1. Liebe Forumsgemeinde,

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ebay verkäufer will artikel nicht, Anufwandsentschädigung

Discussion in 'Smalltalk' started by praedator89, Nov 7, 2011.

  1. ich habe bei der internetplattform ebay.de einen Artikel verkauft (unter 100€), kurz nach ende der auktion schreibt mich der käufer an und sagt, dass er sich vertan habe und dass er den artikel nicht nehmen kann.
    Nun ist es denkbar schwer versehentlich zu bieten und ich will ihn nicht einfach so davon kommen lassen.
    Daher die Frage, ist es rechtens wenn ich ihn auffordere mir 10% bzw. 20% des kaufpreises als Aufwandsentschädigung (oder sonst irgendwas) zu entrichten?
    Mir ist schon klar, dass ich die verkaufsprovision von ebay wieder zurückbekomme u. den artikel an unterlegene bieter anbieten kann. Ich möchte nur wissen ob das möglich ist.
    Achja ich bin privatverkäufer und habe auch in der artikelbeschreibung deutlich gemacht, dass jegliche gewährleistung ausgeschlossen ist.
     
  2. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Was sollte daran denn Rechtens sein?
    Der wär schön blöd, wenn er zahlen würde.
    Stell den Artikel neu ein und gut ist's.
     
  3. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...also ist dir unterm Strich kein Schaden und kein wirklicher Aufwand entstanden.
     
  4. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ich wüßte nicht, warum eine wie auch immer geartete Forderung nicht rechtens sein sollte. In Deutschland lebt eine ganze Abmahn- und Forderungsindustrie, von der Politik geduldet, davon.
    Ich fordere Dich hiermit auch auf, mit sofort 1000€ zu überweisen.
    Beratungshonorar. :)
    Aber statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, daß auf die Forderung eingegangen wird, vermutlich ca. 1%.
     
  5. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Wenn es Rechtens ist, dann kann der TO den Anspruch ja einklagen. ;)
     
  6. jetzt mach dich nicht lächerlich ich werde doch wegen einer 2stelligen summe keinen process führen, aber rein juristisch würde es mich doch interessieren.
     
  7. Sele

    Sele Freund des Forums

    Zum einen schreibt sich das Prozess, zum anderen findst Du alles Erforderliche direkt bei ebay.
     
  8. nunja, ein rechtl. verbindl. Vertrag wird von seiten des Käufers nicht erfüllt.
    Soweit sogut nur war meine frage ja ob ich einfach mal so von ihm geld fordern darf, sozusagen als Vertragsstrafe.

    Natürlich kannst du jetzt das allgemeine totschlagargument bringen ("dann klag doch"), aber das ist aus oen aufgeführten gründen absurd.

    deswegen meine Frage ist das rechtens, bzw. juristisch verfolgbar z.B. als nötigung wenn ich den Käufer zur zahlung einer angemessenen summe auffordere?
     
  9. wer kafka gelesen hat, weis wovon ich rede^^
    ein bisschen ironie wird doch noch angebracht sein oder nicht=)
     
  10. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wenn die Summe angemessen ist, kannst du das machen.
    Schriftliche Rechnung:
    Arschlecken und Rasieren 3,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer!
    :ironie:
     
  11. Hascheff

    Hascheff Moderator

    Hallo praedator89,
    bitte in Zukunft einen Post nutzen und ggf. den [​IMG]-Button verwenden, statt kurz hintereinander zu posten.

    Falls du als Ansicht "Baum-Darstellung" gewählt hast, wirst du meinen Hinweis vielleicht nicht verstehen. Die Baumstrukturansicht wird in diesem Forum kaum benutzt.

    Hascheff
     
  12. closed - der Oberlehrer ist da
     
  13. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Outet sich da Jemand als Schüler mit schlechtem Gewissen? ;)
     
  14. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    So was müsste wenn, mit dem Vertrag vereinbart werden. Ob sich eine solche "Strafe" im konkreten Fall letztlich auch durchsetzen lässt, steht abermals auf einem anderen Blatt.

    Und da das ein Käufer in der Regel auch weiß (bzw. im Internet leicht in Erfahrung bringen kann), ist der ganze Zirkus deinerseits Zeitverschwendung.
     
  15. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    du willst den Artikel nicht, er will den Artikel nicht, dann gib ihn halt mir, ich verhöker' ihn ....:ironie:
     
  16. unter ironie verstehe ich etwas anderes, das war bestenfalls ein miserabler witz. Wie dem auch sei wurde der artikel neu eingestellt.

    Danke für Eure Mithilfe!
     
  17. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    dann schreib den Titel sinnvoller: Käufer will Artikel nicht.
     

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