1. Bitte immer die Rechnerkonfiguration komplett posten!
    Vollständige Angaben zur Konfiguration erleichtern die Hilfestellung und machen eine zügige Problemlösung wahrscheinlicher. Wie es geht steht hier: Klick.
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  2. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Falsche Grafikkarte geliefert bekommen? Ist die gleichwertig??

Discussion in 'Grafikkarten & Monitore' started by Crunk, Oct 1, 2008.

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  1. Crunk

    Crunk Byte

    Hallo,

    hatte meine Grafikkarte eine Club 3d 8800GTS 640MB (kostete 320€ vor nem knappen Jahr) zur Reperatur zu Hardwareversand.de eingeschickt. Jetzt haben sie mir einen wie von ihnen genannten "gleichwertigen Ersatz" geschickt eine Club 3d 9600GT 512 MB die nur !! 92€ !! kostet!

    An der Hotline sagte man mir die hat die gleiche Leistung wie meine Alte und währe jetzt genau so viel Wert. Aber kann doch nicht sein das ne 8800 GTS 640 MB nur noch um die 100€ Wert ist?!!?

    Kann mir da jemand weiterhelfen? Dürfen die das überhaupt? Ich werd noch verrückt mir dem Onlineshop,,,,
     
  2. Silvester

    Silvester Viertel Gigabyte

    Bestehe auf die Originalware. Ersatzt ist nicht.Geld zurück.

    Außerdem:

    Reklamation

    Umtausch darf nichts kosten

    Kunden, die defekte Ware reklamieren und ein Ersatzprodukt bekommen, müssen nicht dafür zahlen, dass sie die Ware zuvor benutzt haben. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit die Verbraucherrechte in Deutschland gestärkt.

    Mit dem „Nutzungsersatz“ für Händler ist Schluss

    Kunden können reklamieren und Reparatur oder Umtausch verlangen, wenn sich an der gekauften Ware ein Mangel zeigt. Wer in so einem Fall den Umtausch wählte, musste bislang aber häufig nachzahlen. Viele Händler verlangten Geld für die Nutzung der ursprünglich gekauften Ware. „Nutzungsersatz“ hieß das im Sprachgebrauch der Händler – und damit ist jetzt Schluss.

    70 Euro für die Nutzung eines Herds

    Zwar muss sich der deutsche Bundesgerichtshof jetzt noch einmal mit dieser Frage befassen. Doch dabei hat er die verbraucherfreundliche Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes zu beachten, der über solch einen Fall geurteilt hat: Eine Kundin hatte bei der Firma Quelle einen Herd gekauft, bei dem sich nach 17 Monaten die Emailleschicht im Ofen löste. Ganz klar ein Mangel, den die Kundin innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auch rügte. Quelle lieferte daraufhin auch einen neuen Herd. Für die Nutzung des alten Herdes verlangte Quelle aber Nutzungsersatz in Höhe von zunächst fast 120 Euro und später immerhin noch knapp 70 Euro.

    Verbraucherschützer klagten gegen Quelle

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband brachte diesen Fall bis zum Bundesgerichtshof, der die Frage des Nutzungsersatzes aber nicht beantworten konnte und sie dem Europäischen Gerichtshof vorlegte. Der hat nun entschieden und festgestellt, dass das Europäische Recht keinen Raum für solche Händlerforderungen lässt. Während nach deutschem Recht Händler eine Entschädigung für die Nutzung einer fehlerhaften Ware fordern können, schreibt europäisches Recht Kaufrecht vor: Es darf nichts kosten, wenn Händler nach einer Kundenreklamation „den vertragsgemäßen Zustand“ wiederherstellen. Nun ist im Fall „Quelle“ noch einmal der Bundesgerichtshof am Zug. Er wird die noch offene Frage klären, welche Konsequenzen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für jene Verbraucher hat, die bereits eine Entschädigung gezahlt haben.

    Tipp: Kunden, die dem Rat von Finanztest gefolgt sind und sich auf die Zahlung eines Nutzungsersatzes nur unter Vorbehalt eingelassen haben, sollten das gezahlte Geld jetzt unter Verweis auf die aktuelle Entscheidung zurückfordern.

    Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 17. April 2008

    Aktenzeichen: C-404/06

    Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.08.2006

    Aktenzeichen: VIII ZR 200/05
     
  3. Crunk

    Crunk Byte

    Danke! Das Problem ist die haben meine Grafikkarte nicht mehr im Angebot?!
     
  4. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Last edited: Oct 1, 2008
  5. Crunk

    Crunk Byte

    Super Danke, ja da werd ich ne 9800GT fordern!
     
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