1. Liebe Forumsgemeinde,

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Ebay Garantiefrage

Discussion in 'Smalltalk' started by joyride, Jan 17, 2004.

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  1. joyride

    joyride Byte

    Hallo zusammen!

    Nehmen wir an ich kaufe das hier:

    http://www.amazon.de/exec/obidos/AS...r=2-1/ref=sr_aps_prod_1_1/302-8688024-1516816

    Ich bekomme von Amazon dann also Gamecube+MarioKart+ZeldaCE und die Rechnung.

    Wenn ich nun die Sachen in dem Bundle (GameCube, MarioKart, ZeldaCE) einzeln bei Ebay vertickere und jeweils zu jeder "Komponente" (Gamecube/MarioKart/Zelda) eine Kopie der Originalrechnung dazulege, heisst es, dass die Käufer allesamt Garantie (ich meine Herstellergarantie, keine Garantie über mich) auf die Sachen haben? Immerhin hat das Teil was ich bei Amazon kaufe ja selber auch Garantie...

    2. Frage: Wieviel Garantie ist eigentlich auf das Amazon Produkt?

    PS: ich weiss wir hatten einen Thread zu einem ähnlichen Thema (GameCube, Ebay), auch von mir erstellt, ich bitte alle, mir zu verzeihen, falls ich mich da wie einen Wichser benommen habe!! Es tut mir Leid.
     
  2. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    Ergänzung:
    Garantie/Gewährleistung:

    Nach der Änderung des Gewährleistungsrechts gilt auch für PRIVAT-Verkäufe eine 1-jährige Gewährleistung (Ausnahme: Verbrauchsgüter), sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist !
     
  3. hoegi1973

    hoegi1973 Kbyte

    Hatte mir sowas schon fast gedacht... :D

    Vielleicht finde ich ja trotzdem noch einen Dummen, der das Ding inkl. der gut 80 "goldiger" :D Spiele kauft :cool: :cool:

    mfg


    hoegi1973
    :rock: :rock: :rock:
     
  4. hoegi1973

    hoegi1973 Kbyte

    Hä? Entweder bin ich zu blöde oder habe momentan ein lange Leitung... :D :D den letzten Beitrag raffe ich nicht ganz...

    mfg


    hoegi1973
    :rock: :rock: :rock:
     
  5. hoegi1973

    hoegi1973 Kbyte

    Kleine Korrektur zu dem Beitrag von Fleedy:

    Die Beweislastumkehr tritt nicht nach einem Jahr auf den Plan, sondern bereits nach 6 Monaten.
    In den ersten 6 Monaten geht man davon aus, daß ein auftretender Fehler bereits beim Erwerb vorhanden war und der Verkäufer müßte dem Kunden das Gegenteil beweisen. Nach diesen 6 Monaten ist es umgekehrt, d.h. der Kunde muß beweisen, daß der Fehler dem Produkt schon beim Erwerb anhaftete...

    Ferner sollte vielleicht noch angemerkt werden, daß es sogar bei ebay nur wenige gibt, die so dumm sind, Neuware ohne die beigelegte Rechnung des eigentlichen Verkäufers zu kaufen. Und wenn man das Gerät explizitals gebraucht verkauft, werden verständlicherweise nicht so hohe Preise erzielt.

    A propos: Will nicht jemand meine defekte Playstation 1 kaufen? :D :D :D

    mfg


    hoegi1973
    :rock: :rock: :rock:
     
  6. Gast

    Gast Guest

    Hi !

    Bei vielen Herstellern oder Anbietern steht aber auch in den AGBs oder dem "Kleingedruckten", dass die gewährte Garantie nur dem "Erstkäufer" gewährt wird und nicht übertragbar ist !

    Andreas
     
  7. Fleedy11

    Fleedy11 Byte

    Hallo zurück,

    die Garantiezeit von gekauften Artikeln mit Rechnung beträgt 2 Jahre. Ausser es wird in den AGB's ausdrücklich darauf hingewiesen das auf bestimmte Artikel eine andere Garantiefrist gewährt wird.
    In Deinem Fall hast Du 2 Jahre Garantie auf Deinen Artikel, diese ist wie folgt aufgegliedert:
    Ein Jahr Garantie und ein weiteres Jahr Gewährleistung. Gewährleistung heist: Im Falle eines Fehlers, oder Ausfall must DU dem Hersteller, oder in Deinem Fall, dem Unternehmen wo Du Deine Artikel bestellt und gekauft hast nachweisen, dass dieser Mangel vor Ablauf der reinen Garantiezeit ( von 1 Jahr) nicht bestanden hat. Logo, das ist meist nur schwer zu beweisen, ist aber laut Gesetz Heute so.
    Wenn Du die einzelnen Teile nun verkaufen willst ist das Deine Privatsache!
    Und als Privatperson kannst Du keine Garantie anbieten, dass musst Du auch nicht. Ausser Du betreibst eine angemeldetes Gewerbe im Handel und Verkauf.
    Dem Käufer Deiner Artikel kannst Du aber einen privaten Kaufvertrag anbieten, musst aber dann auch die Originalrechnung beilegen, dann hätte dieser Käufer Anspruch auf Garantie - natürlich nicht bei Dir - sondern bei dem Unternehmen/Hersteller wo der Artikel verkauft worden ist. Das ist aber nicht erforderlich und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn Du eine Privatperson bist.
    Fleeddy11
     
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