1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Frage zu Abmahnungen bei Verstossen

Discussion in 'Heft: Fragen zur aktuellen PC-WELT' started by Fan222, Jun 6, 2012.

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  1. Fan222

    Fan222 Byte

    Hallo Leser

    ich bin gerade dabei meine liegengebliebenen PCWELT Ausgaben der letzten 6 Monaten aufzuarbeiten und habe den Artikel über die Abmahnindustrie und deren Abzocke gelesen.

    Andererseits wird jetzt wieder in einer anderen PCWELT Ausgabe ausführlich erklärt, wie man zB Musik von You Tube direkt in MP3 umwandelt und so auf die heimische Platte holt.

    Deshalb meine Frage: Was ist in Verbindung mit Musik und Video alles erlaubt in Verbindung mit You Tube?? (Frage 1)

    Ich würde gerne Musik von You Tube herunterladen und auch in MP3 umwandeln wie es in der Ausgabe erklärt wurde. (Frage 2)

    mache ich mich strafbar, wenn ich Kinofilme die auf You Tube anzusehen sind, (zB Star Wars) aber eigentlich unter Copyright stehen, im Browser komplett ansehe? (Frage 3)

    Ich bitte nur um Beträge von Usern die wissen von was sie schreiben. Sorry ist nicht böse gemeint.

    Kai:bitte:
     
  2. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Zu 1, 2 und 3:

    Wenn du dir selbst nicht sicher bist, lass es. :-)


    Ganz einfach!
     
  3. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    die Crux ist (wie immer) der Gestzestext ( § 53 ), in dem es heißt "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" - was imho vom DAU vorm Monitor (also mir :D ) nicht zu entscheiden ist!

    ergo: isses bei youxtube verfügbar, isses nicht "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht", da gucken ja täglich Hunderte von GEMA-Augen drauf! :D
     
  4. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Was Du auf dem heimischen PC mit Musik oder Videos aus "frei verfügbaren Quellen" anstellst, interessiert Niemanden.
    Erst wenn Du irgendwas für Andere HOCHlädst, ohne vom Rechteinhaber die Erlaubnis zu haben, wird es abmahnwürdig.
     
  5. Eric March

    Eric March CD-R 80

    Dazu müsste der Gesetzgeber ja selbst wissen was er will.

    Das kannst du tun wenn es offensichtlich nicht illegal ist was du da vorfindest.
    (In der Tat, so die die GEMA da draufschaut sollte man die Frechheit entwickeln zu sagen: was übrig ist ist im Grünen Bereich.)
    Tools die die da zur Seite stehen darfst du bei freie Inhalten natürlich einsetzen - und auch da gibt es Spinner die meinen, dass weil diese Tools auch Illegales bedienen könnten wäre sie selbst illegal. Mit einem ordentlichen Fleischmesser aus der Küchenschublade kann ich auch mühelos zum Mörder werden, sogar mit bloßen Händen…

    Ja. Nach einfacher Logik ist das Auswerten Illegalen Inhalts Strafbar. Und da verzichte ich auf Streitereien ob das komplette Runterladen erst die Kopie ist oder gestreamte Inhalte im RAM bzw. Cache. «Ich möchte etwas das der Eigentümer nicht verschenkt - ergo stehe ich es.»

    Eric March
     
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