1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Darf der Chef die Mails der Mitarbeiter einsehen?

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by tuwat, Nov 29, 2013.

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  1. tuwat

    tuwat Byte

    Bevor es die Email gab ging der gesamte Schriftverkehr, von Ausnahmen abgesehen, über den Schreibtisch des Chefs.
    Der setzte seine Unterschrift darunter. Die jeweils im Betrieb verbleibende Kopie wurde in Ordnern abgeheftet, und selbstverständlich konnten alle zuständigen Mitarbeiter und natürlich auch der Chef jederzeit nachschauen.

    Kaufmännischer Schriftverkehr ist nach geltender Gesetzeslage 7 Jahre aufzubewahren.
    Die Kommunikation per Email macht doch eigentlich keinen Unterschied.

    Jedes Unternehmen sollte klar regeln, dass die außerbetriebliche und die zwischen den Kollegen betriebene dienstlich begründete Kommunikation jederzeit sowohl vom Vorgesetzten als auch vom Vertreter (imKrankheits- oder Urlaubsfall) eingesehen werden kann, ohne dass irgendwelche Hürden zu überwinden sind. Es sollte also klar geregelt sein, dass private Emails auf dem betrieblichen genutzten Account Nichts zu suchen haben.
    Selbstverständlich kann man dem Arbeitnehmer auch das Recht einräumen, einen privaten Email-Account auf dem Unternehmensserver zu haben.
    Nötig ist das allerdings nicht, da jede Privatperson heutzutage kostenlose Email-Accounts bei verschiedensten Providern unterhalten kann, auf die er während der Mittagspause zugreifen kann, wenn ihm danach zumute ist.
    Auf dem betrieblichen Account eintreffende private Emails stellen insofern ein Problem dar, weil dort eine Löschfunktion eigentlich nicht möglich sein sollte, wegen der Aufbewahrungspflicht. Ja, tatsächlich müßte der einteffende elektronische Schriftverkehr stets gegen Datenverlust gesichert sein. Das hat zur Folge, dass zwangsläufig auch die Privatpost auf dem Sicherungsdatenträger landet.
     
  2. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Selbst schuld wenn man sich private Mails auf seinen Firmenaccount schicken lässt, da habe ich auch kein Mitleid wenn der Chef das liest! :aua:

    Wie siehts denn mit Kündigungen aus, darf man gekündigt werden wenn man "böse" Mails über den/die Chef/Firma/Kollegen auf dem Rechner hat und diese während einer Abwesenheit ausgelesen werden?

    Gruß kingjon
     
  3. Ro21

    Ro21 Byte

    ich denke, das kommt auf den Einzelfall an. Prinzipiell wird man immer mit dem Argument "gestörtes Vertrauensverhältnis" kommen. Da erinnere ich mich an einen fall, wo ein Kollege am Firmen-PC eine Bewerbung geschrieben hat. Als er nicht da war und der Chef dringend Daten von dessen PC benötigte, fand er diese und hat ihn sofort freigestellt und entlassen. Im Prozess wurde die Kündigung bestätigt.
    Bei Mails könnte es ähnlich aussehen.
     
  4. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Find's auch immer komisch, wenn für private Zwecke die geschäftliche E-Mail-Adresse angegeben ist.
    Wo's doch heute so einfach ist, sich 'nen privaten Account anzulegen.
     
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