1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Fernsehaufnahmen = illegal???

Discussion in 'Smalltalk' started by telekomtrauer06, Mar 11, 2006.

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  1. Hi,

    wie ist das eigentlich mit Fernsehaufnahmen, die man im Internet downloaden kann?? Sind diese dann auch illegal oder ist das schon wieder legal??
    Ich meine man verteilt ja diese Inhalte an Andere beliebig weiter.
    Bei Kopien von digitalen Medien ist der fall ja klar (Urheberrecht/Kopierschutz usw.).
    Suche interessante Meinungen dazu!!!!!!!!!
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    wieso ist der Fall unklar? Du hast kein Recht der Verwertung oder des Vertriebes und dehalb ist das Anbieten als DL illegal!

    :rolleyes:
     
  3. Guldan

    Guldan Byte

    Du solltest dich mal erkundigen, ob die Inhalte aus einer legalen Quelle stammen und der Urheber eine unentgeltliche Weitergabe erlaubt. Ich würde nicht einfach alles unter legal oder illegal ablegen, sondern immer im Einzelfall prüfen.

    Anmerkung: Ich bin kein Rechtsexperte und lasse mich auch eines besseren belehren.
     
  4. Muddi

    Muddi Megabyte

    Es ist so:

    Man darf alles aufnehmen was im Fernsehen läuft und so oft angucken wie man will, natürlich darf man den Film auch digital sichern und so oft für sich kopieren wie man will. Man darf ihn auch mit Freunden angucken, ausleihen. Warscheinlich darf man auch eine Kopie einem Freund geben. So eng würde ich das nicht sehen, da ja jeder sagen kann, dass er ihn auch selber aufgenommen hat.
    Den Film darf man auch bearbeiten also Werbung rausschneiden usw.

    Man darf ihn aber nicht als Original oder ähnlich verkaufen.
    Man darf auch keine Aufnahmen aus dem Internet runterladen, da das keine Freunde sind.
    Es sei denn, die Frima, die den Film produziert hat, gibt eine Sondergenehmigung, aber das bezweifle ich stark.
     
  5. Das es für diese Fragen keine richtige Regelung gibt nervt.
    Aber danke für die hilfreichen Kommentare.
    Von meiner Seite ging ich davon aus, das Fernsehaufnahmen legal seien, da sie jedem frei zugänglich sind.
    Quatsch finde ich es schon, das man zwar an Bekannte Aufnahmen weitergegeben darf, aber an Fremde nicht und was ist wenn ich denjenigen kenne? Und wenn es nur vom Chatten wäre und ein oder zwei mal Treffen wäre? es würde dann ja auch als "Bekannter" gelten, nur nicht im näheren Umfeld.
     
  6. twinkboy

    twinkboy Byte

    Hallo

    Ich weiß nicht, wem es auch so ergangen ist...

    Als ich die Filme "Der Untergang" und "Men in black II" über DVB-T auf einen DVD-Rekorder aufnehmen wollte, kam bei beiden Filmen nach exakt 20 Minuten eine Einblendung, dass eine Aufnahme verboten sei. Der DVD-Rekorder brach die Aufnahme von selbst ab :eek: So etwas hatte ich zuvor noch nie erlebt. Da ich daneben saß, konnte ich die Aufnahme erst nach ca. 5 Minuten erneut starten.
     
  7. Dragonmaster

    Dragonmaster Halbes Megabyte

    Das stimmt nicht, es gibt für diese Fragen sogar ein richtiges Gesetz. :eek: Das heißt im übrigen Urheberrechtsgesetz... ;-)

    Ich weiß gar nicht, was es daran immer wieder zu rütteln gibt? Der Text ist eindeutig und mittels Google leicht zu finden. Er besagt, dass du als Privatperson Sendungen aufzeichnen und kopieren darfst, und zwar nur für den Privatgebrauch. Privatgebrauch heißt Eigengebrauch sowie Weitergabe an Verwandte und engste Freunde. Laut Urteil von 1978 ist die Weitergabe von bis zu sieben Kopien an Freunde erlaubt. Daher ist eine Weitergabe an Chatpartner und in Tauschbörsen eindeutig illegal und wird auch durch wiederholte Gedankenspiele nicht legal...

    :cool:
     
  8. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Eine Lüge bleibt auch nach Millionen Wiederholungen eine Lüge.
    Auch wenn viele etwas illegales tun, wird es nicht legal.
     
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