1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Deutsches Gericht erzwingt Herausgabe von Forums-Namen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by consulting, Jun 26, 2014.

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  1. consulting

    consulting Halbes Megabyte

    Jaja, die Gessler-Hüte!
    Die Obrigkeiten werden immer kesser und tändeln
    Arm in Arm mit des Staates "Anwälten".
    Das Grundgesetz wird dabei ganz allmählich zu
    einem "In Grund und Boden"-Gesetz abgespeckt.

    An Beamten sollte man weder zweifeln noch meckern...
     
  2. Sadman

    Sadman Byte

    Ein Fakt, den eigentlich alle wissen und auch aussprechen, der aber einem doch jedesmal wieder "das Blech weghaut": Vor dem Gesetz sind Beamte bzw. die Herren und Damen "da oben" GLEICHER als andere.
     
  3. hcdirscherl

    hcdirscherl Administrator

    Last edited by a moderator: Jun 27, 2014
  4. Facti

    Facti Byte

    NSA gefragt und niemand hät's bemerkt.
     
  5. hans10

    hans10 CD-R 80

    ...
    War das nicht so, dass man einen Beamten gar nicht beleidigen kann?
    Man kann ihn aller höchstens wachrütteln... :wegmuss:

    (... übrigens, mein Name und Adresse steht im Telefonbuch)
     
    Last edited by a moderator: Jun 27, 2014
  6. Ich bezweifle, dass irgendeiner von denen, die sich hier über das Vorgehen derStaatsanwaltschaft Darmstadt und des Amtsgerichts Darmstadt äußerten, sich darüber informiert haben, welcher Sachverhalt denn dem Verfahren zugrunde lag. Auf der Basis der Uninformiertheit lässt sich natürlich trefflich polemisieren.
    Ich wünsche allen denen, die hier Vorwürfe ins Blaue hinein erheben, dass sie selber einmal Opfer öffentlicher Diskriminierung werden und vergeblich um staatlichen Schutz gegen solche Beleidigungen nachsuchen, weil Datenschutz wichtiger sei als Ehrenschutz.
     
  7. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Noch Fragen?
     
  8. Ja natürlich sind da noch Fragen! - Die wichtigsten Fragen sind ja in diesem Beitrag garnicht gestellt, geschweige denn beantwortet.
    Die von chipchap zusammengestellten Zitate betreffen ja lediglich das Verhalten der Bürgermeisterin, das ich - wie der Verfasser - als indiskutabel einordne. Nur: Die wichtigsten Fragen betreffen eben nicht das Verhalten der Bürgermeisterin, sondern das der betroffenen Beamten und des ehemals anonymen Internetnutzers. Die Bürgermeisterin spielt in dem Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft einleitete, ja keine Rolle. (Dass die Presse die Merkwürdigkeiten ihres Verhaltens mit dem Bericht über das Kerngeschehen "verwurstelt", ist journalistische Praxis, führt aber nicht zu einer angemessenen Antwort.)
    Zu fragen ist:
    1. Was haben die Beamten getan, um den Unwillen dieses Internet-Nutzers zu erregen? Handelten sie rechtmäßig oder nicht rechtmäßig? Haben sie Vorschriften nicht beachtet? Haben sie bei einer Entscheidung Ermessen fehlerhaft oder garnicht ausgeübt?
    2. Wie, d. h., mit welchen Worten, Anschuldigungen, vielleicht Diskriminierungen, Beleidigungen o.ä. hat dieser geantwortet?

    Erst wenn ich eine Antwort auf diese Fragen hätte, würde ich mir ein Urteil darüber bilden können, ob
    1. die Äußerung des Anonymus die Grenzen der Strafbarkeit überschritten hat,
    2. das Vorgehen des Amtsgerichts Darmstadt und der Staatsanwaltschaft mit dem Gesetz in Einklang steht oder nicht.

    Noch einmal: Der Schutz der persönlichen Ehre ist staatliche Aufgabe. Das betrifft die Ehre jedes Bürgers, auch die von Beamten. Und deswegen: Ich gönne jedem, der sich hier meckert, ohne auf die oben gestellten Fragen eine Antwort geben zu können, die Erfahrung, selber öffentlich durch den ASchmutz gezogen zu werden. Und wenn er dann staatliche Hilfe in Anspruch nehmen möchte, dann soll er zu hören bekommen: Wir können Dich nicht schützen, weil der Schmutzfink anonym bleiben möchte.

