1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
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Ebay: Leidiges Thema Versandkosten

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by gerdgaebler, Nov 4, 2004.

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  1. Dies ist nicht ganz zutreffend.

    Wenn der Verkäufer Porto für versicherten Versand verlangt und die Ware unversichert versendet, kann der Käufer zumindest die Differenz zurück verlangen. Ein versicherter Versand kann trotz Versandgefahr des Verkäufers für den Käufer durchaus Sinn machen. Kommt die Ware auf dem Versandwege abhanden oder wird beschädigt und wird der Verkäufer zahlungsunfähig so besteht immer noch der Ersatzanspruch gegen den Spediteur, den sich der Käufer abtreten lassen kann.
     
  2. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Feinsinnig gedacht, allerdings nicht wirklich, denn bei Zahlungsunfähigkeit vulgo Insolvenz gehören schuldrechtliche Ansprüche zur Masse, vgl. InsO. Demnach muß sich auch hier der Gläubiger hinten anstellen.

    Ebenso, und daran stößt sich der RA aus Rostock, trägt wiederum der Käufer trotz (!) der Gefahrtragungsregelung die Kosten der Versicherung. Eigentlich obliegt es dem Verkäufer, sein eigenes, mit dem Verkauf verbundenes Risiko abzusichern.

    Im Mietrecht haben solche Fragen schon zu BGH-Urteilen geführt, Stichwort "Zwangs-" Brandschutzversicherung für ein Haus, deren Kosten der Vermieter auf den Mieter abwälzen wollte. Der BGH wendete auch hier eine Risikosphären-Theorie an.

    Anstrahiert bedeutet ein Mehr an Verbraucherschutz so oder so auch ein Mehr an Kosten. Ich erinnere mich noch an die Frühphase des Online-Handels in den 90ern, als der Versand mittels versichertem Paket absurd hoch war, da die Verkäufer den "erhöhten Arbeitsaufwand" entgolten sehen wollten (auch hier ein Widerspruch zu §448). Mit dem "Zwang" zum versicherten Paket mußte man sich in der Mitte treffen.
     
  3. Das ist falsch! - Nur muss der Versender dann halt dafuer aufkommen, sollte das Paket nicht ankommen oder ähnliches.
     
  4. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Du hast nicht ganz verstanden um was es geht. "Gerd" meinte einen seltenen Ausnahmefall bei seiner Konstellation. Einfach ausgedrückt: ein "Versender", der kein Geld mehr hat, kann auch kaum Schadensersatz leisten, noch dazu bei Gattungsschulden erneut eine solche Gattungssache versenden, sofern es sich bei der Stückschuld nicht um eine vertretbare Sache handelt (str.).

    Allerdings liegt es im Falle der Insolvenz so wie ich bereits schrieb.
     
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