1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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    Dismiss Notice

Domain mitnehmen bei Kündigung 1&1

Discussion in 'Internet: DSL, Kabel, UMTS, LTE' started by omanni, Apr 3, 2009.

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  1. omanni

    omanni ROM

    Hallo, ich habe meinen Vertrag bei 1&1 heute schriftlich per Einschreiben gekündigt und wollte mal fragen ob eine Umzug meiner Domain zur Telekom möglich ist, bzw. wie lange nach Vertragsablauf die Domain gesperrt ist. Sonst müsste ich mir eine neue Domain zulegen und das ist mit Aufwand verbunden (ich muss dann alle informieren, und das sind einige).
     
  2. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    Wenn es eine normale .de-Domain ist und diese auf deinen Namen registriert wurde (zu prüfen unter http://www.denic.de/de/index.html ; rechts oben "Domainabfrage"), sollte das ganze kein Problem sein.

    Ich würde aber zu einem der vielen Anbieter gehen, die unabhngig von eurem Internetanschluss sind; sonst müsstet ihr ja bei jedem Wechsel des DSL-Anbieters auch die Domain umziehen lassen.

    Einfach kündigungsbestätigung abwarten, dich bei einem anderen Anbieter mit der Domain anmelden und einen sog. KK-Antrag ausfüllen (indest du beim neuen Anbieter). Dann sollte das gehen.
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Taktisch immer unklug... - erst zieht man per KK zu einem neuen Anbieter um und erst dann kündigt man den Vertrag. Bei 1+1 müssen zudem Domains über deren Konfigurationstool zum KK freigegeben werden. Wenn man das verpasst und der Vertrag ist gekündigt, kommt man an die Einstellungen nicht mehr heran und der Umzug kann sich auf unbestimmte Zeit verzögern. Zumal der Abrechnungszeitraum der Denic ein Jahr beträgt und 1+1 von sich aus keinen close der Domain macht, sondern diese nur auslaufen lässt. Im schlimmsten Fall ist die Domain ein Jahr blockiert und danach weg.
     
  4. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    Wenn die Domains aber nicht gekündigt sind, wird auch ein KK-Antrag keinen Erfolg haben.
     
  5. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...ich habe bis jetzt noch nie eine Domain beim Hosterwechsel gekündigt - letztlich auch logisch, da sich nur der tech-c maximal noch der zone-c ändert, der eigentliche Vertrag aber zwischen dem admin-c und dem NIC unverändert fortbesteht. Eine Kündigung führt immer zu einem close - d.h. einer kompletten Löschung der Domain beim NIC. Das ist aber im vorliegenden Fall gerade nicht erwünscht.

    Solltest du die Vertragsauflösung gegenüber 1+1 meinen: hier ist der Hostingvertrag komplett unabhängig vom Domainvertrag, d.h. du kannst durchaus Webspace bei 1+1 haben, auf den keine Domain zeigt - zwar inhaltlich sinnfrei, kommt aber auf Grund von Mindestvertragslaufzeiten vor - z.B. wenn man mit seiner Domain vor Ablauf des Vertrages umzieht. Letzteres kann einem der Hoster auch nicht verwehren, da er eben nicht Vertragspartner des NIC ist. Er kann lediglich auf der Erfüllung seines Hostingvertrages bestehen - d.h. Zahlung der Gebühren bis zum Ende der Laufzeit.
     
  6. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    Wenn man bei einem Anbieter eine Domain mit einer MVL bestellt hat, muss man diese natürlich auch kündigen. Bisher habe ich keine Domain zu einem anderen Anbieter portieren können ohne Kündigung. Der KK-Antrag wird dann abgelehnt.
    Man kann ja schließlich auch keine Mobilfunknummer aus einem Vertrag portieren, wenn dieser nicht gekündigt ist!
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nö. Du musst maximal den KK beim alten Anbieter noch mal bestätigen und der muss diesem zustimmen. Eine Mobilfunknummer ist eine komplett andere Geschichte.
     
  8. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    Das würde bedeuten, dass man die Domain auch innerhalb der Vertragslaufzeit zu einem anderen Provider übertragen könnte; hast du eine Quelle dafür?
     
  9. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Genau das heißt es. Du musst lediglich die Gebühren bis zum Ende der Laufzeit bei dem alten Hoster zahlen.

    Ich habe das mehr als einmal problemlos gemacht.
     
  10. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    M.E. ist dafür dann aber eine Absprache mit dem alten Anbieter notwendig.

    Bei mir wurden schon öfter KK-Anträge abgelehnt, da das Ende der MVLZ noch nicht erreicht war. Mag aber vielleicht von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein.
     
  11. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Warst du als admin-c eingetragen? Wenn ja, kannst du die Freigabe sogar raus klagen bzw. gegen den Hoster direkt bei der Denic durchsetzen. Siehe Punkt VII+VIII der DENIC-Domainrichtlinien. Bei einem ausländischen NIC ist das sicher komplizierter umzusetzen, funktioniert aber im Grunde genauso.

    Ich weiß ich nicht, bei welchen Anbietern du Domains kaufst - für mich hört sich ein solches Verhalten schlicht nach versuchter Abzocke, wenn nicht sogar Nötigung an.
     
  12. stefanniehaus

    stefanniehaus Halbes Megabyte

    Bei mir war das bei Strato so. Und ich war auch als Admin-C eingetragen.

    Aber ist jetzt auch abgehakt, da ich glücklicherweise nun komplett von dem Laden weg bin.
     
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