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Fernabsatz - oder nicht?

Discussion in 'Kaufberatung [Hardware]' started by Powerfix, Jan 11, 2016.

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  1. Powerfix

    Powerfix Byte

    Ich bin mir Dessen bewusst, dass Dies kein Rechtsberatungsforum ist.
    Aber irgendwie gehört die Frage zu "Kaufberatung Hardware"


    Hi,

    ich wollte mir beim örtlichen Media-Markt spontan einen Fernseher holen, wiel es meiner Meinung nach ein "Schnäppchen" war.
    Nach dem Einschalten von Hirn und Verstand habe ich jedoch recherchiert und habe über diverse Mängel gelesen.
    Diese Mängel könnten für mich aber irrelevant sein.

    Ausprobieren wäre das Beste!

    Klar - ich bestelle das Teil irgendwo und habe nach dem Fernabsatzgesetz 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

    Nun stellt sich für mich folgende Frage:

    Media-Markt bietet an: Online bestellen und im Markt abholen

    So nun, wie: Fällt das jetzt unter's Fernabsatzgesetz mit 14tägigem Rückgaberecht, oder nicht?
    (Weil ich es ja abhole)

    Was meint Ihr?

    Powerfix
     
  2. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Bei Mediamarkt wird man bei der Option "Abholung" darauf hingewiesen, dass man einen Vertrag mit dem zuständigen Mediamarkt eingeht und nicht mit der Media Markt E-Business GmbH. Ich gehe mal davon aus, dass das Fernabsatzgesetz nicht gilt, da du bei der Abholung die Möglichkeit hast, die Ware zu prüfen.
     
  3. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  4. Powerfix

    Powerfix Byte

    @ kalweit

    Bei Mediamarkt wird man bei der Option "Abholung" darauf hingewiesen, dass man einen Vertrag mit dem zuständigen Mediamarkt eingeht und nicht mit der Media Markt E-Business GmbH
    Klingt logisch, irgendein Jurist biegt das bestimmt So hin.

    Ich gehe mal davon aus, dass das Fernabsatzgesetz nicht gilt, da du bei der Abholung die Möglichkeit hast, die Ware zu prüfen.
    Wer zur Hölle setzt sich in den Media-Markt und prüft den Funktionsumfang eines Smart-TV?

    @Scasi
    Wenn ich mir die Kommentare so durchlese, dann muss ich sagen: Lieber nicht.
    Also dann im Zweifelsfall bei Amazon bestellen.

    Wobei ich eigentlich gerade seit ca. 2 Jahren dabei bin Amazon abzuschwören und meinen Bedarf bei lokalen Händlern zu decken.
    Unternehmen die noch den letzten Cent Profit aus ihren Mitarbeitern rausquetschen sollte man nicht unbedingt unterstützen.
    Manchmal führt aber auch kein Weg (oder nur ein sehr steiniger) daran vorbei.
    Versuch mal einen Akku für ein 10 Jahre altes Schnurlos-Telefon aufzutreiben; dann geht das praktisch nur über ebay oder Amazon.

    Letztendlich muss ich als Verbraucher ständig abwägen - online bestellen, oder den lokalen Handel unterstützen.

    Powerfix
     
  5. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Defekte deckt nach wie vor die Gewährleistung ab. Beim Fernabsatzgesetz geht es darum, dass der Verbraucher das geliefert bekommt, was er auch bestellt hat. Es ist ein großes Missverständnis, dass dieses Rückgaberecht ein Ausprobierrecht beinhaltet.
     
  6. missiregis

    missiregis Halbes Megabyte

    nur der guten Ordnung halber:
    Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, die Normen wurden um den 312 BGB eingearbeitet

    eine online-Lieferung ist hinsichtlich Rückgabe gem. 312 BGB immer sicherer als Abholung - siehe #3

    ansonsten ist Fernabsatz immer besser - wenn man kein hysterischer Konsum-Troll ist
    man kann in Ruhe zu Hause das Gerät allseitig bewerten und entscheiden -
    ohne einen Verkäufer, der ja Verkaufen will/muss, ggf. nach dem Motto: Quatsch den Kunden in Grund&Boden=her mit der Kohle und mach das du vom Hof kommst
     
  7. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Ich weiß nicht, was Du für Leute kennst.

    Ich kenne sehr viele Verkäufer, die die Kunden gut und höflich beraten.
    Dabei haben viele auch noch das Fachwissen eines Meisters /Technikers / Ingenieurs.
     