    Denken Sie einmal aus dieser Richtung über die Vorgänge nach.
     
  9. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
     
  10. consulting

    consulting Halbes Megabyte

    Nun, es gibt ja auch Leute, die lesen und denken können.
    Und dabei z.B. feststellen, dass für diesen Diskussionsfaden sogar extra eine Registrierung als User vorgenommen wurde.

    Dann gibt es welche (wie natürlich auch mich), die der Sache auf den Grund gehen und sich weiter erkundigen , etwa auch nach dem casus cnactus.
    Dann mag sich herausstellen, dass die Beamten recht arrogant und selbstherrlich gehandelt haben, wie es bei Behörden -- insbesondere bei parteipolitisch stark beeinflussten -- nicht nur nicht selten, sondern sogar recht häufig vorkommt.
    Das kann dann schon mal Bürger, über die ansonsten eher der Gessler-Hut geschwenkt wird, in Rage bringen.

    Und wenn dann mal einer -- ohne tatsächlich beleidigend zu sein, sondern nur bis hart an die Grenze zur Beleidigung gehend -- recht deutlich wird und auch Dampf ablässt, ist ein Beamter schnell "beleidigt", weil er ja gewohnt ist, dass Bürger möglichst schleimend vor ihm kuschen. Könnte ja sonst ungünstig ausgehen oder in den Akten verschimmeln.

    Die eigentliche "Rechtslage" bei Behördenvorgängen ist den meisten Bürgern weder bekannt noch bewusst. Was da alles an DA oder VA oder Gesetzen oder Verordnungen zu beachten ist, weiß er nur selten. Auch Beamte wissen nicht alles und entscheiden nicht selten, obgleich falsch, nach dem, was sie für richtig halten und beim Aufschwimmen eines Fehlers dann auch nicht selten verbissen verteidigen. "Irgendwie" -- und der Bürger ist der Gelackmeierte.

    Jaja, die Gessler-Hüte.
    Wenn mir beim Bearbeiten durch den "zuständigen Sachbearbeiter" etwas quergeht, schreibe ich nicht in einem Forum, sondern wende mich an die übergeordnete Ebene, falls genug Anlass dazu besteht.
    In lokalpolitischen Sachen hänge ich es allerdings in Foren aus.
    Dann aber nicht mit dem Hammer, sondern mit dem Florett und im Hintergrund gut gerüstet mit einschlägigen Informationen.

    Allerdings ist mein Posting dann oft das letzte und bleibt ohne weitere Kommentare.
    Plebs ist dann wohl platt.
     
    Last edited: Jun 28, 2014
  11. Was ist daran verwerflich und was hat es mit der Sache zu tun?

    Mich interessiert an der Sache nicht der Beamte, den zu verteidigen fühle ich mich ganz bestimmt nicht berufen. Mich interessiert vielmehr die Tatsache, dass unsere Justiz offenbar beginnt solch Delikte ernst zu nehmen. Das ist nämlich längst überfällig. Wenns einmal ein Urteil dazu gegeben hat, wird es künftig schwerer die Leute mit ein paar Sprüchen abzuwimmeln. Und wenn es eben mal einen beleidigten Beamten brauchte um einen solchen Stein ins Rollen zu bringen, dann solls mir recht sein... der kleine Wicht da hinten aus der Sozialwohnung wäre mit seiner Anzeige nämlich nach Haus geschickt worden.
     
  12. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Es geht um DATENSCHUTZ, und nicht um Hutschnuren.
    Das ist ein Verfassungsbruch, soweit ich es beurteilen kann.
    Eine vorgebliche Beleidigung (Beamtenbeleidigung gibt es juristisch nicht), rechtfertigt noch lange nicht einen Bruch der Pressefreiheit.

    Wo sind wir hier eigentlich hingeraten, daß eine angekratzte Bürgermeisterin den Behörden einen Hausdurchsuchungsbefehl gegen das Presserecht aus der Tasche ziehen kann?
     
