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Defekte GeForce4 TI4200....

Discussion in 'Grafikkarten & Monitore' started by StephanD, Sep 1, 2003.

Thread Status:
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  1. StephanD

    StephanD Kbyte

    Hallo,
    ich möchte kurz mein Problem schildern.
    Ich erwarb am 9.5.2003 eine Grafikkarte (eine GeForce4 TI 4200) zu einem Preis in Höhe von 180 Euro. Die Karte ist aber nun defekt, nach ca. 4 Monaten.
    Ich sprach mit dem Händler und wollte meine Karte umtauschen. Nach Gewährleistungsrecht § 439 habe ich als Käufer die Wahl, ob ich die mangelhafte Grafikkarte reparieren lassen oder sie ausgetauscht werden soll - da dieser Garantiefall innerhalb der 6 Monate fällt.
    Ich teilte dem Händler mit, ich wolle die Karte umtauschen. Er aber verweigert mir dieses Recht und sagte mir, die Karte müsse an den Hersteller eingeschickt werden (dauert bis zu 4 Wochen, bis ich die Karte wieder habe) und er könne mir für diese Zeit keine Ersatzkarte anbieten. Ich wies ihn auf das Gewährleistungsrecht hin....er aber meinte, ich solle dann einen Anwalt beauftragen.
    M.E. ist der Händler INNERHALB der 6 Monate seit Kauf für die Garantieabwicklung zuständig.
    Auch sagte er mir, er habe keine vergleichbaren Grafikkarten oder gar Ersatzkarten.
    Da ich meinen PC beruflich benötige, kann ich in dieser Zeit nicht mit dem PC arbeiten....verständlich ohne Karte.
    Wie beurteilt Ihr diese Sachlage?
    Kann ich mir ev. auch eine neue Karte kaufen und sie dann dem Händler in Rechnung stellen?
    Ich gedenke ebenfalls, einen Juristen zu involvieren.
    Würde mich auf Nachrichten freuen!:-)
    Thanx`n greets,
    Stephan
     
  2. chrissg321

    chrissg321 Viertel Gigabyte

    AH! gudd gudd...
     
  3. StephanD

    StephanD Kbyte

    Mein Fehler...es ist ja auch eine GeForceFX5800. :-)
     
  4. chrissg321

    chrissg321 Viertel Gigabyte

    NEIN!!!!! DOCH KEINE GEFORCE FX 5600!!!!!!!!!! Die ist, nur mal ganz nebenbei schlchter, als deine vorherige Karte. WARUM MUSSTE ES NE FX SEIN UND KEINE RADEON???? Mit der Karte hast du weniger Zukunft, als mit der GF4 Ti
     
  5. StephanD

    StephanD Kbyte

    Heureka....ich kann voller Freude berichten, daß wir nun eine nagelneue GeForceFX5600 bekommen haben.
    Der PC-Händler hat sich nun durch Involvieren unseres Anwaltes "überzeugen" ( :-) ) lassen, daß er uns eine neue Grafikkarte aushändigen muß.
    Unsere Rechtschutzversicherung übernimmt auch alle Kosten! :-))
    Greeeeets,
    Stephan
     
  6. amadeus9292

    amadeus9292 Kbyte

    Hallo,

    viel Glück!!!!!!!!!!!!

    Stefan:bet:
     
  7. StephanD

    StephanD Kbyte

    Jau, wir haben eine Versicherung! :-)

    Jetzt wird "gerockt"! :-))

    Greets,
    Stephan
     
  8. amadeus9292

    amadeus9292 Kbyte

    Hallo,
    Ein kleiner Tip:
    Wenn er ne Rechtsschutzversicherung hat, würde ich das bis zum bitteren Ende durchziehen!

    Ansonsten:

    Auf eigene Kosten ne neue Graka, dann auch gleich ne FX oder ne Radeon 9800!!


    Stefan
     
  9. StephanD

    StephanD Kbyte

    Nachtrag......nach Kauf ist der Händler für 6 Monate für die Garantie zuständig.....erst nach dieser Zeit der Hersteller.
     
  10. StephanD

    StephanD Kbyte

    Huhu,
    danke für die Antwort.
    Ich habe eine Rechtschutzversicherung....sie trägt die Kosten des Anwalts! :-)
    Zudem steht in § 439 Gewährleistungsrecht, ich als Kunde habe die Wahl, die Karte austauschen oder aber sie reparieren zu lassen.
    Der Händler MUSS innerhalb der ersten 6 Monate die Karte tauschen.
    Seine AGBs sind auch ungültig, da er mich NICHT beim Kauf darauf verwies.....sie hängen zudem auch nicht aus.
    Greets,
    Stephan
     
  11. Hallo,

    1.
    Gewährleistung des Händlers beträgt 2 Jahre und nicht 6 Monate.
    2.
    Kein Anspruch auf "Austauschkarte"; beruflicher Zweck nur dann relevant, wenn dem Verkäufer bei Vertragsabschluss bekannt und dazu Regelung im Vertrag (unwahrscheinlich)
    3.
    Nach den i.d.R. vorhandenen AGB muss Reparaturversuch abgewartet werden. 4 Wochen branchenüblich und nicht extrem unzumutbar (siehe auch 2.)
    4.
    Neukauf kann derweil nicht in Rechnung gestellt werden.
    5.
    Anwaltskosten wird der Händler wohl keinesfalls freiwillig erstatten.
    6.
    Prozessaussichten: 50/50 (wird ausgelost, wegen dem Kleinkram macht sich kein Richter oder Anwalt tiefschürfende Gedanken);beim Unterliegen kommen die Prozesskosten dazu, reicht für mindestens eine neue Karte
    7.
    Tip: Abwarten und Teetrinken, wenns nicht weitergeht an Geschäftsleitung schreiben (treuer Kunde, viele Freunde mit PC ...)

    Mfg
    smartsniper (Jurist)
     
  12. AMDUser

    AMDUser Ganzes Gigabyte

    Das Problem was der Händler und nicht nur dieser hat, ist bzgl. der Schadenserkennung. Denn es interessiert ihn schon sicherlich "brennend" wieso und warum die GraKa kaputt gegangen ist. Und das kann er mit seinen eigenen Mitteln und Möglichkeiten nunmal nicht feststellen. Auch geht es ihm sicherlich darum, ob er denn nun dafür "geradestehen muss" oder halt ein "Userfehler" ist und somit eine neue Karte aus dessen Tasche finanziert werden muss.

    Wenn?s net gerade "ein kleiner Krauter" ist, dann hat er sicherlich irgendwo in einer Regalecke noch eine gebrauchte, funktionstüchtige GraKa " ?rumfliegen" auch wenn sie nicht an die Leistungen einer GF4 Ti 4xxx heranreicht, so sollte sie sicherlich für die meisten deiner Anwendungen wahrscheinlich doch noch für die Zeit der Überprüfung der defekten Karte ausreichend sein.
     
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