jetzt hab ich den schnaps bei mir daheim und sehe auch nicht ein, diesen per überweißung zu bezahlen oder ihn zurückzusenden.

    in den agb `s steht nichts von bestellungen ab 18 jahren.

    darf ich den alkohol behalten? meine eltern wissen über diesen test bescheid.

    bitte um antwort und rat.

    vielen dank

    daniel steffan
     
  2. MyronG

    MyronG Kbyte

    Entweder vom Konto deiner Eltern oder von deinem Konto (=Kontonummer), dann gib aber lieber deine Eltern als Einzahler. Es sollte irgendwie ersichtlich sein, daß deine Eltern zahlen und du den Vertrag an Ihnen abgetreten hast.
     
  3. d.steffan

    d.steffan Byte

    am besten ich zahl den müll und schick die flasche meinem vater oder mutter.

    toller spaß für knapp 40 dm. :-(

    ich glaub ich lass die versuche aber jetzt.
    aber überweißen kann ich das geld schon von meinem konto oder müssen das meine eltern machen?
     
  4. MyronG

    MyronG Kbyte

    "klare rechtslage? ich wurde nicht darauf hingewießen, dass man den alkohol erst ab 18 bestellen darf"
    Offensichtlich kennst du dich gut aus. Wenn du jetzt auf den fehlenden Hinweis berufst (den zudem du hervorgerufen hast, da du falsches Gertsdatum angegeben hast), ist dies rechtsmißbräuchlich und dein Einwand wird nicht beachtet.
    Den Alkohol darfst du auf keinen Fall behalten, es sei denn deine Eltern bezahlen das für dich. Ansonsten schick die Flasche einfach zurück, beim bezahlten Porto natürlich.
    Die Flasche unfrei zurückzuschicken würde ich dich nicht raten, denn das Fernabsatzgesetz dürfte hier nicht anwendbar sein, da du von vornherein nicht die Absicht hattest, einen gültigen Vertrag zu schliessen (s.o. Rechtsmißbrauch). Ob dies der Verkäufer bei einer Zahlungsklage beweisen kann, ist eine andere Frage. Du bist aber in jedem Fall im Unrecht, deswegen solltest du die Flasche zurückschicken. Sie unbezahlt zu behalten geht auf keinem Fall!!

    "meine eltern waren über diesen test informiert und wollten auch sehen, wie ich / jugendliche geschützt werden"
    Es ist schwer einen Jugendlichen zu schützen, wenn er sich durch falscher Datumsangabe nicht als Jugendlichen ausgibt. Wenn ich mich mit einem falschen Ausweis als volljährigen darstelle, kann ich nicht danach auf Minderjährigenschutz berufen. Daß der Verkäufer Vorsorge gegen evtl. Mißbrauch treffen sollte, ist eine ganz andere Sache.
     
  5. d.steffan

    d.steffan Byte

    ich werde mal schaun, was red. und der verkäufer antwortet.
    es kann nur in seinem sinne sein, jugendliche zu schützen...
     
  6. GroundHack

    GroundHack Byte

    Also entweder bezahlst du den Alkohol und trittst ihn dann an deine Eltern ab, und sie geben dir das Geld dafür oder du bezahlst und zeigst diese Firma an, oder du schickst die Sachen mit dem Vermerk, das sie sich soeben strafbar gemacht haben, zurück...

    Behakten und nicht Bezahlen geht nicht ;)
     
  7. d.steffan

    d.steffan Byte

    gutes beispiel.

    ich werde das mit dem verkäufer, und meiner redaktion ausmachen.

    vielen dank für die antworten...
     
  8. Der Verkäufer hat gegen geltendes Recht verstoßen.
    OK.

    Daraus folgt aber NICHT das Recht, dass Du das Produkt behalten darfst.
    Unfrei zurück senden, oder zur Abholung bereit halten.

    Nur weil ich (da kein Waffenschein) keine Waffen kaufen darf, darf ich diese nicht behalten, wenn sie mir doch einer verkauft.

    Gruß MM
     
  9. d.steffan

    d.steffan Byte

    habe eine flasche, 0,7 l. bestellt.

    der schutz von jugdenlichen muss gewährleistet sein.
    und wenn ich selbst saufen würde, würd ich es wohl hier nicht sagen.
    danke für deinen guten rat. :-)
     
  10. d.steffan

    d.steffan Byte

    der alkohol ist nicht für mich (zumindest der nicht) *g*

    nein aber jetzt im ernst.

    der verkäufer hat gegen deutsches recht verstoßen, darum hab ich meiner meinung nach, nicht die pflicht den artikel zuzurückzusenden oder mich darum zu kümmern.

    werde mich jetzt an die chefredaktion des magazines wenden und diese aufklären..
     
