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cdh-shop Hamburg - Garantie - ab wann ???

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by GF.Pauli, May 26, 2005.

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  1. GF.Pauli

    GF.Pauli ROM

    Hallo, ich habe am 22.02.2005 in Hamburg persönlich beim cdh-shop Arbeitsspeicher für einen Computer gekauft, der nach ca. 14 Tagen zu einer unerträglichen Instabilität des PC führte. Bluescreens, plötzliches Booten etc.

    Daher habe ich den Rechner, nebst Speicher, zunächst zu dem Händler gebracht, bei dem ich die meisten anderen Bauteile gekauft habe, da ich den Speicher noch nicht als Fehlerquelle identifiziert hatte. Der "Falsche"-Händler verwies jedoch zügig auf den Speicher und ich nahm dann den Rechner und brachte ihn am 18.03.2004 zu dem Händler, bei dem ich auch den Speicher gekauft hatte und teilte dort auch schon einmal mit, was die Konkurrenz gesagt hat.

    Ich bekam dann den Rechner mit neuem/ausgetauschtem Speicher und neuer Rechnung, ohne dass mir Kosten entstanden sind am 06.04.2005 zurück.

    Die Speichermodule waren defekt und wurden getauscht. - Kostenlos aber mit neuer Rechnung!

    Soweit so gut!

    Am dem 01.05.2005 begannen jedoch auch die neuen Module Fehlermeldungen und Abstürze zu verursachen. Genau wie im ersten Durchlauf.

    Ich habe dann alle Fehler protokolliert und vor einer Woche anderen, sehr alten Arbeitsspeicher eingesetzt und seit dem keine Abstürze mehr gehabt. Ich bin mir sich, der Speicher ist es erneut!

    Heute, am 26.05.2005, bin ich daher zu dem Händler, der mir den Speicher verkauft und später auch getauscht hat.

    Dieser gab jedoch an, dass ihn die Sache eigentlich nur noch am Rand interessiert, da für ihn das ursprüngliche Kaufdatum bindend ist (22.02.2005) und jetzt werden die Module zum Händler geschickt. Das dauert 3 bis 6 Wochen!!

    Mein Einwurf, dass der Kaufvertrag seinerseits doch erst mit der Herausgabe der angeblich fehlerfreien Module am 06.04.2005 erfüllt wurde, wurde als Quatsch abgetan. Angeblich wurde der Vertrag erfüllt, als ich die Kaufabsicht angedeutete habe, er Ware ausgehändigt hat, ich bezahlt habe ... und ab dort interessiert ihn dass 2 Monate und dann geht bei ihm alles zum Händler.

    Das geht doch bei den 2 Monaten lediglich um die Beweislast, die sich dann von ihm auf mich abwälzt, und das ist ja schließlich kein Wunschkonzert und schließt sämtliche Leistungen aus!?

    Ich sehe das daher anders!? Hoffentlich noch jemand, der mir sagen kann, was hier Trumpf ist und wie ich mich verhalten soll.

    Ach ja: Netter Text im Auftrag den ich unterschrieben habe: "Werkstatt - Garantieprüfung - Bei fehlerfreien Artikeln, wird eine Kostenpauschale von € 20,- erhoben."

    Das ist doch bestimmt nicht zulässig oder? Das soll doch nur den Leihen abschrecken oder???

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

    Danke und Gruß aus Hamburg

    Pauli
     
  2. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Hallo Pauli.

    Ich kann natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft geben, selbst wenn ich könnte, dürfte ich nicht, darf keiner hier.

    Wie kommst du auf zwei Monate Garantie? Hat das der Händler in seine Geschäftsbedingungen?

    Haben wir Europa bei Neuware nicht eine Gewährleistung von zwei Jahren? Im ersten Jahr muss der Händler nachweisen, dass der Fehler nicht am Produkt liegt, im zweiten Jahr muss der Kunde nachweisen, dass der Fehler am Produkt liegt. Wobei Gewährleistung und Garantie zwei Paar Schuhe sind. Ob es bei Computerteilen eine andere Regelung gibt, weiß ich nicht.

    Sollte innerhalb der Gewährleistung das Teil erneuert werden, verlängert sich meiner Meinung auch die Gewährleistung, bin mir da aber nicht ganz sicher.

    Nun habe ich aber auch eine Frage: Wenn der Artikel tatsächlich fehlerfrei ist, warum soll der Händler dann für seinen Aufwand kein Geld bekommen? Warum soll er dann umsonst arbeiten? In dem Fall ist es ja nicht sein Verschulden, dass er an dem Gerät arbeiten und prüfen musste. Warum soll der Satz "Bei fehlerfreien Artikeln, wird eine Kostenpauschale von € 20,- erhoben." nicht zulässig sein?

    Gruß Ed
     
  3. GF.Pauli

    GF.Pauli ROM

    Hallo Ed,

    1. In der ersten 2 Monaten der Garantiezeit wird davon ausgegangen, dass der Fehler/Defekt bereits beim Verkauf der Ware vorhanden war. Deswegen muss der Händler beweisen, dass dem nicht so war, wenn er eine Garantieleistung ablehnen will. Nach Ablauf der 2 Monate muss ich dem Händler beweisen, dass er mir bereits fehlerhafte Ware verkauft hat. I.S. der Beweisumkehr nach 2 Monaten ein feiner Unterschied, der mich richtig Geld kosten könnte, wenn der Händler sich auf die Hinterbeine stellt und erst mittels unabhängigem Gutachten feststellen will, dass er mir fehlerfreie Ware verkauft hat, die erst durch den normalen Gebrauch zerstört wurde (Konstruktionsmangel). Dann darf er den Wert mindern und ich muss mich an entstehenden Kosten eventuell beteiligen. Zudem könnte er unter Umständen auf der Hersteller verweisen.

    2. Der Zusatz i.S. "Kosten bei fehlerfreier Ware" könnte sittenwidrig sein, weil er erstens ökonomisch keinen Sinn macht (nebensächlich) und zweitens laut diverser Verbraucherzentralen nur dem Kunden dargelegt wird, damit dieser von seinem Garantieanspruch keinen Gebrauch macht und durch die Kosten abgeschreckt wird. Hier ist die fiktive Summe von € 20,- angesetzt, bei einem Sportboot könnte da auch die Summe von € 2000,- stehen (Überführung/ Zoll etc.). Man kann rein moralisch (rechtlich weiß ich es derzeit nicht genau) eine derartige Klausen nicht von der geforderten Summe abhängig machen, sondern allein davon ob sie gefordert wird oder nicht. Dafür soll ja auch der Händler (für den Hersteller vor Ort) genau nachfragen was der Fehler ist und mit einem gewissen Sachverstand entscheiden ob ein Garantiefall vorliegen könnte oder nicht. Wenn er das nicht kann, kann es der Leihe/ Käufer erst recht nicht!
     
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