1. Liebe Forumsgemeinde,

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    Dismiss Notice

eBay: Vom Kauf zurücktreten wegen Defekt

Discussion in 'Web-Know-how für die Homepage' started by hawk4911, Apr 7, 2006.

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  1. hawk4911

    hawk4911 Kbyte

    Hallo!
    Ich habe nach eintreffen des Geldes einer erfolgreich abgewickleten Auktion bei eBay einen Wasserschaden an dem verkaufen Artikel (Auktionspreis ca. 10,50 €) zu beklagen. Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben und ihm die Erstattung des Geldes + 10% des Wertes vorgeschlagen. Er hat abgelehnt und droht mich zu verklagen. Zitat:

    "Hallo,
    Ihre Entschuldigung in Ehren, aber Ihr Vorbringen in dieser Sache kann ich nicht akzeptieren.
    Wir haben einen rechtsgültigen Vertrag, auf dessen Erfüllung Ihrerseits ich leider bestehen muß.
    Sollten Sie den Print server MarkNet N2601e FAX FIREWIRE CARD nicht bis zum 13.04.2006 liefern, werde
    ich mir anderweitig einen solchen, auf Ihre Kosten, besorgen. Notfalls werde ich meine Rechte aus
    diesem Vertrag gerichtlich durchsetzen."

    Was soll ich nun tun, der Artikel ist nicht zu ersetzten, da ich das teil mal auf nem Flohmarkt gekauft habe.
    Gruß,
    Stefan
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    > Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben ...

    :grübel: Du bist doch Verkäufer, oder?

    was hast Du jetzt noch für eine Verwendung für das Teil? Keine!? dann schicke ihm das Teil und erstatte ihm seine Kohle abzgl. Versand!

    > Er hat abgelehnt und droht mich zu verklagen.

    ja klar - machen lassen! bei so 'nem Betrag wohl kaum ...

    ansonsten: alles schön dokumentieren, sprich mails aufbewahren!

    ;)
     
  3. hawk4911

    hawk4911 Kbyte

    Ja klar ich bin der VERkäufer, hatte da beim Tippen wohl meinen Sekundenschlaf :o
    Gut dann schicke ich ihm den kaputten Schrott, aber freuen wird den Käufer das nicht. Kann er darauf bestehen einen neues Teil zu kaufen, das ich bezahlen muss?
     
  4. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    imho nicht! aber was stellt der sich überhaupt so an, das Teil ist doch nix einmaliges, kann er sich doch für ähnlich kleines Geld wieder besorgen ... - wie auch immer, bei so kleinem Geld veranstaltet eh keiner ernsthaft was und jeder Anwalt würde ihm wohl 'nen Vogel zeigen!

    vielleicht findest Du auf www.internetrecht-rostock.de noch was, was Dir weiterhilft! ;)
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Mail mal den Sachverhalt an eBay. Auch in Hinblick auf die negative Bewertung, die du dir einfangen wirst.

    Wenn der Artikel durch nachweisliche nichtverschuldete Umstände kaputt gegangen ist, wird dir nichts passieren. Und wie Scasi schon sagte, bei 10.- Euro Streitwert...
     
  6. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Ein Händler müsste liefern, da ein Griff ins Regal bei Massenware reichen würde.
    Ich würde mich auch an ebay wenden.

    Den "Schrott" würde ich ihm nicht schicken, da er dann auch noch den Aufwand des Entsorgens hat.
    Da könnte er ja nochmal klagen. :rolleyes:
     
  7. hawk4911

    hawk4911 Kbyte

    Ok ich werde mich an eBay wenden...
     
  8. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    vergiss es! die machen da eh nix und überhaupt: was sollen sie denn unternehmen? das kannst Du Dir überlegen, wenn Du eine (in diesem Fall) ungerechtfertigte negative Bewertung kriegst und die wieder loswerden willst

    biete dem Käufer an, ihm das Teil auf seine Kosten zuzuschicken, damit er sich vom Defekt überzeugen kann und gut ist!
     
  9. hawk4911

    hawk4911 Kbyte

    Ich habe nun sowohl eBay als auch den Käufer benachrichtigt und ihm angeboten den defekten Artikel zu schicken. Mal sehen, was sich ergibt.
     
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