1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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CBO-DO und gesetzliche Gewährleistung

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by skbko, Aug 17, 2005.

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  1. skbko

    skbko ROM

    Hallo Zusammen!

    Eventuell kann mir jemand mit dem Rat helfen, also:

    Ich habe übers Ebay bei einem gewerblichem Anbieter eine CPU gekauft.
    Leider lief CPU nicht und wurde schon am nächsten Tag reklamiert und zurückgeschickt. Aslo ich hatte die CPU innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt als defekt zurückgeschickt.
    Der Anbieter teilt mir aber nach noch fast 2 Wochen mit, dass er kein Fehler finden kann.
    Da wollte ich meinem Rückgaberecht Gebrauch machen, weil die CPU innerhalb von 14 Tagen an Anbieter zurückgeschickt wurde. Der Anbieter weigert sich die zurückzunehmen, weil 14 Tage Frist schon abgelaufen sei.

    Frage: Was passiert mit 14-Tage Frist wenn Artikel bereits an Anbieter abgeschickt ist und ich sozusagen in meinem Rückgaberecht verhindert bin, weil der Artikel sich nicht mehr bei mir befindet?

    Danke
     
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