  13. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ich bin der Meinung, dass hier beide Seiten übers Ziel hinaus geschossen sind.
    Ein öffentliches Forum hat in meinen Augen nichts mit Pressefreiheit zu tun, die hier vorgeschoben wurde.
    Außerdem sollte vielleicht das Ermitteln der Staatsanwaltschaft überlassen werden. Da kann man auch erwarten, dass der Forumsbetreiber die IP-Adresse rausrückt, um die Ermittlungen nicht zu behindern.
    Auf der anderen Seite ist eine Durchsuchung der Redaktionsräume auf jeden Fall ein Angriff auf die Pressefreiheit. Hätte es da nicht auch eine richterliche Anordnung o.ä. getan? Oder gab es sowas und wurde ebenfalls Robin-Hood-mäßig igoriert? Dann braucht sich die Zeitung aber auch nicht wundern, wenn die Ermittler alles auseinander nehmen wollen.

    PS: Hat es was zu bedeutet, dass beide Beamte zufällig den gleichen Nachnamen haben?
     
  14. Was hat denn die Aussage eines einfachen Forenmitglieds mit Pressefreiheit zu tun? Haben wir keinen Pragraphen der uns schützt, denken wir uns einen aus, oder wie? Darf ich hier jetzt jeden beleidigen und mich dann auf die Pressefreiheit berufen? Wenn dieser User auf dem Teppich geblieben wäre, hätte auch niemand die Herausgabe irgendwelcher Daten erzwingen können, also muss er schon irgendeine Grenze überschritten haben. Warum hat er es den Beamten nicht ins Gesicht gesagt? Nein, ich schreibs ihnen lieber auf, damit sie es schwarz auf weiß haben *räusper*, weil das Internet schützt mich ja vor Strafe... irgendwie wohl auch ein bisschen schräg gedacht.
     
  15. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Zunächst einmal nicht, allerdings ist sie natürlich berührt, wenn es zu einer Durchsuchung der Redaktionsräume kommt oder diese zumindest im Raum steht. Insofern wird die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zu recht gestellt.
    Der eigentliche Grund für das Dilemma ist wohl, dass wir immer noch den Ehrenschutz aus Kaisers Zeiten haben - wäre eine einfache Beleidigung nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, gäbe es hier im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit nichts zu diskutieren.
     
  16. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Jaja, der Kaiser.
    Laut Tagesschau24 gerade eben war der letzte Kaiser ein paranoider Psychopath mit massiven Gehirnwäscheaktivitäten hinsichtlich der Untertanen. Da wundert mich sowas nicht.
    Der Straftatbestand der Beleidigung sollte ja halbwegs klar definiert sein. Wenn er erfüllt ist, dann kann sich der Forumsbetreiber trotzdem nicht hinter der Pressefreiheit verstecken. Schließlich wurde ihm ja nicht in konspirativer Weise ein wie auch immer gearteter Vorgang in der Behörde zugespielt, sondern da hat einfach Jemand öffentlich seine Äußerung ans schwarze Brett gepinnt.
     
  17. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Das hat weniger mit dem letzten Kaiser zu tun, sondern eher etwas mit dem anderen Stellenwert der persönlichen Ehre zu seiner Zeit. Das die Straftaten gegen die Ehre im Strafgesetzbuch vor den Straftaten gegen das Leben stehen kommt nicht von ungefähr.

    Ist halt nicht unproblematisch, wenn solche sich vom Betreiber nur bedingt kontrollierbaren Vorgänge (die imo eher im Bagatellbereich zu verorten sind) dann intensive Eingriffe in die Pressefreiheit ermöglichen können sollen. Von Verhältnismäßigkeit kann man da imo nicht mehr sprechen. Siehe auch ausführlicher: http://www.internet-law.de/2013/01/...gsburger-allgemeinen-wegen-forenbeitrags.html

    Das ist halt wieder einer dieser Fälle wo altes Recht auf neue Technik trifft. Das jedermann jederzeit überall seine Meinung publizieren kann ist noch nicht so lange möglich und was das konkret bedeutet noch nicht abschließend geklärt.
     
  18. consulting

    consulting Halbes Megabyte

    Okay, dann gehen wir mal medias in res.
    Denn bei der Presse laufen -- juristisch gesehen -- auch ein Haufen Dilettanten und auch Idioten herum, die alles Mögliche vermischen und sich dann im eigenen Sumpf verirren.

    Nehmen wir den fiktiven Fall der Zeitung "Feldwiesenwald-Bote".
    Diese Zeitung ist auch als http://www.Feldwiesenwald-Bote.de online.
    Da kann man dann redaktionelle Beiträge lesen, die zum Teil auch in der Print-Ausgabe stehen.
    Oder man liest Taufrisches, das in jeder Print-Version schon Schnee von gestern wäre.

