1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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crack illegal?!?!?!?!?!

Discussion in 'Smalltalk' started by maja25, Jul 3, 2006.

Thread Status:
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  1. maja25

    maja25 ROM

    hallo!
    ich habe im internet was über cracks gesucht und auf einige fragen habe ich einfach keine 100% antwort gefunden.
    ich hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen:

    1.ist das runterladen von cracks strafbar?

    2.ist die anwendung von cracks strafbar?

    3.wenn ein crack mit den zugang ermöglicht hat, kann ich zurückverfolgt werden, und wie?

    4.wenn ich einen crack ausgeführt habe und der account des jenigen wurde gesperrt , ist die ip "von mir" gespeichert?

    also nicht, das ihr denkt ich hab das was vor oder so...ich will mich einfach mal auf den neusten stand und hoffe auf antworten.
    mfg
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Crack? Das Zeug zum Rauchen?
     
  3. Ace Piet

    Ace Piet Computerversteher

    > 1.ist das runterladen von cracks strafbar?
    Nein.

    > 2.ist die anwendung von cracks strafbar?
    Ja. - Es ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Und je nach Umfang eine Straftat (gem. Strafbemessung).

    > 3. ...ich zurückverfolgt werden, und wie?
    Ja (fast immer). - Erklärung dauert zu lang.

    > also nicht, das ihr denkt ...
    Ich denke sowieso nicht. - Hauptsache Du beginnst damit.

    -Ace- (hoffe geht rein!)
    _________

    PS.: Abonnier Dir ne sinnvolle Zeitung mit CD onboard und bau Dir ein System mit Legal-Software. - Rest ist heutzutage nicht mehr cool... (keiner muss heute noch klauen gehen).
     
  4. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Diese Seiten warten nur darauf, dass sie aufgerufen werden, um dann den PC mit Schadcode zu überfluten.
    Wenn dann nur ein Patch in Windows fehlt oder der IE nicht sicher konfiguriert ist, hat man bereits Mitbewohner. :rolleyes:
     
  5. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,
    Und dann kommen sie ins Viren/Trojanerboard mit Sätzen wie "zu hülfe, meine Taskleiste blinkt in Regenbogenfarben, dabei hab ich nischt gemacht ^^" :rolleyes:


    Grüße Jasager
     
  6. ItalianBoy

    ItalianBoy Halbes Megabyte

    meinst du no cd cracks?

    Wenn du damit ein Spiel starten willst, ohne CD, un wenn du das Spiel legal besitzt, warum darf man dem Anwender die Nerverei mit CD einlegen nicht mit so einem no cd crack vereinfach werden?

    Also ich seh nüx strafwidriges... ich bin aber kein Rechtsexperte:rolleyes:



    Greetz
     
  7. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Siehe meine Sig ;)
     
  8. ItalianBoy

    ItalianBoy Halbes Megabyte

    :was:


    ich rede laut, doch ich sage nix? d.h. ich trage nich zur Lösung des Probs bei, oda wie?
     
  9. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Nö.

    Und ach was anderes:

    Du wirst natürlich morgen für cirka 2 Stunden gesperrt, ist ja wohl klar, oder?
     
  10. ItalianBoy

    ItalianBoy Halbes Megabyte

    :D wenn die Sperrung um 21:00 beginnt, kann sie ruhig länger dauern, ich geh nämlich davon aus, dass ich schön feiern werd ;)


    Ich glaub den mach ich vorsichtshalber lieber hin :ironie:
     
  11. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Wenn D raus is, wird die Sperre leider vergessen aufzuheben...
     
  12. ItalianBoy

    ItalianBoy Halbes Megabyte

    hhhhmmmmmm..

    was is mir wohl wichtiger!?:baeh:
     
  13. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Ein wenig Lesestoff:
    Aus: Das Urheberrecht an Computersoftware

    Dazu: § 69d UrhG

    Habe u.a. zu diesem Thema heute eine Klausur geschrieben. Es ist schwierig die aktuelle Gesetzeslage mit zu verfolgen. Auch die Auslegung des Gesetzes ist schwierig, da sie auch unterschiedlch verstanden wird (aufgrund des Juristendeutsch).


    Was ich daraus verstehe: Ich darf das Programm verändern, wenn ich damit Fehler behebe - ohne Erlaubnis des Urhebers. Ein No-CD-Crack ist in dem Sinne keine Fehlerbehebung. Bei einigen scheint ein Spiel nur mittels Crack zu funktionieren. Darf ich dann den Cack benutzen, oder muß ich mir ein neues CD/DVD-Laufwerk kaufen und/oder 'störende Software' deinstallieren und/oder den Kopierschutz installieren - auch wenn mein System u.U. dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird - um das Spiel zum Laufen zu bringen? Weil so brauche ich ja kein No-CD-Crack.
     
  14. Ace Piet

    Ace Piet Computerversteher

    (ItalianBoy)
    Steht im TO-Post IRGENDWAS von vorhandenen Lizenzen oä.?! - NO. - Von daher: sog. Un-CDs stehen nicht zur Debatte. - Stand der Dinge: "Maja25" ist wohl nach Diktat verreist (hat die Diskussion aber verfolgt ->@ Profil).

