1. Liebe Forumsgemeinde,

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Frage zu: § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen!

Discussion in 'Smalltalk' started by Red Lotus, Sep 30, 2007.

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  1. Red Lotus

    Red Lotus Byte

    Hallo,
    Muss ich auch als Kleingewerbetreibender-Verkäufer (eBay) den
    § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen gewähren!
    Oder gibt es für Kleingewerbetreibende hier eine Sonderregelung / § dafür?
    Ich brauche ja auch keine Buchführung machen oder die Mehrwertsteuer einbehalten! Siehe Text!
    (Damit entfällt auch die Pflicht zur kaufmännischen Buchführung, das ist die so genannte doppelte Buchführung. Und somit muss man auch keine Bilanzen erstellen, usw.). Dieser so genannte Kleinunternehmer braucht auch keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von einem Kunden einzubehalten und diese ans Finanzamt abführen!
    Das es einige Ausnahmen gibt weiß ich! Siehe den Link weiter unten.
    Oder bin ich als Kleingewerbetreibender gar nicht davon betroffen und brauche somit auch die AGB nicht aufführen?
    Danke schon mal
    R.L

    http://www.linksandlaw.info/fernabsatz-5-widerrufsrecht-ausnahmen.html
     
  2. -humi-

    -humi- Joker

    meines Wissens musst du es berücksichtigen ...
     
  3. Hnas2

    Hnas2 Ganzes Gigabyte

    Die Verpflichtungen eines Händlers gegenüber dem Finanzamt haben nichts mit den Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu tun.
     
  4. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Doch bist du. Bei Auktionen trifft es dich sogar noch härter, da dabei 1 Monat Widerrufsfrist und nicht nur 2 Wochen gelten.
     
  5. Red Lotus

    Red Lotus Byte

    Hast du das auch schwarz auf weiß? :bitte:
    Danke schon mal!
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Kammergericht Berlin -> 5W295/06
    OLG Hamburg -> 3U103/06

    Grundlage der Entscheidungen war wohl, dass die Widerrufsbelehrung erst nach dem Vertragsschluss dem Käufer in schriftlicher Form ausgehändigt wird/werden kann und damit automatisch die einmonatige Widerrufsfrist gilt.
     
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