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ebay-Käufer bezeichnet mich als Betrüger

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Gayson, Jul 21, 2004.

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  1. Gayson

    Gayson Kbyte

    Guten Tag!

    Ich habe vor ca. einem Monat folgenden PC verkauft:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5102649925&ssPageName=STRK:MESO:IT

    Am 04.07. erhielt ich eine postive Bewertung von dem Verkäufer (steffen19720):
    http://feedback.ebay.de/ws1/eBayISA...olithgrunt&items=25&frompage=-1&iid=-1&de=off

    Ich dachte damit wäre alles in Ordnung, heute erhielt ich folgenden Brief (habe ich abgetippt, es ist der Originaltext, bis auf die Namen und Kontonummer):
    http://people.freenet.de/Gayson/Brief.htm

    Folgende Rechnung lag anbei:
    http://people.freenet.de/Gayson/Rechung.htm


    Ich würde gerne in dem Brief an den Verkäufer folgende Punkte ansprechen:

    1. Ich werde kein Geld zurückbezahlen. Ich nehme jedoch gerne den PC in dem Zustand zurück, indem Frau H ihn auch erhalten habe. Ich sehe ein, dass er doch ziemlich stark beschädigt ist.
    2. In der Artikelbeschreibung ist mehrmals darauf hingewiesen worden, dass ich den PC als defekt verkaufe, welche Teile defekt sind konnte ich nicht lokalisieren, es wurden nur Spekulatonen aus Internetforen wiedergegeben.
    3. zur Rechung: es steht ein neues Gehäuse drauf (Gen Midi Coba), obwohl das alte garantiert in gutem Zustand war; größerer Arbeitsspeicher, zudem noch besserer DDR-Ram; neuer Lüfter, obwohl der sich bei mir noch gedreht hat; wesentlich besseres Mainboard
    4. positive Bewertung bereits abgegeben worden, dies sichert doch eigentlich den Abschluss der Kaufabwicklung ab, oder?
    5. "Herr M. teilte mir mit, das nur das Mainboard defekt ist nach Ihrer Aussage". In der Artikelbschreibung stand nichts sicheres, nur Spekulationen.
    6. "es waren nur noch die Laufwerke Brenner und DVD in Ordnung". Warum steht dann z.B. nicht ein neuer Prozessor, Grafikkarte, Festplate auf der Rechung?
    7. "Ich bin zu der Erkenntnis gekommen, dass Sie wissentlich Schrott verlauft haben und ich die noch funktionstüchtigen Teile für nicht mal die Hälfte des Geldes bekommen hätte, was ich überwiesen habe." Ist das nicht Verleumdung, oder so ähnlich? Sie bezeichnet mich ganz offensichtlich als Betrüger.
    8. Warum wurde ich nicht zuerst kontaktiert, bevor sie erste Schritte (Fachgeschäft, Kauf neuer Hardware) machte?
    9. "Schlagen Sie mir eine Summe vor oder überweisen Sie mir ohne wenn und aber die Summe von 150 ? auf mein Konto. Nur so werde ich von einer Strafverfolgung absehen. Ich mahne Sie nur einmal ab dann gehen die Unterlagen zum Anwalt und Ebay." Was soll ich davon halten?
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Hallo!
    Eigentlich ein klarer Fall, finde ich.
    Der PC wurde als defekt für 1? angeboten. Ist eigentlich eine Unverschämtheit, Dich dann des Betruges zu bezichtigen, könnte man glatt als Verleumdung ansehen.
    Ich würde sagen, der Käufer hat wissentlich Schrott gekauft und ist nun verärgert, daß es es nicht bloß ein kleiner Defekt ist...
    Außerdem frage ich mich, welcher Anwalt so blöd wäre, bei dieser eindeutigen Artikelbeschreibung von Betrug zu reden, würde mich nicht wundern, wenn es gar keinen Anwalt gibt.

    Ich würde eigentlich nur antworten, daß der PC ausdrücklich als defekt angeboten wurde und den Startpreis der Auktion dazu. Alles andere wäre schon zu viel Entgegenkommen.

    Gruß, Magiceye
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Wer der "tatsächliche" Käufer ist, ist uninteressant. Die hast einen Vertrag mit Herrn M. Dieser kann auch nur Dinge aus dem Vertrag geltend machen. Rein formal hat der Herr M. den Computer an Frau H. weiterveräußert, somit haftet der Herr M. gegenüber der Frau H. - teile der Frau H mit, dass du keinen Kaufvertrag mit Ihr geschlossen hast und Sie möge sich an den Herrn M. wenden, da er ihr den Computer anscheinend verkauft und sie offensichtlich über den Zustand des Computer getäuscht hat. Im übrigen scheint mir deine Artikelbeschreibung mehr als eindeutig. Du solltest in jedem Fall unter Zeugen die Artikelbeschreibung sichern (sicher ist sicher).

    Gruss, Matthias
     
  4. Urmel1

    Urmel1 Halbes Megabyte

    Und wieder einmal... wer nicht lesen kann....
     
  5. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    Kann mich den Vorrednern nur anschliessen, eindeutiger und fairer kann man den Artikel nicht anbieten, lass dich nicht ins Bockshorn jagen.
     
  6. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Hmm.

    Du erwartest hier aber keine detaillierte Rechtsberatung, oder?

    Ein paar Details, die mir auffielen:
    "nach Ansicht des Anwaltes liegt hier ganz eindeutig..." etc.
    Hingegen:
    "Wenn nix von Dir kommt, geh ich zum Anwalt"

    Wie denn nun? Ich finde, da hat sich jemand verquasselt.

    Schlag doch Zahlung gegen Rückgabe des PCs einschließlich der Altteile vor... (Mit Vorleistung durch die Gegenseite zur Prüfung: Du kannst das Ding ja auch nochmal bei Vobis reinreichen oder einem anderen Schrauber Deines Vertrauens oder gleich einem vereidigten Sachverständigen.)

    @kalweit:
    Herr M. kann auch als Vertreter aktiv gewesen sein. Hätte er aber deutlich machen sollen (können: ja; müssen: hmmm; Geschäft mit dem, den es angeht? )

    Schreiben kann auf jeden Fall erstmal jeder. Gibts eigentlich eine Bestätigung für die Darstellung dieser Auftragskauf-Story durch Herrn M.?

    MfG Raberti
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Sicher, käme dann auf die Unterlagen zum Verkauf an - wer hat die Rechnung bezahlt, wer hat bestellt usw. - wenn jedoch der Zuschlag bei ebay gleichbedeutend mit einem Kaufabschluß ist, dürfte Herr M auch der Käufer sein. In der Summe läuft es aber darauf hinaus, dass der Herr M Frau H gegenüber falsche Angaben zur Ware gemacht hat und darauf hin der Kauf zu stande gekommen ist. Ich glaube nicht, dass man dafür den Verkäufer haftbar machen kann.

    Gruss, Matthias
     
  8. muzzle

    muzzle ROM

    Mein Tip an dich:

    Drucke dir das Angebot, welches du bei eBay eingestellt hast, aus, gehe damit zu deinem Anwalt und gib das dort ab. Sollte es von der Gegenseite wirklich zu einer Eskalation kommen, weiß dein Anwalt zumindest schon bescheid. Du hast dir nichts vorzuwerfen, das Gerät wurde nunmal als defekt verkauft.
    Der Sachverhalt ist somit eindeutig.
     
  9. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Gibts denn nach nun einem Monat schon was Neues in dieser Angelegenheit? *neugierigfrag*
     
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