    Wie es scheint, versucht TO sich die Legitimation (Benutzung von Software ohne Lizenz) über einen (PCW-)Expertenrat erkaufen zu wollen *irgendwas geht immer* und hinterfragt die Überprüfbarkeit zumindest einer Ordnungswidrigkeit.

    Und, ihr Schlauberger? Ist er überprüfbar (technischer Aspekt)? - Ist die Fragestellung #1 (1-4) abzunicken (rechtlicher Aspekt)? - Danke fürs oT (= on Topic; ja ja das "klein-O").

    -Ace- (beruhigt) :D
    ____________

    In diesem Forum gibt es keinen ausgewiesenen Rechtsexperten oder ich habe einen übersehen. - Gäbe es einen, würde ich schlicht sagen, "erklär mir die Rechtslage". - Insofern bleibt mir eine Lebensweisheit: Ein RA sagte mir: "Was DU als gerecht empfindest, ICH vertrete (und gelernt habe), der Richter entscheidet UND im Gesetz steht, sind (für Dich Lusche UND er meinte mich) undurchsichtige Dinge"... [wohlbemerkt war der RA ein Freund!] - Solche Dinge merke ich mir...
     
  15. Hummer

    Hummer Megabyte

    Lieber Maja25, das mit dem Zurückverfolgen ist i.d.R. so, als ob Du im Bayerischen Wald an einen Baum :kotz: und das BKA (LKA?) durchaus in der Lage ist, Dich anhand Deiner klebrigen DNA zu identifizieren.

    Gruss
    Hummer
     
  16. Es ist illegal !
     
  17. 6thSenSe

    6thSenSe Byte

    Illegal ist es immer wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, egal ob filme, musik, bücher, programme oder games; Während das "Privatkopien" unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, ist das Verbreiten von Kopien in fast allen Ländern der Welt gesetzlich verboten

    Mittel und Wege gibt es viele nicht nur cracks :rolleyes:

    Aber die, sagen wir mal so, "Aufklärungsrate" ist minimal, obwohl es schon öfter passiert ist, dass jemand mit nem riesigen server beim sharen erwischt worden ist (razorback 2 - größter Filesharing-Server der Welt; jedoch wurden keine ips gefunden :) )

    mfg
     
  18. Chummer

    Chummer Megabyte

    1.ist das runterladen von cracks strafbar?
    Das kommt darauf an ob der "Cracker" dir erlaubt hat es herunterzuladen oder es allgemein im Internet verbreitet.

    2.ist die anwendung von cracks strafbar?
    Ja. da du die Software damit ohne Zustimmung des Rechteinhabers veränderst.

    3.wenn ein crack mit den zugang ermöglicht hat, kann ich zurückverfolgt werden, und wie?
    Zugang zu was? Siehe 4.

    4.wenn ich einen crack ausgeführt habe und der account des jenigen wurde gesperrt , ist die ip "von mir" gespeichert?
    Wenn du auf einer Internetseite bist die deine IP mitlogt (z.B fast jedes Forum) steht dort deine IP drin. logisch ne?
     
  19. Hummer

    Hummer Megabyte

    An diesem Post wurde rumeditiert.
    statt :kotz: stand hier ursprünglich "wichst".
    Editiert geht da die ganze Pointe flöten.................
     
  20. buddy2002

    buddy2002 Megabyte

    1.ist das runterladen von cracks strafbar?

    Nein.

    2.ist die anwendung von cracks strafbar?

    Nicht in jedem Fall; wenn du an sich eine Lizenz korrekt erworben hast und diese verloren wurde und wenn das Programm nicht durch eine Veränderung freigeschaltet wird, die vom Programmierer nicht vorgesehen war.Das heißt, wenn bei dem Programm die ausführende Datei durch einen Crack so gepatcht wird, dass es eine Registrierung komplett umgeht, wäre das in jedem Fall illegal.Wenn du einen Registrierungschlüssel aus einem Crack eingibst, nachdem du deinen eigenen korrekt erworbenen verloren hast, wäre das legal.

    Diesen letzten juristischen Umstand hatte sich ja mal eine PC-Welt-Ausgabe
    zunutze gemacht und einen ausführlichen Bericht darüber geschrieben, wie man sich Cracks besorgt.Ein User namens franzkat hatte dann diese fadenscheinige Rechtfertigung dadurch ironisiert, dass er im Forum Links auf eine im Web frei erhältliche aktuelle PC-Weltausgabe im pdf-Format setzte und dies mit dem ausdrücklichen Hinweis versah, nur diejenigen seien berechtigt, diese pdf-Version der PC-Welt herunterzuladen, die ihre korrekt erworbene PC-Welt-Printausgabe verloren hätten.



    3.wenn ein crack mir den zugang ermöglicht hat, kann ich zurückverfolgt werden, und wie?

    Viele Programme telefonieren nach Hause.Dabei wird auch häufig der Lizenzschlüssel in verschlüsselter Form an den Softwarehersteller weitergegeben und geprüft, so dass man über die IP feststellen kann, wo sich ein Netzwerkrechner befindet, auf dem eine gecrackte Version eines Programms installiert wurde.

    4.wenn ich einen crack ausgeführt habe und der account des jenigen wurde gesperrt , ist die ip "von mir" gespeichert?

    Frage verstehe ich nicht.Was für ein Account ist hier gemeint ?
     
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