1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Domainrecht

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by vbarchiv, Sep 9, 2002.

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  1. vbarchiv

    vbarchiv ROM

    Hi Allz,

    vielleicht kennt jemand die Antwort auf folgende Frage:
    Ich habe eine Domain www.xxyyyyyy.de. Diese Domain besitze ich seit 2 Jahren und ist mittlerweile auch sehr bekannt (über 1 Millionen PIs pro Monat). Nun kommt einer und meldet die Domain www.xx-yyyyy.de an. Im Prinzip also der gleiche Domainname nur mit einem Bindestrich.

    Ist das rechtens? Oder habe ich eine Chance die Herausgabe der Domain zu verlangen?

    Vielen Dank!
    mfg
    D.O.
     
  2. socknaduff

    socknaduff Halbes Megabyte

    =) Ich sag\' nur die Schlüsselworte "Explorer, ***********" ...
     
  3. socknaduff

    socknaduff Halbes Megabyte

    Falls jemand nicht weiß, was gemeint ist: es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach um die beiden Domainnamen

    http://www.vbarchiv.de
    sowie
    http://www.vb-archiv.de

    Leider muß ich zustimmen - da keine Ausschlußklausel greift, gibt es auch keine rechtliche Handhabe dagegen. Das ist wie mit Microsoft\'s Wunsch, den Namen "Lindows" zu eliminieren ...
     
  4. vbarchiv

    vbarchiv ROM

    Hallo Ralf,

    vielen Dank für die rasche Antwort.
    Also dann werde ich einmal ein nettes Mail an den Domain-Besitzer schreiben.

    Gruß
    Dieter
     
  5. iCebird

    iCebird Kbyte

    Hi,

    Leider völlig rechtens.

    Du kannst versuchen Ihn zu verklagen.
    Rentiert sich aber nur wenn Deine HP zufällig Siemens, der Telekom oder so gehört.

    Du mußt halt entweder diesen Namen Gewerblich nutzen und den Richtern glaubhaft machen können das dieser Umstand für Dich Geschäftsschädigend ist, oder irgendwelche persönlichkeitsrechte verletzt werden, etc.

    Erfolg könnte man auch haben, wenn Du eine Seite für Kiddies (Minderjährige) betreibst und die andere ****ographische Inhalte anbietet.
    Hier bestünde dann die Gefahr, dass die Kiddies sich irgendwie vertippen und auf der bösen bösen Nackedeiseite landen.

    Du siehst es würde nicht einfach werden die andere Domain dem Besitzer abzuluchsen.
    Vielleicht einfach mal ne Mail schicken ob er Sie Dir nicht einfach so, oder für eine kleine Zuwendung überläßt.

    Gruß Ralf
     
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