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BVG: Umgehen des Kopierschutzes für Privatkopie strafrechtlich nicht verfolgbar!

Discussion in 'Smalltalk' started by svejo, Sep 27, 2005.

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  1. svejo

    svejo ROM

    Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. Juli 2005, Az. 1 BVR 2182/04 (Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde) wird erläutert, dass das :) Umgehen eines Kopierschutzes zur Herstellung einer Privatkopie zumindest strafrechtlich nicht verfolgt werden kann. Würde mir wünschen, wenn hierüber in der PCWelt berichtet werden kann.
    Viele Grüße svejo :)
     
  2. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Das ist doch nur eine Bestätigung längst existierender Gesetze.

    Übrigens sollte man das BVerfG nicht mit der BVG verwechseln. [​IMG]
     
  3. svejo

    svejo ROM

    Stimmt, habe die falsche Abkürzung verwendet!
     
  4. NickNack

    NickNack Megabyte

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/frames/rk20050725_1bvr218204.html
    Von "strafrechtlich nicht verfolgt werden kann" steht in der Entscheidung nichts.
     
  5. svejo

    svejo ROM

    Doch, Damit ist aber keine Strafandrohung verbunden. Denn § 108 b Abs. 1 letzter Satzeinschub, § 111 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhG nehmen Umgehungen des Kopierschutzes zum eigenen privaten Gebrauch von straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionen aus (vgl. BTDrucks 15/38, S. 29; Schmid/Wirth, a.a.O., Rn. 6; Ernst, CR 2004, S. 39 <42 f.>).
     
  6. NickNack

    NickNack Megabyte

    Der Beschluss besagt Folgendes:

    Nicht mehr und nicht weniger.
     
  7. Chippo

    Chippo Guest

    Das klingt jetzt vielleicht seltsam, aber könnte jemand mir mal die geposteten Zitate übersetzen :confused:
    Denn unter meinem Spracheinstellungen finde ich kein Gerichtsdeutsch!
     
  8. rigi

    rigi Byte

    Ich bin der gleichen meinung wie Chippo da ich auch nur Normalbürger bin ;)

    Rigi
     
  9. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  10. Chippo

    Chippo Guest

    Punkt 14 irritiert mich ein wenig.

    Meinen die mit "Kopierschutzprogrammen", Programme wie Alcohol 120%, demnach Programme womit man einen Kopierschutz umgehen kann? Oder Programme wie StarForce, demnach denn Kopierschutz einer CD/DVD. Der Verbot dieser wäre wünschenswert, da ich mir damit jede Menge Aufwand sparen könnte :D

    Aber mal im ernst. Wenn der Besitz und Einsatz von Programmen wie Alcohol 120% nicht mehr verboten sind, das erlese ich mal ganz frech hier herraus:
    , kann man doch in Foren Tipps geben/erhalten mit welchen Programm man einen bestehenden Kopierschutz umgehen kann.

    Wenn dem so ist, könnte mir jemand sagen mit welchen Programm ich Sacred Underworld kopieren kann. Es reicht schon das ich Sacred doppelt kaufen musste, um eine Sicherheitskopie zu haben!


    PS:
    Kleine Anmerkung am Rande:
    Beim debuggen der Software schluddern*dies beim Werben verheimlichen*Software nicht mehr zurücknehmen, da Verpackung geöffnet!
    Spiel nur mit eingelegter CD lauffähig machen damit diese schön schnell verschleißt*Kopierschutz draufpacken um Möglichkeiten, einen Datenverlust zu umgehen, zu unterdrücken!
    Diese Praktiken scheinen interessanterweise völlig legal zu sein!

    Ich sehe Raubkopien(gleich hangelt es bestimmt Kritiken und Admin-Verwarnungen :no: ) übrigens als eine Art Shareware. So kann ich Software in Ruhe testen ohne das mir meine Freunde im Nacken sitzen, mit der Frage wann sie das Spiel zurückbekommen. Wenn eine Software (Spiel, wie auch Anwendung) wirklich gut ist dann kaufe ich sie mir auch, notfalls zweimal, wie Sacred. Wenn sie schlecht ist, habe ich eh keine Interesse daran ihren möglichen Kopierschutz zu knacken.
     
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