1. Liebe Forumsgemeinde,

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ebay recht

Discussion in 'Smalltalk' started by Quickfast, Jan 5, 2004.

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  1. Quickfast

    Quickfast Byte

    Hallo,

    folgendes Probleme:

    1:
    SeiteA ist der Käufer
    SeiteB der Verkäufer

    Als SeiteA ersteigert bei ebay ein Ding.

    Ist nun SeiteB dazu verpflichtet dieses versandsicher zu verpacken damit?
    Ich denke nicht, den versandsicher ist relativ.
    Ist versandsicher alles mit watte einpacken oder ist versandsicher Zeitungspapier dafür zu verwenden??

    2:
    SeiteA ist der Käufer
    SeiteB der Verkäufer

    Als SeiteA ersteigert bei ebay ein Ding.

    SeiteB hat aber im Auktionstext nichts über den Zustand des Gutes gesagt.

    Nun kommt die Ware bei der SeiteA an: Zustand: unbrauchbar: Ist nun ein Anspruch gerechtfertigt?

    Könntet ihr mir weiterhelfen?
     
  2. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    Hi,

    zu 1.:
    wenn in den eBay-Beschreibungen des Verkäufers nichts zum Versand (sprich Verpackung) gesagt wird:

    der Verkäufer muss die Ware so einpacken, dass sie nach normalem menschlichem Ermessen durch den Versand nicht beschädigt werden kann. Kommt also immer auf die Ware an - je zerbrechlicher, desto sorgfältiger verpacken.

    Wird eine den Umständen nach (also Stabilität) normal verpackte Ware auf dem Transportweg beschädigt, trägt der Käufer das Risiko (kleine Ausnahme ist versicherter Versand, da hat der Versender eine Regressmöglichkeit gegenüber der Post, die man sich als Käufer auch abtreten lassen kann).

    Zu 2.:
    Die entscheidende Frage ist, ob man nachweisen kann, dass die Ware schon VOR dem Versand unbrauchbar war. Allenfalls dann hat man als Käufer eine Möglichkeit.


    In beiden Fällen muss man aber beweisen (!!!) können, dass die Verpackung nicht stabil genug war (1)/ unversehrt (2) war und bei 2 die Ware schon funktionsunfähig.
     
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