    Nun macht dieser Feldwiesenwald-Bote einen kapitalen Fehler.
    Er macht nämlich unter http://www.Feldwiesenwald-Bote.de/forum/index.htm ein Forum auf, in dem sich leser der Online-Zeitung zu einzelnen redaktionellen Beiträgen äußern können.
    (Diesen Fehler hat übrigens auch die PC-WELT gemacht!)
    Das Forum wird nun auch von den Redakteuren betreut. Die haben "Hoheitsrechte" und können nicht nur inBeiträge (Postings), sondern auch auch in die Mitgliederverwaltung eingreifen.
    Alles falsch!
    Denn da sind Leute, die einerseits redaktionell den Schutz der Pressefreiheit beanspruchen können, andererseits aber -- vom gleichen Schreibtisch aus -- "nur" Forenbetreiber sind und als solche diesen Schutz nicht genießen.

    Nehmen wir als weiteres fiktives Beispiel die Zeitung http://www.vorstadt-journal.de/.
    Die haben es anders gemacht.
    Sie betreiben zwar auch ein Forum, aber unter der Webadresse http://[B]forum.[/B]vorstadt-journal.de/index.htm und über einen anderen Provider.
    Die Mitgliederbetreuung erfolgt von einem getrennten Raum aus über einen separaten Rechner von jemandem, der nicht der Redaktion angehört, sondern der reinen Verwaltung. (Der "getrennte Raum" kann sich also als irgendein Büro im Verwaltungsteil erweisen.)
    Die Redakteure können zwar von ihrem Schreibtisch aus als Moderatoren in Beiträge eingreifen, haben aber keinerlei Rechte zur Mitgliederverwaltung.
    Jetzt sind -- egal was passiert -- die Redaktionsräume durch die Pressefreiheit geschützt und für die Behörden tabu. - Will die Staatsgewalt etwas zu einem Forumsmitglied erfahren, kann sie keinen Durchsuchungsbeschluss für die Redaktion erwirken.

    Ich weiß, wie es -- wie vermutlich auch bei der PC-WELT -- nicht richtig gemacht wurde und wo es so gemacht wurde, dass die Redaktion durch die Pressefreiheit geschützt ist.
    Forenbenutzer, die sich in Postings zu Presseberichten äußern, sind nicht durch die Pressefreiheit geschützt und haben sich nach den Grundsätzen für "öffentlich zugänglich geäußerte Behauptungen" zu verantworten. Dann gilt für sie ein gesetzliche Regelung, als hätten sie ihre Meinung auf einem Marktplatz laut hinaus posaunt oder sie öffentlich auf Zetteln verbreitet.

    Aber was soll's. Bald werden die Grenzen so gezogen, dass die Beamtenbeleidigung mit Zuchthaus bestraft wird.
    Pressefreiheit gibt's dann auch nicht mehr. Nur noch "Zucht und Ordnung".
     
  19. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Bitte nicht. Der durchschnittliche Forenkommentator hat von der Materie eh nicht mehr Ahnung als der gute Horaz - das führt zu nichts.

    Der von mir verlinkte Beitrag und die dort erwähnte Rechtsprechung des BVerfG lassen eher den gegenteiligen Schluss zu. Es wäre auch etwas absurd, wenn allein die räumliche Organisation der Redaktion derartige Auswirkungen auf das Greifen oder Nichtgreifen der Pressefreiheit haben sollte.

    Aber wie gesagt, das ist eine interessante Problematik, die wir hier mangels Qualifikation ohnehin nicht aufklären werden.
     
  20. Hier geht es nichtt um Pressefreheit. Die wäre nur dann berührt, wenn ein Presse-Organ in seiner Berichterstattung tangiert wäre. Ist aber nicht.
    Nur weil die Zeitung ein Forum eröffnet, gehört dieses Forum noch nicht zum grundrechtlich geschützten Raum.
    Und wenn ein Presseorgan irgendwelchen (nicht zum Kreis der Presse gehörenden) Schmutzfinken, die Kübel von verbalem Unrat auf anderen ausgießen, den Schutzmantel des Grundgesetzes über diese Straftäter breiten will, dann liegt der Skandal eben hierin!
     
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