1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

CeBIT-SPECIAL ->Abo GAmestar ->wie kündigen nach Probeabo?

Discussion in 'Ihre Meinung zum Internetauftritt der PC-WELT' started by Pascal1, Mar 10, 2007.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Pascal1

    Pascal1 Byte

  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    In dem Gamestar-Thread steht doch drin, wie das mit der Kündigung funktioniert - und nein, eine E-Mail reicht nicht.
     
  3. Pascal1

    Pascal1 Byte

    Vielen Dank für die Info!

    E-mail reicht nicht!? Ohje.. hoffentlich hab ich da jetzt nix falsches gemacht.

    Wo finde ich diesen Gamestar-Thread?

    Pascal
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Die Adresse hast du doch selbst in #1 geschieben :rolleyes:
     
  5. Pascal1

    Pascal1 Byte

    Also da steht folgendes:

    "Erleben Sie mit Europas größtem Spielemagazin die ganze Welt der PC-Spiele. In der GameStar finden Sie jeden Monat alle aktuellen Tests und Previews sowie Trends und Reportagen aus der Spielwelt. Dazu auf DVD: aktuelle Vollversionen, Patches, Demos und rund zwei Stunden Videoberichterstattung. Als Abonnent erhalten Sie das exklusive Titelcover, einmal pro Quartal ein Extra-Geschenk und nehmen jeden Monat an einer Extra-Verlosung teil.

    GameStar gratis testen!
    Ja, bitte schicken Sie mir die GameStar 2 Monate gratis. Wenn ich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des zweiten Heftes nichts von mir hören lasse, möchte ich die GameStar weiterbeziehen. Nach dem Testabo kann ich jederzeit problemlos kündigen und erhalte das Geld für bezahlte und noch nicht gelieferte Hefte zurück.

    Die GameStar-Abo-Versionen:
    GameStar XL »unzensiert« ab 18-Edition (2 DVDs)
    Jahresvorzugspreis: 60,00 Euro (12 Ausgaben)
    (EU: 69,00 Euro, Schweiz: 92,- Sfr)

    GameStar XL ab 16-Edition (2 DVDs)
    Jahresvorzugspreis: 60,00 Euro (12 Ausgaben)
    (EU: 69,00 Euro, Schweiz: 92,- Sfr)

    GameStar ohne Altersbeschränkung (1 DVD)
    Jahresvorzugspreis: 55,00 Euro (12 Ausgaben)
    (EU: 64,00 Euro, Schweiz: 83,- Sfr)"

    Ich habe die "ab 18-Edition (2 DVDs)" gewählt. ->Jederzeit problemlos kündigen, steht dort. Aber wie, steht dort auch nicht. Aber auch nicht, dass man das nicht per e-mail machen dürfte. Nur wie geht das jetzt? Telefon/ e-mail... wenn eines von beiden möglich ist, dann wäre die richtige e-mail-Adresse oder die Telefon-Nr. nett zu erfahren. Weiß das jemand?

    Vielen Dank

    Pascal
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

  7. Pascal1

    Pascal1 Byte

    achso.

    Jo - am besten schriftlich, an die Adresse dort schicken in Stuttgart. Aber per e-mail müsste es auch gehen, dass schliessen die nicht aus.

    Wie ist das eigentlich, wenn dir mir trotzdem weiter die Gamestart schicken, und ich die Rechnung nicht bezahle und die weiteren Ausgaben nicht lese ->Annahme verweigern geht ja schlecht, weil die wohl im Postkasten landen werden. Wer wäre dann im Recht?

    Pascal
     
  8. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Bist du auf Streit aus?
     
  9. Pascal1

    Pascal1 Byte

    Nein bin ich nicht. Nur, ich will mir das Porto für den Brief, und den Brief mit Umschlag ersparen. Also eine e-mail wäre halt günstiger. Und da würde ich gern wissen, ob das als Nachweis dann vor Gericht reicht - also wenn ich dir mir doch weitere Ausgaben schicken - trotz e-mail. Theoretisch sind die ja dann im Unrecht, aber die haben halt die teureren Anwälte.

    Ich hab mit dei e-mail gespeichert - da steht ja Datum usw. drin, dass müsste doch als Beweis reichen.

    Pascal
     
  10. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nein .
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page