  8. missiregis

    missiregis Halbes Megabyte

    >Dabei haben viele auch noch das Fachwissen eines Meisters /Technikers / Ingenieurs.<

    aber nur bei Conrad & Co.
    die in den Konsumer-Tempeln kannste vielfach vergessen
    die letzte Type bei MediaMarkt wollte mir doch tatsächlich einen Spannungswandler von 12 V auf 230V andrehen (80,-), damit ich anschließend die 230 V auf die benötigten 19 V mit meinem Standard-Notebook-Netzteil runter transformiere.....
     
  9. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Sorry, das ist inkompetentes Bildzeitungsniveau.

    Viele Akademiker sind da beschäftigt und auch Elektronikfacharbeiter oder TV-Techniker.
     
  10. Powerfix

    Powerfix Byte

    @kalweit

    Defekte deckt nach wie vor die Gewährleistung ab. Beim Fernabsatzgesetz geht es darum, dass der Verbraucher das geliefert bekommt, was er auch bestellt hat. Es ist ein großes Missverständnis, dass dieses Rückgaberecht ein Ausprobierrecht beinhaltet.

    ....was er auch bestellt hat.
    Nur: Ich bekomme bei der Bestellung keinerlei Informationen darüber (z.B.) wie schnell die Umschaltzeiten eines Gerätes sind, oder welches verknotete Gehirn die Menüstruktur entworfen hat.
    Das alles sind Kriterien, die aus einem Gerät ein "komfortables" oder ein "ewiges Ärgernis" machen.
    Das kann man nur per ausprobieren feststellen. Darum ging's mir eigentlich.

    Mir ist auch nicht ganz eingängig dass man immer noch die allermeisten TVs/SAT-Reciever mühsehligst über eine poplige Fernbedienung editieren muss anstatt bequem am PC (z.B. Sendersortierung).
    Jedes Multifunktionsgerät (Druck- Scan- Fax-) für €100.- kann ich am PC editieren.

    grummlgrumml

    Powerfix
     
  11. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Dass er das bekommt, was er auch bestellt hat, sollte ja wohl selbstverständlich sein und hat eigentlich nichts mit dem Fernabsatzgesetz zu tun. Das ist doch dann ganz normales BGB.
    Das Fernabsatzgesetz ist dazu da, die Dinge, die man sonst im Laden testen oder angucken kann, eben zu Hause zu machen.

    Also entweder man macht sich die Mühe und testet alle relevanten Dinge im Laden oder man bestellt online und testet die Dinge eben zu Hause. Was dann in Richtung Mißbrauch geht, ist bei einem Händler zu testen und dann bei einem Anderen zu kaufen.
     
  12. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    Wieder ein Thread für die Tonne.

    Wieso antworten wir hier solchen Trollen?

    Der TO ist mental nicht in der Lage sich ein Datenblatt durchzulesen, welches vor jedem Gerät steht.
    Dann schlägt er hier auf, verwirrt die Helfer mit irgendwelchem Schäppchen vom Schweineladen, und beschwert sich dann über die fachkundigen Aussagen hier.

    Es wird weder das konkrete Gerät genannt, noch die Anforderungen.

    P.S.: Panasonic hat das benutzerfreundlichste Menü.
    Die Bildwiederholfrequenzen variieren je nach Technologie und verbautem Prozessor zwischen 50 ... 800 (1600) Bilder/s.
     
  13. chipchap

    chipchap Ganzes Gigabyte

    P.P.S.:
    :totlach::totlach::totlach:.
     
  14. Walkmen

    Walkmen Byte

    Das Abholen im Markt ist per se kein Fernsabsatzgeschäft.

    Eine kleine Lesehilfe:

    Quelle: http://www.finanzen.net/wirtschaftslexikon/Fernabsatz

    Also natürlich auch, das Online bestellen und abholen und kaufen im Markt. Bezahlt wird ja dabei nicht online, sondern vor Ort.
    Falls Probleme mit dem Fernseher auftauchen sollten, hat man ja immer noch eine Garantie.
     
  15. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Ich sehe da schon einen Unterschied zwischen einem Vertreterbesuch und einer Online-Bestellung mit Abholung an einem speziellen Abholschalter. Mein Händler übrigens auch, der nimmt alles online bestellte anstandslos zurück.
     
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