1. Liebe Forumsgemeinde,

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Forderungseintreibung über IP?

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by Kord, Apr 3, 2006.

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  1. Kord

    Kord Kbyte

    Hallo!
    Letzte Woche bekam meine Tochter (14) eine Mahnung eines Anwaltes, der für eine online sms-Firma einen Jahresbetrag einfordert. Online-eintragung am 2.3.06, 14 Tage zur Probe 100 sms, dann wird Jahresbetrag fällig (momatl. 100 sms für 7 €). Am 28.3. schon traf die drohende Mahnung eines Anwaltes ein.
    Etwa mit dem Wortlaut, .... wenn Sie mit Sicherheit behaupten können, nicht von der IP xx.xxx.xxx.xxx am 2.3. den Auftrag online erteilt zu haben, .... erteilen wir Strafanzeige, gegen Unbekannt, welche mitunter für Sie zu erheblichen Strafen führen kann etc.
    Mein Provider vergibt die IP dynamisch, ich kann also nicht beweisen, dass ich am 2.3. diese IP nicht zugewiesen bekommen hatte. Mein Provider gibt die Nummer aber nur auf Gerichtsbeschluß heraus. Die IP stammt aber aus dem Netz meines Providers. Das habe ich herausfinden können.
    Wenn ich zu diesem Anbieter auf die Seite gehe und versuche mich mit der eMAil-Adresse meiner Tochter einzuloggen, erhalte ich die Nachricht, diese eMail-Adresse sei unbekannt (wenn ich das vergessene Passwort anfordere).
    Aufgrund auch dieser Tatsache habe ich die Forderung abgelehnt und verlange um Herausgabe der dort vorliegenden eMNail-Adresse, um meinerseits Strafanzeige stellen zu können.

    Wer kennt sich mit solchen Sachen aus, ich bin echt geschockt. Übrigens: ich kann für meine Tochter die Hand ins Feuer legen. Müssen wir also nicht erörtern.

    Ich möchte nicht unbedingt rechtliche Tipps, wohl aber technische Hinweise.
    Danke
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Muss einer Mahnung nicht eine Rechnung vorausgehen?
     
  3. Kord

    Kord Kbyte

    das macht mich ja stutzig. Bei online-Geschäften genügt es offensichtlich, wenn der Auftrag per eMail bestätigt wird. Das gilt dann als Rechnung. Angeboten werden 14 Tage zur Probe, wenn nicht widerrufen wird, wird ein Vertrag gültig und ein JAhgresbeitrag fällig, ob dann eine Rechnung kommen muß., bezweifele ich.
    Zu denken gibt mir doch, dass nach 14 Tagen sofort der Anwalt eingeschaltet wird. Scherzhaft habe ich schon gemeint, ob nicht der Anwalt Mitinhaber der Firma ist.
    Nach neuem Recht muß NICHT mehr angemahnt und in Verzug gesetzt werden.
    Offensichtlich hat sich hier jemand mit den Daten meiner Tochter und anderer Email-Adresse eine Leistung erschlichen. Oder einen bösen Scherz betrieben
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    In Deutschland ist es immer noch so, dass der Rechnungssteller in der Beweispflicht ist. Als erstes würde ich verlangen, dir den geschlossenen Vertrag auszuhändigen. Nach dem Motto "online abgeschlossen" - reicht meist nicht und wird regelmäßig von den Gerichten "entsorgt". Zwar kann man versuchen über die IP-Adresse den Anschluss/Adresse herauszubekommen, aber dann fehlt immer noch der Nachweis, welche Person den Vertrag geschlossen hat.

    Technisch kannst du von dir aus nicht viel machen, das weiß die Gegenpartei und spekuliert auf den "Angstfaktor". Wie wäre es mit einer Anzeige wg. Betrugs, um die Sache mal von hinten aufzurollen ;)
     
  5. Wolfgang77

    Wolfgang77 Ganzes Gigabyte

    Hallo,

    Woher hat der jetzt Name und Anschrift deiner Tochter, und kann überhaupt eine 14-Jährige einen rechtsgültigen Vertrag abschließen.
     
  6. enschman

    enschman Megabyte

    Hi,

    deine Tochter ist noch nicht voll geschäftsfähig und kann solche "Abos" sicher nicht ohne die Einverständnis der gesetzlichen Vertreter abschließen!

    Darauf würde ich plädieren und einen Anwalt zu Rate ziehen! Das du für deine Tochter die Hand ins Feuer legen kannst, ist sicherlich eine gute Einstellung, wenn allerdings der Firma der Name und die Anschrift deiner Tochter bekannt sind, würde ich schon etwas nachhaken...

    Dass solche SMS-Dienste sehr oft Betrüger-firmen sind, ist allgemein bekannt und wird auch immer wieder in Fernsehreportagen und auch in Zeitschriften weiter berichtet.

    Die Vermutung, dass ein Klassenkamerad deiner Tochter auf ihren Namen einen solchen Dienst gebucht hätte, liegt aber auch nahe (pubertärer Zickenterror ;-). Wenn deine Tochter hundertprozentig sicher ist, nicht auf so einer Seite gewesen zu sein, solltest du es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen und natürlich auch eine Betrugsanzeige erstatten!

