1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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copyright und urheberrecht auf webpages

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by braindead, Mar 19, 2002.

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  1. braindead

    braindead ROM

    hi leute ich habe eine für mich wichtige frage die ich jetzt einfach mal stelle ich höffe mir kann jemand helfen.

    könnte ich auf einer website kurzgeschichten, gedichte oder wissenschaftliche thesen veröffentlichen ohne der gefahr ausgesetzt zu sein, nichts dagegen unternehmen zu können wenn jemand diese textinhalte "klaut" und in irgenteiner form wiederveröffentlicht?

    und sind veröffentlichungen auf websites überhaupt in geschützt (wenn sie nicht vorher auf irgenteinem anderen medium veröffenlicht wurden z.b. in büchernoder so) ?

    und was muss ich tun um rechtlich beweisen zu können das ich der urheber solcher werke bin um rechtlichen schutz zu erhalten?

    wenn du mir helfen kannst antworte bitte
     
  2. <In wie weit da sich digitale Daten eignen ist eher umstritten, da <diese jederzeit manipuliert werden können.

    Daten auf CD brennen und beim Notar hinterlegen :))

    Mit freundlichem Gruss

    Thomas Tietz
    http://www.trojaner-info.de
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Auf jede Veröffentlichung egal welcher Art hat der Urheber (Verfasser) alle Rechte an dieser, wenn er sie nicht ausdrücklich an Dritte abtritt. Du kannst in aller Regel aber nicht verhindern, dass Inhalte geklaut werden. Was du tun kannst, ist es dem Dieb so schwer, bzw. so aufwändig, wie möglich zu machen Dinge zu klauen - z.b. Verwendung von schreib- und druckgeschützten PDF-Dokumenten, die sowohl in den Dokumenteigenschaften als auch sichtbar auf jeder Seite dein Copyright enthalten. Am Ende gilt aber immer, dass du erstmal die Rechtsverletzung feststellen musst - d.h. du musst erst mal herausbekommen wer die Veröffentlich wo verwendet. Als wasserdichten Beweis deiner Urheberschaft gilt eigendlich nur eine Kopie bei z.b. einem Notar zu hinterlegen. Wichtigster Punkt ist, dass du zweifelsfrei nachweisen musst, dass deine Veröffentlichung bzw. Erstellung vor dem Zeitpunkt der vermeindlichen Kopie liegt. In wie weit da sich digitale Daten eignen ist eher umstritten, da diese jederzeit manipuliert werden können. Letztendlich lässt sich sowas dann nur vor Gericht per Gutachten usw. klären. Hoffe hilft dir ein Stück weit weiter.

    Gruss, Matthias
     
  4. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Das ist unzutreffend. Schau mal ins UrhG rein, §34 I etwa. Dort ist von der Zustimmung die Rede. Diese ist in §182 BGB legaldefiniert. Erfolgen kann die Zustimmung auch konkludent. Regelmäßig ist das bei Urlaubsbildern der Fall. Ohne diese Annahme dürftest Du sonst nämlich keine Bilder von Menschengruppen machen, wenn die Aufnahme ohne Zustimmung erfolgt(e). ;)
     
  5. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ich denke du spielst auf den 2. Satz in UrhG §34 I an. Dieser kommt doch aber nur zum tragen, wenn der Urheber sich zur Leistung verpflichtet hätte. Das hat er aber nicht.

    Das würde im Zusammenhang bedeuten, das grundsätzlich jeder ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an allen jemals veröffentlichten Werken hätte...

    Da ich aber kein Rechtsverdreher bin, lasse ich es mal dabei. Zudem ist der Thread seit fast 4 Jahren abgeschlossen und jetzt auch geschlossen.
     
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