1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
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  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Canon i550 Garantie?

Discussion in 'Multifunktionsgeräte, Drucker, Scanner' started by Nabu Mbele, Mar 2, 2003.

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  1. Ich beziehe mich auf den aktuellen Testbericht des Tintenstrahldruckers Canon i550.
    Wie war das mit der Garantie? Ist die nicht gesetzlich auf 24 Monate festgelegt, oder ist mit "Servicegarantie" etwas anderes gemeint?
     
  2. Ja, das ist ganz gut ausgedrückt und ich habe es verstanden, nachdem ich mich in der "Modernisierung des Schuldrechts" kurz eingelesen hatte.

    Ich glaube, das es vielen Lesern hier (mich eingeschlossen) der Unterschied nicht so bewust war bzw. ist. Um so wertvoller ist ein Posting in deiner Art, denn selbst durch suchen bin ich nicht auf diese Details gestoßen.

    Dann wäre das ja geklärt, vielen Dank.
     
  3. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    hab} mich verlesen gehabt, SORRY :( :o
    [Diese Nachricht wurde von AMDUser am 02.03.2003 | 23:49 geändert.]
     
  4. dooyou

    dooyou Halbes Megabyte

    ARG!

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers! Ob 12 Monate, 24 oder 36 sie ist völlig unabhängig von der Gewährleistung.

    Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und hat nichts mit Garantie zu tun. Sie sichert dem Käufer zu, Mängel die bei einer Ware waren und schon beim Kauf bestanden haben diese zu reklamieren und zwar gegenüber dem Verkäufer/Händler. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen das dies nicht schon beim Kauf war sondern später aufgetreten ist (Garantie), nach den 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Käufer. Die Gewährleistung ist ein Schutz für den Kunden gegenüber Händlern wenn z. B. Versprechungen gemacht werden "2 Ghz Mobil Pentium" und der Käufer stellt nach 1,5 Jahren fest das ist ne Desktop CPU sokann er das bis zu 24 Monaten ab Kauf reklamieren und der Verkäufer muss nachbessern sofern er das kann.

    Bei normalen defekten bei Geräten die einfach auftreten können ist die Garantie vom Hersteller zuständig. Sollte keine Garantie mehr sein, da abgelaufen, zahlt der Käufer die Reperatur.

    Das ganze Posting stammt jetzt von meinem Wissen, ob alles ganz sicher stimmt kann ich nicht garantieren, sollte nur eine Hilfe sein.
    [Diese Nachricht wurde von dooyou am 02.03.2003 | 23:47 geändert.]
     
  5. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    dann besorg} dir mal das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und such mal im Sachverzeichnis (ganz hinten zu finden) nach "Gewährleistung" und "Garantie" - alles weiteren Fragen haben sich dann erübrigt....

    Auch die, die es genauestens wissen, werden dir hier sicherlich keinerlei Rechtsberatung geben - Folgen?!?!

    Andreas
     
  6. Na du bist mir ja ein Spaßiger Geselle.
    Natürlich kann ein Hersteller die Gewährleistung von 24 Monaten verlängern in Form einer Garantie, aber doch nicht verkürzen.
    Abgesehen davon gebe ich dir Recht, das Gewährleistung nicht gleich Garantie ist. Aber das ist ja der Hintergrund meiner Frage!

    Lies dir mal den Druckertest genau durch und dann erkläre mir mal genau, was diese 12 Monate denn für ein geistigen Nährwert haben (denn die Gewährleistung deckt ja den Zeitraum locker ab).

    Sollte es aber so sein, das der Hersteller nur für 12 Monate gerade steht und der Händler auf den anderen 12 Monaten mit evtl. entstehenden Kosten sitzenbleibt, dann brauchst du nicht zu antworten weil die Sache klar ist.

    Dann würde ich, wenn ich Händler wäre, Abstand nehmen von Herstellern, die so verfahren.
     
  7. dooyou

    dooyou Halbes Megabyte

    verdammt nochmal und das es auch der letzte kapiert, 24 monate gesetzliche gewährleistung ist nicht gleich garantie! forumssuche benutzen da ist das schund 1.00000000000000000000 mal beschrieben worden was damit gemeint ist!
     
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