1. Liebe Forumsgemeinde,

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Daten von fremder Festplatte widerherstellen :P

Discussion in 'Smalltalk' started by Hundskerl, Dec 2, 2008.

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  1. Hundskerl

    Hundskerl Kbyte

    Ist es legal wenn ich Daten von einer fremden Platte widerherstelle?

    Angenommen ich kaufe mir eine gebrauchte Platte und stelle die Dateien wieder her. Ist das dann verboten?
    Ich meine wenn man seine Platte verkauft und nicht ausreichend seine Daten schützt muss man ja damit rechnen...


    Naja wollt nur ma wissen obs verboten is :)

    Danke MfG Hundi
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Was sagt dir denn dein (hoffentlich gesunder) Menschenverstand?

    Dein Argument wird sein: Wenn er seine Daten nicht richtig vernichtet, selbst schuld.
    Ich denke, es könnte Ärger geben, wenn du personenbezogene Daten wiederherstellst, oder gar verwertest.

    Über urheberrechtlich geschützte Daten will ich mich nicht äußern.
     
  3. holger-42

    holger-42 Kbyte

    Meine Laienmeinung:
    Das ist Aulegungssache, da der Aufwand, der dazu nötig ist, bewertet werden müsste (ist das eher by the way passiert oder war es Vorsatz?).

    Missbrauch bzw. Weitergabe sind aber auf jeden Fall strafbar.
     
  4. Fettbemme

    Fettbemme Halbes Megabyte

    Ich gehe nicht davon aus, das das Wiederherstellen der Daten eine Straftat ist. Eine Verwendung/Verwertung der Daten kann aber sicherlich straf- und zivilrechliche folgen haben. (Z.b. Verwendung gespeicherter Bank- und Kreditkartendaten, Verkauf von personenbezogenen Daten, ...)

    Es ist aber die Frage ob sich das ganze "lohnt" nur um zu sehen was so auf einer Festplatte drauf war. Ich lösche Festplatten die meinen "Dunstkreis" verlassen mit einem HDD Eraser, oder zerstöre die Festplatten mit einem Hammer.
     
  5. -humi-

    -humi- Joker

  6. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Hab mich mal mit Kollegen von der Kripo darüber unterhalten. Das Datenschutzgesetz spricht zwar von der unrechtmässigen Aneignung/Beschaffung von Daten, aber dies scheint eher auf das Erlangen von fremden Computern ausgelegt zu sein. Sicherlich hat der Verkäufer mit dem bloßen Löschen oder Formatieren (stümperhaft) dafür gesorgt, dass die Daten quasi "weg" sind, aber es ist wohl nicht strafbewährt, wenn man sich hinsetzt und die Daten wiederherstellt.
     
  7. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... wie ist das mit dem nicht abgeschlossenen auto auf dem parkplatz?
    aufforderung zum diebstahl?

    so sehe ich das auch mit einer festplatte,
    schließlich hat der verkäufer selbst

     
  8. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Richtig. Aber er hat die Festplatte verkauft und damit diese und deren Inhalt veräußert. Also hinkt der Vergleich mit dem Auto stark.
     
  9. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... und wenn die festplatte aus dem besitz des verkäufers stammt,
    dann hat er eine "ware mit inhalt" verkauft.

    wie dusslig kann ein verkäufer sein?
    ich sehe da nichts verbotenes.

    etwas anderes dürfte es sein,
    wenn ich die daten (zu kriminellen handlungen) weiter verwende.
    das wird dann wohl unter "straftat" fallen.
     
  10. M.Uhlenbruck

    M.Uhlenbruck Kbyte

    Wie hier schon geschrieben wurde ist die Wiederherstellung der Daten nicht strafbar ,allerdings deren Nutzung . Auch wenn ein Verkäufer mangels Wissen die Daten nicht richtig gelöscht hat ist dies kein Freibrief für die Nutzung derselbigen ,den hier kommt der von P.A.C.O angesprochene Gesetzestext zum tragen.ES zählt der Wille des Verkäufers ,und der ist bekanntlich den Leeren Datenträger zu veräußern.
    Warum sonnst wohl der stümperhafte Versuch die Daten vorher zu löschen!
     
    Last edited: Dec 3, 2008
  11. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Kriminelle Handlungen sind immer strafbar :D
     
  12. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... diese frage kann man wohl mit einem klaren nein beantworten.

    etwas anderes ist es, wenn die daten weiter verwendet werden.
     
  13. Jacubensis

    Jacubensis Guest

    Ich glaube auch dass wenn du die daten wiederhestellst aber nicht verwertest keine rechtlichen konsequenzen hat.
     
  14. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Jaja, der Glaube hilft immer!
     
  15. Hundskerl

    Hundskerl Kbyte

    Hallo,

    das thema scheint ja so einige zu interessieren :)
    ich habe mich auch nochmal erkundigt.
    Es ist strafbar wenn ich die Dateien mißbrauche.
    (Kontodaten, Passwörter, Bilder etc.)
    Allein die Widerherstellung ist nicht strafbar, da der Verkäufer seine Daten (wenn auch gelöscht) bereitwillig in fremde Hände gegeben hat.

    Da ist die Gesetzeslage noch ein wenig komisch aber das wird sich in Zukunft ändern.

    Es ist zu vergleichen mit Drogen.
    Der Konsum ist nicht strafbar, sondern nur der Besitz :)

    aber keine Sorge, ich werde die Dateien nicht widerherstellen. Was man da alles finden könnte möchte ich gar nicht wissen :rolleyes:


    LG Hundi
     
  16. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Aäähh..ja..nein...aber egal...
     
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