  11. d.steffan

    d.steffan Byte

    alkohol hab ich nicht nötig, besonders keinen schnaps für fast 20 euro! wenn ich ein rausch haben will, geh ich zu freunden, gratis... :-)

    die flasche ist ungeöffnet und orginal verpackt
     
  12. d.steffan

    d.steffan Byte

    zu 1.

    weil ich selbststänig aus ehrenamtlichen gründen arbeite, daher kein gehalt oder lohn bekomme

    2. weil das gegen das deutsche recht verstoßt, alkohol an jugendliche zu verkaufen.

    3. warum nicht? ich brauche hier rat, ganz einfach
    4. meine eltern waren über diesen test informiert und wollten auch sehen, wie ich / jugendliche geschützt werden

    5. klare rechtslage? ich wurde nicht darauf hingewießen, dass man den alkohol erst ab 18 bestellen darf
     
  13. c62718hris

    c62718hris Megabyte

    So weit ich weiß sind die Lieferanten dazu verpflichtet sicher zu gehen hier in Deutschland das Du nicht nur 18 wie in deinem Fall, sondern überhaupt schon Geschäftstüchtig (16) bist.

    Weiterhin bin ich der Meinung das Du die Ware nur zur Abholung bereit halten mußt.

    Warscheinlich mußt Du wenn gewünscht die Ware auf Kosten des Versenders zurück schicken. Geht einfach. Bei der Post unfrei aufgeben. Ich hoffe Du hast nicht Palertten weise bestellt.

    Hole Dir aber auf alle Fälle juritischen Rat ein. Die Lieferanten werden warscheinlich auf alle fälle mit Zwangsvollstreckung drohen. Am besten gleich abklären damit Du garnicht erst falsch reagierst. Es kann sogar so sein das Dein Anwalt seine Kosten sofort an den anfragenden in Rechnung stellen kann. So war es mal bei mir und da hast Du schon halb gewonnen.

    Gruß
    Christian
     
  14. Gast

    Gast Guest

    Na gut...du hast es ja nicht anders gewollt:
    1. Wie kann man nur so doof sein, so etwas auf eigene Kosten zu bestellen, wenn man dies aus "Recherche-Gründen" tut?
    2. Wie kann man nur so doof sein, und dann nicht zahlen wollen?
    3. Wie kann man nur so doof sein und das alles im Forum ausplaudern?
    4. Wie können deine Eltern das alles nur zulassen?
    5. Wie kann man bei einer so klaren Rechtslage noch fragen, ob man den Alkohol behalten darf?
    Nochmals: <B>LOOOOOL</B>
    Und dieses LOL bezieht sich nicht auf die Tatsache, dass es Minderjährigen möglich ist, übers I-Net an Alkohol und anderes zu kommen sondern einzig auf deine Fragen.
     
  15. B Magic

    B Magic Kbyte

    Ich find das ja auch recht lustig :-)
    Aber wenn Du das wirklich ernst meinst, was ich nicht glauben kann, schon garnicht den Redakteur, hast Du generell bei Internetbestellungen ein 14 tägiges Rückgaberecht, ohne Angaben von Gründen.
    Es sei denn, was ich eher glaub, das Du grad dabei bist deinen Alk zu kosten, denn gebrauchte Sachen sind net so einfach umzutauschen!

    Mehr kann ich dazu nicht sagen.

    MfG Al
    [Diese Nachricht wurde von B Magic am 25.07.2002 | 16:18 geändert.]
     
  16. Ja, ist schon seltsam.
    Mich stört nur Deine Frage : "darf ich den alkohol behalten? "

    Ohne Bezahlung hast Du kein Eigentum daran erworben.

    Hab sowas ähnliches gemacht.
    Bei Mytoys.de Spiele für meine Tochter bestellt und deren Geburtsdatum genau angegeben (6 Jahre alt).
    Die Spiele wurden trotzdem auf Rechnung versand.

    Ich hab aber auch bezahlt!!! Deswegen darf ich diese jetzt auch behalten.

    Gruß MM
     
  17. d.steffan

    d.steffan Byte

    super antwort. auf so was kann ich verzichten.

    findest du das zu lachen, wenn minderjährige sich 40% igen alkohol im internet bestellen können, bevor bezahlt wird oder angaben überprüft werden?

    hoffe , du hast keine kinder...
     
  18. Gast

    Gast Guest

    Das issn Witz oder? Andernfalls: <B>LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL</B>
     
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