    Ausserdem solltest du selbst dir diese Seite ansehen und gucken, ob bei Abschluss eines solchen Handydienstes auch wirklich steht, dass es etwas kostet, wird auch gerne übersehen...

    mfg Tenschman
     
  7. KRennz

    KRennz Kbyte

    Also, der Provider hat als erstes ein mal die Beweispflicht, dass hier ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist, was nach der neuesten Rechtssprechung mit einem Minderjährigen auf keinen Fall ohne Mitwirkung der Eltern geschehen kann. Danach muss er beweisen, dass die SMS hundertprozentig vom Handy Deiner Tochter stammen. Jedes Handy hat seine eigene Kennung die nicht verändert werden kann. Wenn Handyfingerprint und Fingerprint SMS nicht übereinstimmen hat der Provider schlechte Karten. Es sind einige Betrüger unterwegs, als o erst mal ruhig Blut. Wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, erst mal "Nicht einverstanden, o.Ä. ankreuzen und zurück ans Gericht. Der Provider hat dann die Beweislast.
     
  8. hollandopa

    hollandopa Byte

    Hi,ich habe so was ähnliches gehabt,ich bekam ein Päckchen mit
    PC-Wissen für Senioren zugeschickt anbei Rechnung.Ich habe aber soetwas nie bestellt.Die Firma behauptet ich habe per Email bestellt.Nun habe ich es Unfrei zurückgeschickt.
     
  9. KRennz

    KRennz Kbyte

    Es gibt einige Firmen, die schreiben Adressen aus den Telefonbüchern ab und versenden irgend ein minderwertiges Zeug zusammen mit einer Rechnung. Da werden im Internet Zweitjobs zum abtippen auf Aufkleber angeboten. Nach der Rechtsprechung ist man nicht verpflichtet diese Waren anzunehmen. Man muss sie jedoch einige Zeit aufbewahren damit der Versender die Ware zurückfordern kann (auf seine Kosten) Google mal auf unerwünschte Warensendung o.Ä.

    Glaube die Frist ist ein halbes Jahr, dann Entsorgung möglich. Auf Mahnungen brauch man nicht reagieren. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, widersprechen und zurück etc.

    Grüsse
     
  10. KRennz

    KRennz Kbyte

    Hallo,
    Habe heute ein Urteil des AG Düsseldorf in der Bild gefunden::guckstdu: Eltern von Kindern müssen heruntergeladene Handy-Klingeltöne bezahlen, auch wenn die Kinder gegen ein ausdrückliches Verbot gehandelt haben. Dies gilt, wenn Eltern ihren Kindern ein Handy zur Verfügung stellen, entschied jetzt das Amtsgericht Düsseldorf (Az 232C 13967/05)
    Bei der Weitergabe an die Kinder treffe die Eltern auch ein Verschulden, wenn das Handy entgegen der Absprache benutzt werde:mad:
     
  11. Kord

    Kord Kbyte

    gabs mal den Taschengeld-Paragraphen. Kinder mit 14 können durchaus Rechtsgeschäfte tätigen, die in ihrem Tachengeld-Rahmen liegen. Das Runterladen von Handy-Klingeltönen und auch 100 sms für 7 €/Monat gehören dazu.

    In meinem Fall ging es darum, dass meine Tochter diesen Vertrag NICHT eingegangen ist, auch diese Seite gar nicht aufgesucht hat. Das habe ich überprüft.

    Kinder und nicht selbstverdienende Jugendliche sollten eh nur prepaid-Handys bekommen nach Tarifen von Simyo oder anderen Anbietern, die verstärkt auf den Markt drängen. Dazu dann das abgelegte Papa- oder Mama-Handy und schon ist die Sache unter Kontrolle. Aber solch ein Handy ist den Kids ja nicht gut genug und die Eletrn geehn dann Verträge ein, um "umsonst" an ein schickes Handy zu kommen. Wenn man den Kindern dieses Handy überlässt, übernimmt man auch ein Risiko. Ich kann die Argumentation der Richter gut verstehen.

    In der heutigen Konsum-Druck-Welt sind Eltern schlecht dran.
     
  12. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Hallo,
    ich habe auch Ärger mit einer pseudo Free-SMS Firma, die nennen sich EUSMS!
    Die Annahme das ein Anwalt bei solchen Firmen mitmischt ist berechtigt, nach Recherchen von mir und Anderen hat sich bei EUSMS herausgestellt, das die Mutter des 22jährigen Geschäftsführer die Firmenanwältin ist!
    Ich kann nur alle davor warnen sich zu leichtgläubig bei solchen Anbietern anzumelden, hinter den Free SMS verstecken sich häufig hohe Kosten und Verträge!
    Falls Informationen interressant sein sollten, hier ein Link zum Verbraucherschutzforum:http://www.aerger-forum.de/dcforum/DCForumID58/55.html

    Viel Erfolg und Grüße Achim:) :) :)
     
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