1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Die zehn besten Tipps & Tricks zur Fritzbox - PC-WELT Online, 29.10.2014

Discussion in 'Software allgemein' started by Kantiran, Oct 30, 2014.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    Womit im eigentlichen Sinne die "freiwillige AVM Herstellergarantie" gemeint sein dürfte. Wie lange sie der Hersteller "freiwillig" gewährt, steht im Handbuch des genutzten Modells und beträgt keinesfalls für jedes 5 Jahre.

    Was der Verfasser unter den Tisch hat fallen lassen:
    A) Der gesetzlich geregelte Gewährleistungsanspruch (der mit Garantie nichts zu hat) gegenüber dem Händler bzw. dem Provider (z. Bs. für dessen Branding Modelle) wäre dann erst recht hinfällig.
    B) Sollte es sich um ein "Mietgerät" handeln, wie sie so mancher Kabelnetzbetreiber im Angebot hat, wäre das Aufspielen einer "Fremdfirmware" sogar eine Verletzung an Firmeneigentum, was strafrechtliche Folgen nach sich ziehen könnte.
    An dieser Empfehlung ist zu erkennen, wie engstirnig so mancher Tippgebende Redakteur denkt.
    Und für wen denn noch? Für diejenigen, deren "geeignete FRITZ!Box" sich im persönlichen Eigentum und außerhalb der Gewährleistung bzw. freiwilligen Herstellergarantie befindet. Oder etwa nicht?
    Als erstes: Ein Asbach Uralt Tipp vom 25.12.2013.
    Als zweites: Hängt das 11n-Tempo nicht nur von der Verschlüssungseinstellung im Router ab, sondern auch von:
    a) dem im anderen Gerät verbauten 11n-Adapter
    b) von den Windows eigenen WLAN-Adapter Einstellungen
    ab.
    Zu a)
    Ist es einer aus der Billigheimer OEM Fraktion, wie in vielen der über die Elektronikmärkte vertickerten Notebooks usw., ist bei diesen trotz vollmundig beworbenen "schnellen 802.11n" bei 75 MBit/s das Ende der Fahenenstange errreicht.
    Zu b)
    Windows setzt i. d. R. (aus Kompatiblitätsgründen zum 11g-Standard) den Wert für die Kanalbreite des 2,4 GHz Bandes = 20 MHz und nicht auf "Auto".
    Zu finden unter "Drahtlosnetzwerkverbindung > Eigenschaften > Konfiguration > Reiter Erweitert"
     
    Last edited: Oct 30, 2014
  2. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Bitte nicht füttern!
     
  3. Eric March

    Eric March CD-R 80

    Doch; ich kanns nicht lassen.

    Aha. Und warum? Für eigene Gewalt gegen das Produkt greift die G.G. nicht, aber wenn der Fritz!e Rauchzeichen gibt greift sie immer noch.

    Wissen um die Materie und Eigentumsfragen sind 2 Paar Schuhe. Zwar mag sein Eigentum kaputtmachen wer will, aber man muss ihm längst nicht dazu raten.

    Das hat der Autor mit seiner Einleitung längst abgefrühstückt.
    «Windows»..?! Wer ist das, wie schreibt man das?

    Eric March
     
  4. Kantiran

    Kantiran Kbyte

    NEIN. Rauchzeichen einer FRITZ!Box = Überspannungsschaden = kein Anspruch auf Herstellergarantie bzw. Gewährleistung.
    Verschweigt das der reklamierende gegenüber dem Händler/Provider, wäre das Betrug.

    Überspannungsschäden sind ein Fall für die Hausratversicherung.
    Aber Achtung: Sind nicht bei jeder Police abgedeckt.

    Was willst du damit Aussagen?

    Aber nicht vollständig. Als "Fachautor" sollte er wissen und es auch beschreiben, dass nicht jeder in den WLAN-Geräten verbaute 802.11n-Adapter "bis zu 300 MBit/s" (Brutto) leistet. Die meisten OEMs in den "ach so billigen Notebooks usw." leisten gerade mal "bis zu 75 MBit/s" (Brutto).

    Besserwisser! :baeh:
     
    Last edited: Nov 1, 2014
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page