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eBay: Vorgehensweise bei nicht bezahltem Artikel

Discussion in 'Smalltalk' started by Jade1211, Oct 19, 2006.

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  1. Jade1211

    Jade1211 ROM

    Hallo,
    vor drei Wochen wurde ein PC-Spiel meines Sohnes in eBay versteigert. Nachdem der Kaufpreis inkl. Porto nicht eintrudelte, schickte ich dem Höchstbietenden zweimal die eBay-Zahlungsaufforderung samt meiner Bankdaten. Der Käufer schrieb dann schließlich zurück, dass er das PC-Spiel zweimal ersteigerte, er nun meinen Artikel nicht gebrauchen könne, da ja dann doppelt vorhanden. Ich schrieb zurück, dass er zur Bezahlung der Ware verpflichtet sei, forderte den Betrag unverzüglich ein, und dass er den Überblick über seine Auktionsaktivitäten verloren habe, darf und kann nicht zu Lasten des Verkäufers gehen, auch nicht dessen Problem werden. Und es würde ja auch Verkaufsprovision zu unseren Lasten anfallen.
    Gestern schrieb der freche Kerl zurück, dass er sich für meine Belehrungen bedanken möchte, er lange genug bei eBay sei, um zu wissen wie es läuft (??), er bezahle nicht, Käse (O-Ton), ich solle das Spiel dem letzten Überbotenen anbieten (dieser lag um 30 Cent darunter), bei Differenzen bis zu 3 Euro würde er für Ausgleich sorgen.
    Ich hatte bereits schon das Spiel dem Überbotenen angeboten, bekam aber keine Antwortmail.
    Alleine wegen der Frechheit und Unverfrorenheit des Käufers würde ich gerne den Vorfall eBay melden, und zwar über den Link "Unstimmigkeiten online klären" und siehe meine Betreffzeile.
    Habt Ihr da schon einmal Erfahrungen sammeln können? Wie groß ist der Erfolg, dass der Käufer den Artikel bezahlen muss? Muss er überhaupt? Ebay ersetzt ja lediglich die Verkaufsprovision und fordert zum Bezahlen auf.
    Danke für Antworten und Grüße von Jade [/SIZE][/SIZE][/FONT]
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    Hi!

    ärgern oder gar aufregen nützt nix! mach die ebay-Ochsentour "nicht bezahlten Artikel melden" etc. und dann kriegst Du die VK-Provision zurück und der Typ wird verwarnt - wenn das schon öfter vorgekommen ist, fliegt er evt. ...

    bei einer negativen Bewertung kannst Du Dich noch austoben, aber für mehr müsstest Du wohl einen Anwalt bemühen!

    hilft nicht, ist aber so! ;)
     
  3. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Dann kann's aber sein, dass auch eine Negative zurückkommt!
    Und zum Schluss heißt's dann: Bewertung einvernehmlich zurückgenommen
    Für andere klingt dieses dann nicht so toll ...
     
  4. Jade1211

    Jade1211 ROM

    Danke für die sehr schnelle Antwort.
    Nun ja, das ist ja lasch. EBay fordert Käufer auf, Käufer sagt nein und Käse, Käufer kassiert eine Verwarnung, und setzt mir zum Dank dann eine schlechte Bewertung rein.
    Kann man eBay veranlassen, bei entsprechenden Nachweisen (E-Mail-Verkehr, freche Mail), dass ungerechtfertigte negative Bewertung gelöscht wird?
    Grüße von Jade
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    also auf Unterstützung in irgend einer Form seitens ebay brauchst Du nicht hoffen! :rolleyes:

    wenn Du den Artikel als nicht bezahlst meldest, muss der Käufer sich innerhalb einer Woche äußern - tut er das nicht, kann er Dich nicht mehr bewerten, Du beendest die Kommunaktion mit ihm und kriegst Deine Provision wieder - und bewertest dann! :fire:

    reagiert er allerdings, könnt ihr das ewig so weitertreiben - dann nimm lieber eine Rachebewertung und kommentiere die entsprechend ...

    cu, ;)
     
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